Home
http://www.faz.net/-gqe-11vuh
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Enteignungen Jetzt geht es an die Grundregeln des Rechtsstaates

04.02.2009 ·  Der Schutz des Privateigentums zählt zu den Grundregeln des Rechtsstaates. Politiker der großen Koalition denken über ein Gesetz nach, das im Handstreich die staatliche Zwangsenteignung von Investoren ermöglichen würde. Doch das Land geht zur Tagesordnung über.

Von Rainer Hank
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (58)

Alle Scham weicht. Die große Koalition denkt über ein Gesetz nach, das, im Handstreich und ohne den Bundesrat, die staatliche Zwangsenteignung von Unternehmern und Investoren ermöglichen würde. Doch das Land geht zur Tagesordnung über, diskutiert Sigmar Gabriels Umweltgesetzbuch oder die neueste Lehrstellenbilanz.Nicht, weil der Vorschlag aus dem Hause des Finanzministers als vorgezogener Karnevalsscherz abgetan wird, sondern weil die Öffentlichkeit sich in kurzer Zeit so sehr an den neuen Staatskapitalismus gewöhnt hat, dass es auf ein bisschen mehr Zwang jetzt auch nicht ankommt.

Es kommt aber darauf an. Offenbar waren es alles nur Sonntagsreden, in denen Politiker beider heute regierenden Parteien regelmäßig die gründenden Institutionen einer rechtsstaatlichen Ordnung beschworen haben. Privateigentum, Vertragsfreiheit und Haftung haben sie uns als zwingende Voraussetzung funktionierender Märkte in einem freiheitlichen Staat nahegebracht.

Wir glauben das immer noch. Denn nur wer darauf setzen darf, dass er die Erfolge seines Handelns selbst genießen und die Misserfolge selbst erdulden muss, wird verantwortet Risiken eingehen und Chancen ergreifen. Wer wird Anteile eines Unternehmens kaufen und auf dessen Geschäftsmodell setzen, wenn er befürchten muss, der Staat könnte ihn eines Tages - aus welchen Gründen auch immer - zu einem von ihm selbst gesetzten Willkürpreis um sein Eigentum bringen?

Das waren bis zum vergangenen Wochenende die Regeln des Spiels, die nicht nur die Partei Ludwig Erhards, sondern auch, seit dem Godesberger Programm, die Sozialdemokraten sich zu eigen gemacht hatten.

Manche Regeln widersetzen sich aus gutem Grund dem Krisen-Pragmatismus

Es geht um konstitutive Regeln, zu deren Definition es gehört, dass sie durch nichts außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden können. Nicht aus dogmatischer Verbohrtheit oder ideologischer Verblendung, sondern aus der Erfahrung, dass der Schaden ihrer Suspendierung in jedem Fall größer zu gewichten wäre als irgendein denkbarer anderer Nutzen. Es sind Regeln, die sich aus gutem Grund jedem krisenbedingten Pragmatismus ("Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen") widersetzen.

Jetzt genügt offenbar schon ein Einzelfall - die gewiss desolate Lage der Hypo Real Estate (HRE) -, um mit der Drohung zu spielen, die Rechtsordnung außer Kraft zu setzen und dem Investor Christopher Flowers (er hält knapp 25 Prozent der HRE-Aktien) mit der Zwangsenteignung zu drohen. Und es genügt der Verweis auf reichlich nebulöse Gründe ("systemisches Risiko", die Bank als "öffentliches Gut", das "Gemeinwohl"), um in der Güterabwägung das Eigentumsrecht zu vernachlässigen. Allein das Menetekel "Lehman" raunend auszusprechen reicht aus, um die Bail-out-Maschine anzuwerfen und die Frequenz der staatlichen Rettungspumpe zu erhöhen.

Hätte der steuerzahlende Bürger nicht zumindest das Recht, sich von der Plausibilität eines Zusammenbruchs der nationalen Geldversorgung ein rationales Bild zu machen?

Die Drohung mit der Angst

Allein die Drohung mit der Angst nutzt sich allmählich ab. Allzu häufig - von der kleinen IKB bis zu jeder denkbaren Landesbank - wurde es in den vergangenen Wochen vorgeschoben. Zumal das Versprechen, dieser Eingriff des Staates bringe das fehlende Vertrauen zurück, tausendmal ausgesprochen, bis heute seiner Einlösung harrt. Gewiss ist nur, dass die wiederholte Rettung alle Banker dazu verführen wird, es mit der Haftung und dem Risiko auch künftig nicht so genau zu nehmen.

Doch selbst angenommen, das systemische Szenario wäre plausibel (wer will es schon auf den Gegenbeweis ankommen lassen), folgt daraus noch nicht die Legitimation einer "Lex

Flowers", die für jeden potentiellen Investor in jedem Unternehmen abschreckend wirken müsste. Es sind durchaus Wege einer "Rettung" der HRE denkbar, die nicht um den Preis suspendierter Rechtsstaatlichkeit erkauft wären. Der Staat könnte wie bisher als kurzfristiger Marktakteur auftreten und die Minderheitsakteure zu einem frei verhandelten Preis (Vertragsfreiheit!) herauskaufen. Er könnte auch - ähnlich wie bei der Commerzbank - mit einer kräftigen Kapitalerhöhung einsteigen, was den Altaktionären die Verwässerung ihrer Anteile zumuten würde. Am saubersten wäre es freilich, sollte es wirklich so schlimm bestellt sein, der Staat würde die HRE in die Pleite schicken und sie anschließend mit frischem Kapital wiederbeleben. Das wäre ein klarer Schnitt, der die Haftung der alten und neuen Eigentümer ernst nähme und das Argument berücksichtigt, Minderheitsaktionär Flowers wolle nur sein Drohpotential nutzen, um seine Verluste zu begrenzen oder einen guten Ausstiegspreis zu erpressen.

Ansonsten bleibt der Verdacht, die Enteignungsforderung werde nicht zuletzt von wichtigen Gläubigerbanken der HRE, allen voran der Deutschen Bank, geschürt. Das wäre eine Rettung, die das Gemeinwohl vorschützt, die Rechtsstaatlichkeit über Bord wirft und letztlich nur den Banken nützt. Dazu sollte der staatliche Souverän sich weder hergeben, noch sollte er der Verführung nachgeben, aus Ressentiment gegen die Banken die rechtsstaatliche Ordnung zu brechen.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1953, verantwortlicher Redakteur für Wirtschaft und „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Jüngste Beiträge

Die Förderlücke

Von Heike Göbel

Der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld ist ein Ausweis unbelehrbaren Glaubens an die unbegrenzte Leistungsfähigkeit des Sozialstaates. Dass Eltern ihre Kinder, wie seit Menschengedenken, unbezahlt hüten, ist in Deutschland offenbar nicht mehr denkbar. Mehr 8 7

29.05.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.396,84 +1,16%
 OK
NameKursProzent
FAZ-INDEX 1.394,15 +1,26%
Dow Jones 12.580,70 +1,01%
EUR/USD 1,2474 −0,12%
Rohöl Brent Crude 106,35 $ −0,47%
Gold 1.579,50 $ +0,31%
Umfrage

Anonym bewerben? Ist das gut?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.