Home
http://www.faz.net/-gqe-6oqry
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Europa Vignette erfordert Zustimmung des Auslands

17.02.2004 ·  Für eine Wiedereinführung der alten Lastwagenvignette muß die Bundesregierung nun Verhandlungen über die Bedingungen für den Wiedereintritt in den europäischen Vignettenverbund aufnehmen.

Artikel Lesermeinungen (0)

Die nach dem Maut-Debakel geplante Wiedereinführung der alten Lastwagenvignette könnte sich über sechs bis neun Monate hinziehen. Dazu muß die Bundesregierung nun Verhandlungen über die Bedingungen für den Wiedereintritt in den europäischen Vignettenverbund aufnehmen. Ihm gehören Schweden, Dänemark, die Niederlande, Belgien und Luxemburg an. Diese Länder hatten sich Mitte der neunziger Jahre auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt, um eine möglichst reibungslose Abwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sicherzustellen.

Unter anderem muß nun der sogenannte Gürtelvertrag angepaßt werden, der den Betrieb der Terminals an den Außengrenzen der teilnehmenden Länder regelt. Außerdem müsse das Sextett eine neue Lösung für die Abrechnung und Aufteilung der Vignetteneinnahmen finden, erläuterte der Sprecher von Verkehrskommissarin Loyola de Palacio.

Und der Bundesrat?

Eine zusätzliche Genehmigung durch die Europäische Kommission sei nicht notwendig. Parallel zu den Verhandlungen muß Deutschland die nationalen Gesetzesänderungen auf den Weg bringen. Offen ist dabei nach Angaben aus dem Verkehrsministerium, ob dies die Beteiligung des Bundesrates voraussetzt. Dritte Hürde ist schließlich die Suche nach einem Betreiber für das Vignettensystem. Der Auftrag müsse nach dem EU-Vergaberecht ausgeschrieben werden.

Unterdessen treiben Kommission und EU-Ratspräsidentschaft die Verhandlungen über eine europäische Mautlösung voran. Ein Richtlinienentwurf zielt darauf ab, gemeinsame Regeln für die Anlastung der Wegekosten für schwere Lastwagen und die Verwendung der Mauteinnahmen aufzustellen. Die Staats- und Regierungschefs hatten die Verkehrsminister beauftragt, bis März eine Lösung auszuhandeln. Dahinter steht die Furcht, daß eine EU-Regelung für die Wegekostenanlastung nach der Ost-Erweiterung praktisch zum Scheitern verurteilt ist. Am Dienstag präsentierte der irische Vorsitz in einer Arbeitsgruppe des Ministerrates neue Kompromißvorschläge. Sie laufen auf einen Stufenplan hinaus, wonach zunächst nur bestimmte Eckpunkte für die Anrechnung der Wegekosten, aber keine detaillierte gemeinschaftliche Methode festgelegt würde.

Gegensätzliche Interessen

Trotz der EU-Regelung bliebe es weiterhin allein Sache der Mitgliedstaaten, ob sie eine Lastwagenmaut einführen. Viele der neuen Mitgliedstaaten befürchten, daß die Mautgebühren die Transportkosten in die Höhe treiben und ihren Export behindern könnten. Aus dem gleichen Grund wehren sich auch die heutigen Randstaaten der Gemeinschaft gegen den Richtlinienentwurf. Umgekehrt verlangen Transitländer wie Deutschland und Österreich größere nationale Spielräume. Auch die von der Kommission verlangte Zweckbindung der Mauteinnahmen für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur ist umstritten. Eine dritte Interessengruppe bilden diejenigen Mitgliedstaaten, die wie Frankreich, Spanien, Italien und Portugal bereits Mautgebühren im Rahmen von Konzessionsverträgen erheben. Sie befürchten rechtliche Konflikte zwischen der EU-Richtlinie und ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Konzessionären.

Technische Vorgaben für die Mauterhebung sind mit der Wegekostenrichtlinie nicht verbunden. Allerdings beraten die EU-Regierungen und das Parlament über ein weiteres Regelwerk, das die Mitgliedstaaten zu Lösungen verpflichtet, die untereinander kompatibel sind. Ziel ist ein System, in dem "ein Vertrag und ein Gerät pro Fahrzeug" für die Fahrt quer durch die EU ausreichen. Aber auch in jener Richtlinie soll es keine Festlegung auf bestimmte Technologien geben. Das EU-Verfahren gegen die deutschen Mautpläne wird die Kommission trotz der absehbaren Vertragskündigung fortsetzen. Darin geht es zum einen um die geplante Kompensation für die Spediteure durch eine Verrechnung der Maut mit der in Deutschland gezahlten Mineralölsteuer. Zum anderen bezweifelt die Kommission, daß die Höhe der in Deutschland angestrebten Mautgebühr mit geltendem EU-Recht vereinbar ist.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.02.2004, Nr. 41 / Seite 12
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Die Förderlücke

Von Heike Göbel

Der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld ist ein Ausweis unbelehrbaren Glaubens an die unbegrenzte Leistungsfähigkeit des Sozialstaates. Dass Eltern ihre Kinder, wie seit Menschengedenken, unbezahlt hüten, ist in Deutschland offenbar nicht mehr denkbar. Mehr 8 7

29.05.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.396,84 +1,16%
 OK
NameKursProzent
FAZ-INDEX 1.394,15 +1,26%
Dow Jones 12.580,70 +1,01%
EUR/USD 1,2481 −0,06%
Rohöl Brent Crude 106,85 $ −0,38%
Gold 1.579,50 $ +0,31%
Umfrage

Anonym bewerben? Ist das gut?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.