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Euro-Rettungspolitik Verfassungsgericht berät über Gauweilers Eilantrag

 ·  Peter Gauweilers neuer Eilantrag gegen das Anleihen-Kaufprogramm der EZB beschäftigt die Verfassungsrichter. An diesem Dienstag will das Gericht bekanntgeben, „wie es weitergeht“.

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© dpa Das Bundesverfassungsgericht soll am Mittwoch entscheiden, ob Deutschland beim dauerhaften Euro-Rettungsschirm mitmachen darf.

Das Bundesverfassungsgericht will noch am Montag über den neuen Eilantrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler gegen den Euro-Rettungskurs beraten. Der Zweite Senat werde am Nachmittag zu einer außerordentlichen Beratung zusammentreten, sagte eine Sprecherin. Voraussichtlich am Dienstagvormittag werde das Gericht bekanntgeben, „wie es weitergeht“.

Gauweiler hatte am Wochenende beim Verfassungsgericht einen Eilantrag gegen das von der Europäischen Zentralbank (EZB) angekündigte unbegrenzte Anleihen-Aufkaufprogramm eingereicht. Er kritisiert darin, dass unlimitierte Ankäufe der Notenbank demokratische Entscheidungen unterliefen. Gauweiler, der bereits gegen den Euro-Rettungsschirm ESM geklagt hatte, beantragte zudem eine Vertagung des für Mittwoch angesetzten ESM-Urteils, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht bis dahin über den Eilantrag gegen die EZB-Anleihenkäufe entscheiden könne.

CSU-Generalsekretär Dobrindt begrüßt Gauweilers Eilantrag

Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den ESM machen die Euro-Skeptiker noch einmal mobil. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt begrüßte den Eilantrag seines Parteifreundes gegen unbegrenzte Anleihenkäufe der EZB. Ein Rechtsexperte des Bundestages warnte in einem Gutachten davor, dass der ESM das Budgetrecht des Parlaments verletze.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet an diesem Mittwoch, ob Deutschland dem Euro-Rettungsschirm ESM beitreten darf. Aus Gauweilers Sicht hat sich mit dem Beschluss der EZB, unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenländern anzukaufen, die Beurteilung der Rettungsmaßnahmen grundlegend geändert. Das Gesamtrisiko für den Bundeshaushalt sei völlig unkalkulierbar und unverantwortbar geworden.

Dobrindt sagte zu Gauweilers Vorstoß: „Ich habe große Sympathie dafür.“ In der „Augsburger Allgemeinen“ (Montag) bekräftigte er zugleich seine Kritik an den EZB-Plänen und nannte diese erneut „falsch und brandgefährlich“. Der Vorsitzende der konkurrierenden Freien Wähler, Hubert Aiwanger, höhnte: „Dobrindt hat dem ESM im Bundestag persönlich zugestimmt und jetzt begrüßt er Gauweilers Eilantrag gegen den ESM.“

Ein Experte des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages verwies in einem neuen Gutachten darauf, dass „eine unmittelbare und potentiell unbestimmte Haftung“ für die Schulden anderer Staaten das Budgetrecht des Parlaments verletze. Das Gutachten hatte die Linkspartei in Auftrag gegeben, die neben anderen in Karlsruhe geklagt hatte. Parteichef Bernd Riexinger zeigte sich zuversichtlich, dass seine Partei dort einen Teilerfolg erzielen werde. „Die Richter müssen im Mindestfall ein knallhartes Vetorecht für den Bundestag gegen alle Zahlungen einfordern“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Bereits in einem früheren Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wird darauf verwiesen, dass Deutschland sich mit dem von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) durchgesetzten Fiskalpakt für die Ewigkeit binde. Eine einseitige Kündigung sei nicht möglich.

Bundesregierung: „In der Sache hat sich nichts geändert“

Die Bundesregierung zeigt sich von Gauweilers neuem Eilantrag unbeeindruckt: „Wir sind weiterhin zuversichtlich, was den Mittwoch betrifft“, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums: „Wir sind der festen Überzeugung, dass der ESM auch verfassungsgemäß ist“, ergänzte er. Ähnlich äußerte sich Regierungssprecher Steffen Seibert. Die Regierung gehe mit einem guten Gefühl in den Mittwoch, ergänzte Seibert: „In der Sache hat sich nichts geändert.“

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