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Donnerstag, 20. Juni 2013
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Eurokrise Brüssel will Bankenrisiken vergemeinschaften

 ·  Die EU-Kommission will nicht nur die einheitliche Bankenaufsicht bei der EZB ansiedeln: EU-Binnenmarktkommissar Barnier fordert auch vergemeinschaftete Fonds zur Bankenabwicklung und zur Einlagensicherung.

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© dapd Bankentürme in Frankfurt: Die deutschen Banken fürchten, für Bankenpleiten in anderen Euro-Staaten haften zu müssen.

Die EU-Kommission will in ihrem für den 12. September erwarteten Gesetzgebungsvorschlag für eine Bankenunion im Euroraum über die schon bekannten Ideen zur Euro-Bankenaufsicht hinausgehen. In der Brüsseler Behörde hieß es am Montag, EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier wolle vor allem politisch festgelegt sehen, dass mittelfristig im Euroraum auch vergemeinschaftete Fonds zur Bankenabwicklung und zur Einlagensicherung geschaffen würden.

Die EU-Behörde liebäugelt zudem mit der Idee, diese beiden Fonds zusammenzulegen. Die dazu schon auf dem Tisch liegenden Vorschläge Barniers sehen bislang lediglich vor, solche Fonds verpflichtend auf nationaler Ebene einzurichten. Mehrere Euro-Staaten befürchten aber, mit der Einrichtung finanziell überfordert zu werden.

Drei Dokumente

Der Kommissar will am 12. September drei Dokumente vorlegen. Dazu zählen ein Verordungsvorschlag zur künftigen Rolle der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Aufsicht über die Banken des Euroraums (F.A.Z. vom 1. September) und ein Änderungsvorschlag zu den neuen Kompetenzen der bestehenden EU-Bankenaufsichtsbehörde Eba. In einem „politischen Papier“ will Barnier zudem die weiteren Schritte zu einer Bankenunion darlegen.

Geplant ist demnach, zunächst das laufende Gesetzgebungsverfahren über die schon vorliegenden Vorschläge zur Bankenabwicklung und Einlagensicherung abzuschließen. Diese Vorschläge sehen europäische Vorgaben vor. Die dafür vorgesehenen Fonds sollen aber - soweit noch nicht geschehen - auf nationaler Ebene eingerichtet werden. Die Vorschläge änderten die Gesetzeslage in Deutschland nur marginal, da hierzulande sowohl der Bankenrettungsfonds Soffin als auch die Einlagensicherungsfonds der deutschen Institute bestünden, hieß es. Die deutschen Banken haben aber schon die Befürchtung geäußert, für Bankenpleiten in anderen Euro-Staaten haften zu müssen.

Schäuble deutet Entgegenkommen an

Die EU-Kommission gab sich am Montag zugleich zuversichtlich, den Konflikt mit der Bundesregierung über die strittigen Punkte ihres Vorschlags zur Bankenaufsicht durch die EZB rasch ausräumen zu können. Zur Begründung wurde auf Aussagen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Montag im Deutschlandfunk verwiesen. Dieser hatte gesagt, die europäische Aufsicht werde „Durchgriffsrechte“ brauchen, wenn die nationale Aufsicht nicht funktioniere. Ferner habe die europäische Ebene, die die EZB einschließen muss, die größte Expertise.

Schäuble forderte die EU-Kommission dennoch auf, ihre Pläne zu überarbeiten. Erst wenn die Aufsicht effektiv arbeite, könne man über eine direkte Finanzierung angeschlagener Institute aus dem dauerhaften Stabilitätsmechanismus ESM reden. Der Minister verwies auf die eigene Einschätzung der EZB, die nach den Vorstellungen der EU-Kommission künftig alle Finanzinstitute kontrollieren soll. „Die EZB hat selbst gesagt, dass sie nicht das Potential hat, um 6000 Finanzinstitute in der Europäischen Union in absehbarer Zeit zu beaufsichtigen“, sagte Schäuble. Zunächst müssten die großen, systemrelevanten und grenzüberschreitenden Institute unter die gemeinsame Aufsicht gestellt werden. Die anderen könnten von den nationalen Behörden nach einheitlichen Kriterien kontrolliert werden. Auch seien Regeln denkbar, dass die europäische Aufsicht die nationalen Aufseher beaufsichtige.

In der Kommission wurde darauf hingewiesen, dass auch Barniers Vorschläge darauf abzielten, der EZB zunächst die Aufsicht der systemrelevanten Banken zu überantworten. Die Überlegungen der Behörde unterschieden sich nicht grundsätzlich von denen Schäubles. Es sei unstreitig, dass die EZB nicht routinemäßig die Aufsicht über 6000 Banken im Euroraum übernehmen könne. Wichtig sei das Durchgriffsrecht, wenn der nationale Aufseher versagt habe.

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