Im deutschen Erbschaftsteuerrecht ist der Wurm drin: Erst hat der Bundestag das Gesetz reformiert, weil das Verfassungsgericht die Reform vorgegeben hatte – und nun hält der Bundesfinanzhof auch diese Neuregelungen wieder für verfassungswidrig. Zu Recht: Es geht nicht an, dass Leute der Steuerpflicht entgehen können, wenn sie nur genug Geld haben und es in einer Scheinfirma verpacken.
Dies ist ein mindestens genauso eklatanter Verstoß gegen das Gleichheitsgebot wie jene Regelungen, die die Karlsruher Verfassungshüter vor sechs Jahren gekippt hatten. Damals hatte der Bundestag parteiübergreifend die Begünstigung von Unternehmen beschlossen. Das war zwar keine verwerfliche Klientelpolitik zugunsten Wohlhabender. Pate stand vielmehr die berechtigte Sorge, mittelständische Betriebe könnten Schaden nehmen, wenn beim Übergang auf einen Nachfolger hohe Steuern fällig werden. Doch dies darf nicht zu einem Schlupfloch werden, durch das man sich nach Belieben am Fiskus vorbeimogeln kann. Diese Hintertür ist groß wie ein Scheunentor. Sie gehört schleunigst verriegelt. Der Weg dazu wäre ganz einfach: Die Ausnahmen abschaffen – und damit niedrigere Steuersätze finanzieren, die dann für jeden erträglich wären.
Das Einfordern der bestehender Steuern sollte Priorität haben
Julius Calvelage (julca)
- 10.10.2012, 15:45 Uhr
Es wird wohl immer für einen einmaligen Fall und großem
Vermögen Ideen geben
Marie Gruber (mariluI)
- 10.10.2012, 15:07 Uhr
Klare Sache...
Patrick Franke (Drow68)
- 10.10.2012, 14:45 Uhr
Da sollten diejenigen mal nachdenken die Steuervereinfachungen fordern....
Nils Kuhs (N.Holgerson)
- 10.10.2012, 14:19 Uhr
Absichtliches Unvermögen des Staates bei der Gestaltung der Erbschaftsteuer
Thomas Böhm (Thomasbaerboehm)
- 10.10.2012, 14:18 Uhr