Der Energiekonzern RWE hat im Streit um die Stilllegung seines Atomkraftwerks Biblis einen Etappensieg erzielt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof ließ am Mittwoch eine Klage des Konzerns gegen eine Anordnung der Landesregierung zu. Das hessische Umweltministerium hatte nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima im März 2011 eine dreimonatige Stilllegung der beiden AKW-Blöcke verfügt, nachdem sich Bund und Länder auf ein solches Vorgehen geeinigt hatten. RWE hat diesen Beschluss als rechtswidrig bezeichnet und will Schadenersatz geltend machen.
In der Verhandlung am Mittwoch ging es lediglich um die Zulassung der Klage, nicht um die Rechtmäßigkeit der Anordnung des Ministeriums selber. Darüber will der Hessische Verwaltungsgerichtshof später entscheiden.
Das Gericht erklärte, RWE habe ein berechtigtes Interesse, die Rechtsmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen. Die von RWE derzeit gegen das Land Hessen vorbereitete Schadenersatzklage sei nicht offenkundig ohne jegliche Erfolgaussichten. RWE begrüßte die Entscheidung. „Das heutige Urteil versetzt uns in die Lage, den verwaltungsgerichtlichen Weg als Voraussetzung für ein späteres zivilrechtliches Verfahren weiter beschreiten zu können.“ Nach der Atomkatastrophe in Japan im März 2011 waren die ältesten sieben Atomkraftwerke in Deutschland auf Anordnung der Behörden zunächst für drei Monate abgeschaltet worden. Im Sommer folgte mit dem beschleunigten Atomausstieg der Bundesregierung von Kanzlerin Angela Merkel das endgültige Aus für diese Meiler und den Reaktor in Krümmel. Die restlichen neun deutschen Kernkraftwerke sollen bis 2022 vom Netz gehen. RWE hatte als einziger Betreiber gegen das Atommoratorium geklagt.
Gegen das endgültige Aus ihrer Anlagen klagen sowohl RWE als auch der Konkurrent E.ON. Allein E.ON will vom Steuerzahler Schadenersatz in Höhe von acht Milliarden Euro kassieren. Die Verfahren dürften Jahre dauern.
Lügen werden nicht wahrer, wenn man sie wiederholt.
Klaus Ermecke (kermecke)
- 05.07.2012, 07:36 Uhr
Moment mal
Horst Günther (MarkTwain)
- 04.07.2012, 22:29 Uhr
sehr gut..,
Hannes Ehrmann (hans1066)
- 04.07.2012, 21:42 Uhr
Wenn RWE nicht klagt, klagen die Eigentümer (Aktionäre)gegen
den Vorstand.
klaus keller (klkeller)
- 04.07.2012, 20:59 Uhr
klage rwe
thomas röver (hartmutthomas)
- 04.07.2012, 19:15 Uhr