02.12.2002 · Nach dem Werbeverbot darf in Zeitungen und Zeitschriften, im Radio sowie im Internet nicht mehr für Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse inseriert werden.
Gegen den Willen Deutschlands haben die EU-Staaten ein weit reichendes Tabak-Werbeverbot beschlossen. Im zuständigen Ministerrat kam am Montag in Brüssel eine qualifizierte Mehrheit für einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zu Stande, wie die dänische Ratspräsidentschaft feststellte.
Auch kleinere Änderungen des Europäischen Parlaments nahmen die Minister mehrheitlich an, so dass die Vorlage beschlossen wurde. Umgesetzt werden muss die Richtlinie bis zum 31. Juli 2005. Nach dem Werbeverbot darf in Zeitungen und Zeitschriften, im Radio sowie im Internet nicht mehr für Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse inseriert werden. Zudem dürfen Tabakkonzerne Großveranstaltungen mit grenzüberschreitender Wirkung wie etwa die Formel 1 nicht mehr sponsern. Dieses Verbot tritt aber erst am 1. Oktober in Kraft.
Ende des Sponsoring mit weit reichenden Konsequenzen für die Formel 1
Max Mosley, Präsident des Automobil-Weltverbandes FIA, hatte sich dafür ausgesprochen, das Tabakwerbeverbot einheitlich erst zum Ende des Jahres 2006 einzuführen: „Die Länder, die es eher machen, riskieren den Verlust ihres Grand Prix. Und im Fernsehen flimmern dann halt aus anderen Ländern die Tabak-Images über den Bildschirm.“
Die konsequente Umsetzung dieser Drohung musste bereits der Große Preis von Belgien in Spa erfahren. Wegen des Tabakwerbeverbots im deutschen Nachbarland wurde das Rennen in den Ardennen kurzerhand aus dem Kalender für 2003 gestrichen.
Der EU-Beschluss hat womöglich auch weit reichende Konsequenzen für die beiden deutschen WM-Rennen auf dem Nürburgring und in Hockenheim. Zu Stellungnahmen waren die beiden Geschäftsführer der Rennstrecken am Montagnachmittag nicht zu erreichen. Der Nürburgring hat noch einen Vertrag bis 2004, der aber verlängert werden soll, Hockenheim bis 2008.
Nur Kino- und Plakatwerbung noch erlaubt
Nur Werbung, die an einen Standort gebunden ist, wie im Kino oder auf Plakatwänden, soll noch erlaubt sein. Die Bundesregierung steht in ihrer Argumentation dagegen hinter den Interessen der Tabakindustrie sowie den Zeitungsverlegern, die drastische wirtschaftliche Einbußen sowie Arbeitsplatzverluste erwarten. Berlin wollte daher lediglich eine Einschränkung der Werbung zulassen. Die Bundesregierung erwog zuletzt erneut eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), wo sie bereits eine erste derartige von der Europäischen Kommission initiierte EU-Richtlinie zu Fall gebracht hatte.
EU-Verbraucherkommissar David Byrne argumentierte dagegen mit der Notwendigkeit, den Gesundheitsschutz zu verbessern sowie für eine einheitliche Regelung im Binnenmarkt zu sorgen. Neben Deutschland stimmte auch Großbritannien gegen die Vorlage. Allerdings forderte die Regierung in London ein weitergehendes Vorgehen.
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