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EuGH-Urteil Einzelhandel fordert Ende des Dosenpfands

14.12.2004 ·  Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs verstößt das Dosenpfand zum Teil gegen EU-Recht. Jetzt geht der Streit wieder los: Händler wollen das Pfand nicht, Umweltschützer schon. Die Politik warnt vor Schnellschüssen.

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Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Dosenpfand in Deutschland hat der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) gefordert, das Pfand auf Einwegflaschen und Dosen auszusetzen. „Die Pfandregelung ist rechtswidrig, weil es kein arbeitsfähiges Rücknahmesystem gibt", sagte HDE-Sprecher Hubertus Pellengahr am Dienstag.

Dies gelte für die bestehende Pfandregelung ebenso wie für die Änderung, die am Freitag im Bundesrat verabschiedet werden soll. „Deshalb muß man die Pfandpflicht bis zur einer Neuregelung aussetzen", forderte Pellengahr. „Die Novelle kann so nicht weiter verfolgt werden.“ Der HDE hat das Dosenpfand seit jeher kritisiert.

Dosenpfand behindert freien Warenverkehr

In der Bundesregierung wurde das Urteil anders gewertet. „Der EuGH hat das Dosenpfand und auch die Durchführung weitgehend bestätigt", hieß es in Regierungskreisen. „Wir sehen uns im Vorhaben einer Novellierung der Verpackungsverordnung bestätigt, so wie sie im Bundesrat vorliegt.“

Der EuGH hatte am Morgen das Dosenpfand als rechtmäßig beurteilt, dies aber von einem funktionierenden Rücknahmesystem abhängig gemacht. Die heutige Dosenpfand-Regelung behindere den freien Warenverkehr, ausländische Getränkehersteller seien im Nachteil gegenüber deutschen. Außerdem bemängelten die Luxemburger Richter, daß es in Deutschland kein flächendeckendes Rücknahmesystem gebe.

Insellösungen werden abgeschafft

Die Entscheidung, ob es ein funktionierendes Rücknahmesystem gibt, verwies der EuGH an das Verwaltungsgericht Stuttgart zurück. Es wird erwartet, daß der Bundesrat die Reform des Dosenpfands am Freitag endgültig verabschiedet. Das Pfand auf Bier, Wasser und Erfrischungsgetränke in Dosen und Einwegflaschen soll dann einheitlich 25 Cent betragen. Zudem sollen die so genannten Insellösungen abgeschafft werden. Einzelne Discounter wie Aldi und Lidl müssen bislang nur Einwegbehälter aus dem eigenen Sortiment zurücknehmen.

Der umweltpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Paziorek, erklärte, die Bundesregierung müsse ihr Urteil in die Novelle der Verpackungsverordnung einbeziehen. Auch die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Birgit Homburger, forderte eine sorgfältige Prüfung des Urteils. „Schnellschüsse sind für betroffene Unternehmen fatal.“ Der Vize-Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Reinhard Loske, sagte, mit dem Bundesratsbeschluß würden die Probleme aus der Welt geschafft. Die neue Verpackungsverordnung werde auch vor Gerichten Bestand haben.

„Quälenden Streit beenden“

Die Deutsche Umwelthilfe reagierte erleichtert auf das EuGH-Urteil. Die Entscheidung eröffne die Chance, den jahrelangen quälenden Streit über das so genannte Dosenpfand in dieser Woche im Bundesrat zu beenden. Außerdem sei der Umweltnutzen der deutschen Pfandregelung nun auch auf EU-Ebene höchstrichterlich bestätigt. Die Bepfandung trägt nach Überzeugung der Luxemburger Richter „zur Verbesserung der Verpackungsabfallverwertung bei" und leistet außerdem „einen Beitrag zur Verringerung von Abfällen in der Natur".

Quelle: @bemi mit Material von Reuters und dpa
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