Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das von der EU-Kommission verhängte Rekordbußgeld gegen den amerikanischen Konzern Microsoft im Wesentlichen als rechtens bestätigt. In seinem Urteil bewertete der EuGH an diesem Mittwoch die im Februar 2008 festgelegte Strafe jedoch als etwas zu hoch und setzte das Zwangsgeld von ursprünglich 899 Millionen Euro auf 860 Millionen Euro herab.
Die EU-Kommission hatte das Bußgeld 2008 gegen Microsoft verhängt, weil das Unternehmen unangemessen hohe Preise für Schnittstelleninformationen verlangt habe, die andere Hersteller zur Vernetzung ihrer Produkte mit Microsoft-Programmen benötigten. Es handelt sich dabei um technische Angaben zu der Server-Software von Microsoft.
Die EU-Kommission hatte den Konzern schon im Jahr 2004 aufgefordert, diese Angaben seinen Wettbewerbern zur Verfügung zu stellen, damit diese mit der Microsoft-Software kompatible Programme entwickeln können. Bereits im März 2007 warfen die Brüsseler Wettbewerbshüter dem Konzern vor, für diese sogenannten Interoperabilitäts-Informationen überhöhte Preise zu verlangen. Im Oktober 2007 senkte Microsoft dann die Gebühren.
Microsoft war das erste Unternehmen seit Einführung der EU-Wettbewerbspolitik vor 50 Jahren, gegen das die Kommission eine Geldbuße wegen Nichteinhaltung einer Kartellentscheidung verhängen musste.