25.05.2011 · Nach jahrzehntelangem Ringen zeichnet sich eine Einigung über die Einführung eines EU-Patents und einer einheitlichen Gerichtsbarkeit ab. Die EU-Kommission will einen Vorschlag machen.
Von Hendrik Kafsack, BrüsselDie Europäische Kommission werde den Mitgliedstaaten Anfang der kommenden Woche einen Vorschlag für den Aufbau eines obersten europäischen Patentgerichts vorlegen, das für alle an einem gemeinsamen EU-Patent interessierten Mitgliedstaaten als letzte Instanz fungieren solle, sagte eine hohe EU-Beamtin am Dienstag in Brüssel. Es gelte damit für alle EU-Staaten bis auf Italien und Spanien. Von den übrigen EU-Staaten habe die Kommission bisher positive Resonanz erhalten, sagte die Beamtin. Unabhängig davon wollen sich die Mitgliedstaaten - ausgenommen auch hier Italien und Spanien - am kommenden Montag im Rahmen der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit auf die Einführung eines einheitlichen EU-Patents einigen. Das neue europäische Patentsystem könnte damit schon bis Mitte des kommenden Jahres endgültig in Kraft treten.
Bisher gibt es in der EU nur nationale Patente und die vom Europäischen Patentamt (EPA) in München vergebenen Patente, die der Inhaber jedoch ebenfalls in jedem EPA-Mitgliedsland einzeln durchsetzen muss. Streitfälle können nur vor nationalen Patentgerichten ausgetragen werden, auch wenn die Urteile von führenden Patentgerichten wie dem in Düsseldorf für die anderen Staaten durchaus Signalwirkung haben. Das Fehlen eines einheitlichen Patentschutzes macht die Anmeldung und den Schutz von Patenten in Europa teurer als in den Vereinigten Staaten. Nach Schätzung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) sind die Kosten für ein Patent in Europa zehnmal höher als in Amerika.
Um wettbewerbsfähig zu bleiben, brauche Europa ein einheitliches und kostengünstiges EU-Patent. Allein die deutsche Industrie melde jährlich 40 Prozent aller Patente in Europa an. Europäische Kommission und Vertreter von Industrieverbänden dringen deshalb seit langem darauf, ein EU-Patent und eine einheitliche Gerichtsbarkeit zu schaffen. Gescheitert ist das in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder daran, dass EU-Länder wie Italien und Spanien, lange auch Frankreich nicht darauf verzichten wollten, dass jedes Patent auch in ihre Sprache übersetzt wird. Erst das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Ende 2009 ermöglichte einen Durchbruch. Der Vertrag erlaubt es einer Gruppe von mindestens neun EU-Mitgliedstaaten, Projekte wie das EU-Patent im Rahmen einer „verstärkten Zusammenarbeit“ voranzutreiben. Dazu taten sich Anfang des Jahres alle EU-Staaten außer Italien und Spanien zusammen. Das neue Patent soll nur noch in Englisch, Französisch oder Deutsch erteilt werden, also in den Sprachen des EPA. Übersetzungen in weitere EU-Amtssprachen sollen damit nicht mehr nötig sein, um einen umfassenden Patentschutz zu erhalten. Nur die Patentansprüche, in denen der Kern der geschützten Erfindung erläutert wird, müssten sowohl in Englisch als auch in Französisch und Deutsch vorliegen.
Nicht beigelegt war damit der Streit um die Gerichtsbarkeit. Gegen ein einheitliches System hatte sich vor allem Deutschland lange gesperrt, weil es einen Bedeutungsverlust seiner führenden Patentgerichtsstandorte in Düsseldorf, Mannheim und München fürchtete. Schließlich hatten sich die Staaten aber Ende 2009 darauf geeinigt, gemeinsam mit dem EPA ein neues Gericht zu schaffen, das sowohl für die 27 EU-Staaten als auch die weiteren elf Mitglieder des EPA wie die Schweiz Recht gesprochen hätte. Das hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) aber im Frühjahr für nicht für vereinbar mit dem EU-Recht erklärt, da er damit nicht mehr das letzte Wort über die Auslegung von Europarecht hätte.
Das nun von der Kommission vorgeschlagene EU-Patentgerichtssystem soll nur für die 25 Staaten gelten, die auch das EU-Patent einführen. Es soll aber dennoch nicht nur für dieses als letzte Instanz fungieren, sondern auch für Streitfälle über nationale Patente sowie über die vom EPA vergebenen europäischen Patente. Letztlich unterscheidet sich der Vorschlag von dem vom EuGH einkassierten Ansatz nur dadurch, dass die Gerichtsbarkeit nur für 25 EU-Staaten gilt. Laut EU-Kommission erspart auch dieser Ansatz der europäischen Wirtschaft jährlich eine Summe in dreistelliger Millionenhöhe, wenn auch etwas weniger als die ursprünglich veranschlagten 289 Millionen Euro im Jahr. Die Kosten der derzeit üblichen Parallelverfahren in mehreren EU-Ländern übersteigen nach Angaben der Kommission leicht jeweils 500 000 Euro. Der Vorschlag der Kommission ist bisher nur ein Arbeitspapier. Sollten die 25 betroffenen EU-Staaten den neuen Vorstoß gutheißen, werde die Kommission schnell einen offiziellen Vorschlag vorlegen. Einem Inkrafttreten 2012 stehe dann nichts mehr im Wege.
| Name | Kurs | Prozent |
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