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Entscheidung in Karlsruhe Verfassungsrichter erlauben ESM und Fiskalpakt unter Auflagen

 ·  Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm ESM unter Vorbehalten genehmigt. Es müsse aber sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe, sagte der Präsident des Gerichts, Voßkuhle. 

Artikel Bilder (1) Video (1) Lesermeinungen (286)

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Reinhold -Helmut Becker

Mein Tipp gegen Arbeitslosigkeit

An Ulla Nachtmann

Navi Sprengen,

kein Waffen System oder vom Flugzeug bis Trecker Funktioniert ohne.

Ohne navi würden Weltweit Millionen gut Bezahlte Arbeitsplätze frei.

Wenigsten da könnten unsere Politiker mal die Wahrheit sagen

Mit freundlichen Grüßen

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Reinhold -Helmut Becker

zum Grund Verständnis eines Politikers,

Folgendes.

Besucht ein Politiker mit einem Kollegen den Kindergarten.

Fragt ihn die Leiterin nach mehr Geld für Bildungs Material?

Seine Antwort bei der Momentanen Hauslage etc… leider nicht möglich.

1Stunde später besuchen Sie ein Gefängnis.

Fragt Ihn Der Anstaltsleiter Sie brächten zwei neue Fernseher?

Seine Antwort kein Problem kommen Sie Morgen eben im Büro vorbei. Wird sofort Erledigt.

Fragt hinterher der zweite Politiker den Esten Politiker,
bist Du wahnsinnig

Dem Kindergarten gibs Du nichts und dem Gefängnis sofort???

Antwortet der erste

Glaubst Du vielleicht Wir kommen noch mal in den Kindergarten!!!

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Reinhold -Helmut Becker

Wir Können mit einer einfachen Frage für Unruhe Sorgen

Fragt je den Arbeit Kollegen, Sports Kollegen, jeden der Euch über den Weg läuft

Warum es in Deutschland Harz IV, Minijobs, Zeitarbeit
Und Rente mit 67 gibt?

Und wo das Geld geblieben ist?

mfg

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Gerhard Wruck
Gerhard Wruck (arbiter) - 13.09.2012 20:08 Uhr

Die Prämissen dieses Systems sind von hinten bis vorn verlogen

Ich bin sowas von bedient! Bei der Beschaffenheit des bundesdeutschen Systems habe ich natürlich nichts anderes erwartet als ein Durchwinken des ESM (mit ein paar Alibiklauseln) durch das BVerfG. Trotzdem schmerzt es, dass dieses Land als Ganzes nichts dazulernt. Das Urteil hat wieder sichtbar gemacht, wie verlogen dieses politische System eigentlich ist. Das beginnt mit der Lüge in der Präambel des GG:"...hat das Deutsche Volk ...kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz ... beschlossen." Pustekuchen! Das deutsche Volk hat 1948/49 gar nichts beschlossen, sondern ein sog. Parlamentar. Rat von alliierten Gnaden hat das GG beschlossen. Das geht weiter mit den sog. Volksvertretern, die mindestens zur Hälfte nur ihre Parteien vertreten und ihre Aufgabe nicht ernst nehmen. Und es endet bei der Mär von der richterlichen Unabhängigkeit, besonders der des BVerfG. Alle acht Richter sind entweder Parteimitglieder oder parteipolitisch festgelegte Leute. Gewaltenteilung? Nein.

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Jonas Müller-Hübenthal

GmbH

Wenn ich das richtig lese hat das BVG verlangt, daß unsere Regierung aus dem ESM statt einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung (oder einer Ehe ohne Ehevertrag) eine GmbH macht - aber ob die das hinkriegen? Ich bin sehr gespannt wie diese völkerrechtlich bindende Haftungsbeschränkung aussehen soll.....

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Reinhold -Helmut Becker

An alle Schimpfenden

Jeder Forist sollte daran Denken um sein Anliegen bekannt zu machen.

Ist das Schwarze Brett immer noch das wichtigste ist.

Mit freundlichen Grüßen

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Wolfgang Richter

Ja, aber...

Entscheidend für unsere "Europa"-Apparatschiks war das "ja".
Das "aber" wird man in bewährter Manier mit einigen diskreten Rechtsbrüchen beiseite wischen.
Ein schwarzer Tag für Deutschland.

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Volker Mueller
Volker Mueller (MrVo) - 13.09.2012 04:35 Uhr

Dreh- und Angelpunkt legitimer politischer Entscheidungen von großer Reichweite

sind m.E.
- die uneingeschränkte Volkssouveränität (fehlt),
- eine vom Volk legitimierte Verfassung (fehlt),
- eine Führung, die sich dem Wohl ihres Volkes verpflichtet fühlt (fehlt)
- ein Parlament, das den Wählerwillen vertritt (fehlt)
- die ungeschmälerte Offenlegung von Regierungsplänen (fehlt)
- eine umfassende, ungeschönte mediale Aufklärung (nur langsam zunehmend)!

