Energiewende
Stromverbraucher sollen für Netze vor der Küste haften
14.08.2012 ·
Gestrichen, geändert, abgemildert: In einem Verordnungsentwurf kommt das Wirtschaftsministerium den Betreibern von Offshore-Windparks und den für die Netzanschlüsse verantwortlichen Unternehmen weit entgegen. Nun sollen die Stromkunden bei Netzstörungen für den größten Teil der Ausfälle haften.
Von
Andreas Mihm
© dapd
Bei sehr hohen Schäden könnte es sein, dass die Umlage zur Deckung nicht ausreicht. In diesem Fall soll die Restforderung auf das Folgejahr übertragen werden.
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Bei sehr hohen Schäden könnte es sein, dass die Umlage zur Deckung nicht ausreicht. In diesem Fall soll die Restforderung auf das Folgejahr übertragen werden.
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