Schokoladenhasen kann man nicht als Marke anmelden - selbst wenn sie ein rotes Band tragen und vom Schweizer Lebensmittelunternehmen Lindt & Sprüngli AG hergestellt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und damit einen Schlusspunkt in einem langjährigen Rechtsstreit gesetzt (Az.: C-98/11 P). Lindt hatte seinen Schokoladenhasen im Mai 2004 beim Gemeinschaftsmarkenamt HABM als Gemeinschaftsmarke angemeldet, war damit aber abgewiesen worden. Das HABM begründete die Ablehnung im Wesentlichen damit, dass der Hase keine besondere Unterscheidungskraft besitze, die solche Gemeinschaftsmarken grundsätzlich auszeichnen müsse. Das sahen nun auch die Luxemburger Richter so.
Lindt hat seit 2002 schon mehrere Gerichte in unterschiedlichen Konstellationen bemüht, um die Originalität seiner Schokoladenhasen-Kreation feststellen zu lassen.
Einen vorläufigen Höhepunkt erreichte die rechtliche Auseinandersetzung, als der Bundesgerichtshof 2010 in einem bislang beispiellosen Schritt das Verfahren gegen den Lindt-Wettbewerber Riegelein an das Frankfurter Oberlandesgericht zurückgeben musste, nachdem der Konkurrenzhase aus den Akten des Karlsruher Gerichts verschwunden war. Die Karlsruher Bundesrichter konnten den sitzenden Schokoladenhasen mit braunem Halsband deshalb nicht mehr in Augenschein nehmen, um dessen Vergleichbarkeit mit dem Lindt-Original zu beurteilen. Knackpunkt sollen dabei insbesondere die Farbnuancen der Goldfolie gewesen sein, die die beiden Konkurrenten bei ihren Sitzhasen benutzten. Laut Agenturangaben hat das Oberlandesgericht die Klage inzwischen abgewiesen, ob der Bundesgerichtshof noch einmal damit befasst wird, ist noch offen.