Da fast alle Voraussetzungen für legitimes Handeln entfallen, können unsere Politiker die Legitimation für ihr folgenreiches Tun schwerlich allein aus ihrem auf 4 Jahre begrenzten Wahlerfolg beziehen. Wenn sie sich dennoch eine 'irreversible' Weiichenstellung für die nachfolgenden Generationen anmaßen, ist dies entweder eine Selbstermächtigung nach Sonnenkönigsart oder eine Fremdsteuerung, die das hinter's Licht geführte Volk nicht hinnehmen wird.
Das halte ich für alternativlos!

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 13.09.2012 10:44 Uhr
Volker Mueller
Volker Mueller (MrVo) - 13.09.2012 10:44 Uhr

P:S. Klartext: ich meine dass wir angesichts der vom BvG-Urteil

unberührten (der Politik überlassenen) Abgabe unserer Budgethoheit an Brüssel, als Bürger keine andere Alternative haben, als diese durch Abwahl der selbstermächtigten Entscheider zu stoppen!

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Stefan  Klahn
Stefan Klahn (sthk) - 12.09.2012 22:57 Uhr

ebenso eine einfach Frage

Warum freue ich mich nicht wirklich über diese Urteil....
und warum habe ich einen faden Beigeschmack bei diesem
Urteilsspruch, der ja unabhängig von allem sein sollte???

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Reinhold -Helmut Becker

Es gibt die Möglichkeit,

bei der nächsten Wahlen die Piraten zu Wählen

Wo die für Volksabstimmung und Bürgerbegehren sind

Und wahrscheinlich währen die Wohltätigen auch zu bezahlen wenn unsre Pappkameraden es nicht anderweitig rausschmeißen Würden.

Mit freundlichen Grüßen

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Closed via SSO
Jörg Addicks (JADH) - 12.09.2012 22:20 Uhr

Kein Wort verloren die Medien über die Ergänzung des Art 136 AEUV, der um einen Absatz …

… ergänzt wird:

„(3) Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen.“

Die Ergänzung dient der nachträglichen Rechtfertigung der alltäglich gewordenen Verletzung des Bail-Out-Verbots in Art 125 AEUV. Das BVerfG hält die oben zitierte Regelung für hinreichend bestimmt (Rn. 238) und meint (Rn. 233), mit ihr werde die „stabilitätsgerichtete Ausrichtung der Währungsunion jedoch noch nicht aufgegeben“... „Wesentliche Bestandteile der Stabilitätsarchitektur bleiben auch in Ansehung dieser Öffnungsklausel unangetastet...“

Kann man zu solchen formaljuristischen Einschätzungen gelangen, ohne die Realität auszublenden?
Immerhin wissen die meisten Foristen, was Jubelzentralisten mit "strengen Auflagen"menen.

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Thomas Heinzow

@ U. Nachtmann: "Eine einfache Frage Sie geht mir schon den ganzen Tag durch den Kopf:

Wir wissen alle, das die ganze "Retterei" nur durch den Bruch der No-bail-out Klausel im Lissabon Vertrag entstanden ist.

Die dürfen das oder das Parlament darf fast alles. Der Bundestag kann beschließen, daß ein Rechtsbruch seitens der Regierung (damals Überschreitung der 3% Defizitklausel) nicht geahndet wird, also der "gelernte Lehrer" Eikel nebst Beamten nicht zur Verantwortung gezogen wird.

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Volker Mueller
Volker Mueller (MrVo) - 12.09.2012 21:10 Uhr

Ich weiß von keiner 'Volks'vertretung, auf die sich das BvG bezieht

und kenne nur Frau Merkels Hausparlament.
Aber dies lässt sich ändern, indem wir die nächsten Wahlen nutzen, um das Marionettenkabinett der sog. Volksparteien abzulösen. Sie haben allesamt einem anderen Herren gedient,als ihrem Souverän!
Die Herstellung der Volkssouveränität muss Priorität haben, um eine vom Volk unterstützte Europapolitik überhaupt möglich zu machen.

Ich hoffe sehr, dass namhafte Persönlichkeiten aus der Klägergemeinschaft den Willen aufbringen, ihre Kritik zum Ziel zu führen. Sie müssen das Rad noch einmal zurückdrehen.
Unser Grundgesetz von 1949, an dem die Siegermächte maßgeblich mitwirkten, muss in eine zeitgemäße Verfassung umgeschrieben werden, zum Einen, um die Rechte des Souveräns zu festigen, zum Anderen, um in der Völkergemeinschaft überhaupt als gleichberechtigt respektiert zu werden! Wir sehen ja, wie man mit uns umgeht.

