10.02.2006 · Die Finanzbehörden haben auf der Suche nach Steuerhinterziehern verstärkt die Kunden deutscher Lebensversicherer ins Visier genommen. So wurden detaillierte Vertragsdaten einiger tausend Kunden der Hannoversche Lebensversicherung AG beschlagnahmt.
Die Finanzbehörden haben auf der Suche nach Steuerhinterziehern verstärkt die Kunden deutscher Lebensversicherer ins Visier genommen. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Hannover hat detaillierte Vertragsdaten einiger tausend Kunden der Hannoversche Lebensversicherung AG, dem nach Cosmos zweitgrößten deutschen Direktversicherer, beschlagnahmt. Der Versicherer selbst hat inzwischen seine Kunden davor gewarnt, daß die Daten von der Behörde voraussichtlich binnen sechs Wochen an die für die Kunden zuständigen Finanzämter weitergeleitet werden.
Der Fall der Hannover Leben ist möglicherweise nur die Spitze eines Eisberges. „Uns ist bekannt, daß auch bei anderen Unternehmen solche Verfahren laufen“, sagte ein Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. „Aber wir wissen nicht, ob das eine konzertierte Aktion der Finanzbehörden ist.“ Bei der Hannover Leben wird betont, daß es „weder gegen das Unternehmen noch seine Mitarbeiter noch gegen die Kunden konkrete Verdachtsmomente“ gebe.
„Wir gehen davon aus, daß wir als großer Lebensversicherer eher zufällig ausgewählt wurden“, sagte eine Sprecherin des zur VHV-Gruppe gehörenden Direktversicherers. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen in Hannover und die Oberfinanzdirektion Hannover wollten unter Hinweis auf das Steuergeheimnis keine Angaben zu den Ermittlungen machen.
In einer schwierigen rechtlichen Grauzone
Rechtsexperten zufolge bewegen sich Steuerfahnder bei solchen Steuerfahndungsmaßnahmen in einer schwierigen rechtlichen Grauzone. „Kommt es zu Durchsuchungen und Beschlagnahmen, müssen sich die Verdachtsmomente bereits so verdichtet haben, daß zumindest gegen eine bestimmte, bekannte Person der konkrete Tatverdacht einer Steuerstraftat besteht“, sagt Rechtsanwalt Lars Kutzner von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg. Sei dies nicht der Fall, lägen rechtswidrige Flächenfahndungen vor, „die man mit dem unzulässigen, gezielten Suchen nach Zufallsfunden vergleichen könnte“.
„Seit die Bankenfälle wegen Steuerflucht ins Ausland abgeschlossen sind, sind die Versicherer an der Reihe“, sagt der Kölner Steuerfachanwalt Michael Streck. „Das ist ein ganzer Fischzug, bei dem man aber wohl nur ein paar kleine Sardinen fängt.“ Generell ermittele die Steuerfahndung inzwischen flächendeckend, sagte der frühere Präsident des Deutschen Anwaltvereins. „Wir haben es lange aufgegeben, da noch nach einer Rechtsgrundlage zu fragen“, sagte Streck ironisch. Die Finanzämter versuchten derzeit, Schwarzgelder aufzuspüren, die etwa aus der Schweiz zurückgeholt und bei den Versicherern in sogenannte „5 plus 7“-Verträge gesteckt worden seien; ebenso gehe es darum, die Versteuerung von Auszahlungen zu überprüfen.
Entgegen den Behauptungen der Finanzverwaltung sei aber noch in keinem Fall bewiesen worden, daß dahinter ein „Hinterzimmermodell“ zur Steuerhinterziehung stecke, an dem Versicherer oder deren Beschäftigte beteiligt seien, sagte Streck. Vielmehr sei das Versicherungskonzept vom Fiskus abgesegnet worden. Der Anwalt vermutet, daß die Hannoversche Leben nach dem Beschlagnahmebeschluß des Amtsgerichts die Dateien freiwillig herausgegeben hat. „Sonst hätte das zwei bis drei Jahre gedauert.“ Die Ermittlungen der Düsseldorfer Oberfinanzdirektion Rheinland gegen zahlreiche Kunden von Allianz und Dresdner Bank sind ebenfalls noch lange nicht abgeschlossen, sondern werden im Rahmen des „normalen Tagesgeschäfts“ abgearbeitet. Das sagte ein Behördensprecher auf Anfrage. Im vergangenen Jahr hatte die Oberfinanzdirektion von 20.000 beschlagnahmten Datensätzen und rund 2000 bereits eingeleiteten Steuerstrafverfahren gesprochen.
Vertragsdaten der Jahre 1995 bis 2005 kassiert
Im Fall der Hannover Leben beschlagnahmten die Finanzbehörden Vertragsdaten der Jahre 1995 bis 2005. Gemäß einem Schreiben des Versicherers an seine Kunden sind von den Ermittlungen alle Kapital- und Rentenversicherungsverträge betroffen, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: laufende Beitragszahlungen von mehr 10.000 Euro; Einmalzahlungen von mehr als 50.000 Euro; Bareinzahlungen oder Zahlungen aus dem Ausland von mehr als 10.000 Euro. Auch wenn ein Kunde mit mehreren Verträgen nur einmal in dieses Raster fällt, muß der Versicherer auch die Vertragsdaten seiner anderen Policen an die Fahnder weitergeben.
Es sei davon auszugehen, daß das Finanzamt prüfen werde, ob die für die Lebensversicherung eingesetzten Finanzmittel aus ordnungsgemäß versteuerten Einnahmen kommen, heißt es in dem Brief. Gleiches gelte für die Versteuerung erhaltener Leistungen. Den Kunden, die möglicherweise nicht ordnungsgemäß versteuert haben, wird in dem Brief indirekt zu einer Selbstanzeige geraten.
Die Hannover Leben gehörte zu den Versicherern, die bis Ende 2004 das Modell „5 plus 7“ vertrieben hatten, ein Verkaufsschlager der Branche. Dabei zahlten Kunden eine größere Summe in ein festverzinsliches Depot ein. Aus diesem Depot flossen über fünf Jahre hinweg jeweils gleich hohe Beiträge in eine Kapitallebensversicherung. Nach weiteren sieben beitragsfreien Jahren kann der Kunde das Ersparte einschließlich Zinsen steuerfrei kassieren.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2484 | −0,03% |
| Rohöl Brent Crude | 106,85 $ | −0,38% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
Anonym bewerben? Ist das gut?