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Ulla Nachtmann

Eine einfache Frage

Sie geht mir schon den ganzen Tag durch den Kopf:
Wir wissen alle, das die ganze "Retterei" nur durch den Bruch der No-bail-out Klausel im Lissabon Vertrag entstanden ist.
Seit Monaten sprechen wir hier darüber, dass Merkel/Schäuble und die Abnicker auf einer nicht mehr vorhandenen (!) bzw. abgeschafften Rechtsgrundlage die "Hilfen" beschlossen haben.
.
Wie ist es dann möglich, dass ein Gericht diese Tatsache mehr oder weniger ignoriert?
Wie kann man etwas bewerten und gar entscheiden, wenn die Grundlage willentlich unter Bruch eines Vertrages hinweggeräumt wurde?
.
Ich finde keine Antwort. Wer kann mir das erklären? Danke im voraus.
.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 13.09.2012 11:18 Uhr
Ulla Nachtmann

danke, Herr Addicks

Ich werde mir den Schachtschneider Text durchlesen.

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Closed via SSO
Jörg Addicks (JADH) - 12.09.2012 22:37 Uhr

Sehr gehrte Frau Nachtmann, das BVerfG prüft gemeinhin nicht die Verletzung des ...

.. EU-"Rechts". Entscheidend ist, ob ein Verstoß gegen das GG vorliegt. Für Einzelheiten reicht der Platz hier nicht; bitte bei Schachtschneider, Hankel u.a nachlesen (zB."Gebt uns unser Geld zurück", 2012 erschienen hoch aktuell).

Außerdem hat das BVerfG die Ergänzung des Art 136 AEUV um einen neuen Absatz durchgewinkt:

„(3) Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen.“

Prof. Schachtschneider schreibt dazu (aaO, S. 39) darin liege eine mittelbare Änderung des GG, so dass es der 2/3-Mehrheit im BT bedurft habe. Sie erinnern sich sicherlich an die diesbezügliche Hektik vor dem 29.06.2012!

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Bernhard Nowak
Bernhard Nowak (BNowak) - 12.09.2012 20:23 Uhr

Parlamentarische Kontrolle des ESM unzureichend

Der deutsche Vertreter im Gouverneursrat ist nicht an die Beschlüsse des Bundestages gebunden, sondern diesem nur rechenschaftspflichtig. Dieser Begriff ist mehr als schwammig. Es dürfen also die Haftungsgrenzen mit Zustimmung dieses Vertreters erhöht werden. Wer glaubt denn, dass der Bundestag diese Zustimmung nachträglich verweigert. Als Tiger gestartet, als Bettvorleger gelandet, kann man da nur sagen. Das Verfassungsgericht hat mit seinem Urteil zum EFSF vom September 2011 hohe Erwartungen geweckt. Es dürften keine völkerrechtlichen institutionen geschaffen werden, die die Spielräume des Bundestages, dessen Budgetrecht, dauerhaft einschränkten. Genau dies wird aber mit dem dauerhaften ESM getan. Das Gericht ist für mich seit heute mit seinen endlosen "Ja-aber"-Entscheidungen unglaubwürdig. Es hat dem Druck durch die handelnden Akteure offenbar nicht standgehalten.

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günther reichert

Die Athener der Antike waren dem heutigen BVerfG weit intellektuell ,was Klugheit anbelangt,

überlegen.Im Beispiel des attischen Seebundes sahen sich die vielen Demokratien der Inseln der Ägäis in ihrer Existenz durch die damaligen Weltmächte bedroht.Ihnen fehlt das große Geld ,um eine eigene Existenz durchzuhalten.
Was haben die Griechen gemacht.Sie hatten unter der Führung der Stadt Athen den attischen Seebund(ca.knapp hundert Einzeldemokratien)gegründet.Die Inseln mußten dann im Schatzhaus der Athener(siehe Delphi) Schätze aus Gold als Gegenleistung für den Schutz und Existenz etc hinterlegen.
Dass die Athener dabei Spitzbuben waren und das hinterlegte Gold oder Geld für den Bau der Akropolis verwandten,steht auf einem anderen Blatt.
Wo Geld ist ,wird auch betrogen oder Verträge ausgehöhlt....Das BVerfG ist mE mit keinem Wort auf die Ursache-Wirkung,wie es zu diesem Deaster in Europa gekommen ist ,eingegangen.Damit kann man es eines Tages rumdrehen,und die heutigen"Inseln" der Demokratien wie Spanien,Italien ,Griechenland werden den Haupthaftenden und Geldgeber ausbeuten.

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Matthias Katte
Matthias Katte (Hovac) - 12.09.2012 18:36 Uhr

Könnte man auch als Erfolg werten,

denn derzeit ist der ESM nichtig. Sehr wichtig ist die absolute Begrenzung der Haftung und keine Umschreibung der Größe durch einen wiederaufzufüllenden Kapitalstock und ähnliches.
Da ich mir schwer vorstellen kann, das die Eurobankenmarionetten mit einer Begrenzung leben können, werden sie den ESM nicht wasserdicht umschreiben, so dass eine Fluchttür bleibt.
Schlimmstenfalls ist ein 2/3 Bundeshaushalt weg, das wäre zu verkraften.

Natürlich gilt das nur ohne CDU/SPD/Grüne/FDP, die egal was weiter durchwinken werden.

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Ulrich Heinrich

Dem ESM und damit dem Zustimmungsgesetz fehlt die rechtsstaatlich gebotene notwendige Bestimmtheit.


Man lese Ziff. 1 des Tenors der heutigen Entscheidung und in den Gründen Rz. 242-252 (zu finden auf der Website des Gerichts). Es geht um die Frage einer etwaigen Begrenzung der Haftung eines Mitgliedsstaats gegenüber dem ESM. Relevant sind die Art. 8-10, 25 des ESM-Vertrags.
In den wenigen Passagen lese ich im Rahmen der Auslegung weniger Normen durch das Gericht achtmal das Wort "dürfte" und dreimal Formulierungen über eine mögliche andere Auslegung.
Damit stellt sich die Frage, ob wegen fehlender inhaltlicher Bestimmtheit des ESM-Vertrags das deutsche Zustimmungsgesetz rechtsstaatswidrig ist - selbst das höchste deutsche Gericht kann nach wochenlanger Prüfung nicht sagen, ob der ESM-Vertrag nun die deutsche Haftung bei der gegenwärtigen Höhe des Stammkapitals und dem gegenwärtigen Beitragsschlüssel auf 190,0248 Milliarden Euro begrenzt oder nicht.

(M.E. regelt Art. 8 V 1 nur die Haftung zum Stammkapital, indem es diese auf den Ausgabekurs begrenzt. Art. 25 II betrifft Anderes.)

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Thomas Heinzow

@ Ulla Nachtmann: "ich frage mich auch ob diese Leute sich eigentlich € 190 Milliarden vorstellen

können??"

Googeln Sie mal 'Rexrodt Billion Panorama' und 'Seehofer millionen youtube' und Ihre Frage wird vollständig beantwortet.

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Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 13.09.2012 11:21 Uhr
Ulla Nachtmann

danke, Herr Heinzow

Lol, ich hatte nicht die Absicht in diese elende Branche zu investieren.

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Thomas Heinzow

Wissen Sie ob Politiker (und Familienangehörige) an den Vogelschreddern beteiligt sind?

Sehr geehrte Frau Nachtmann,

Bei Beteiligungen an Windmühle & Co handelt es sich um nicht publizitätspflichtige Angaben. Ich weiß, daß Herr Prof. Graßl, einer der Befürworter der Windenergienutzung seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts (lesen Sie seine Bücher) Investitionen in die Windmühlen getätigt hat und sogar den Institutsrechner dafür genutzt haben will (seine nicht protokollierte Aussage), um den Deicheffekt in der Nähe von Sylt in Nordfriesland optimal nutzen zu können.

Ich kann Ihnen daher nicht sagen, ob sich Politiker an den Windmühlenfonds in genossenschaftlicher Rechtsform oder als Kommanditisten oder stille Gesellschafter beteiligen. Wegen der Risiken ist das eher unwahrscheinlich. Allerdings kann eine Beteiligung am Hersteller und der Projektierungsgesellschaft lukrativ sein.

Ich empfehle jedenfalls wegen der technischen Risiken und der prinzipiell nicht gegebenen Handelbarkeit keine Beteiligung an Windmühlenfonds oder -genossenschaften einzugehen.

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Ulla Nachtmann

genau, Herr Heinzow

es wird einem schwindelig!
Übrigens, ich wollte Sie schon mal fragen in einem "Strom" Beitrag. Wissen Sie ob Politiker (und Familienangehörige) an den Vogelschreddern beteiligt sind?
MMnews hatte da kürzlich einen Beitrag "EEG: Profiteure zocken Milliarden ab" der mich das vermuten ließ.

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Reinhold -Helmut Becker

Wer jetzt auf Karlsruhe Schifft,

sollte wissen.

Das hat was mit „ GG „ zu tun.

Das als vielleicht einziges in der Welt nicht Staatsbezogen ist.

Wie sollte man 1949.

Mit freundlichen Grüßen

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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