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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Energiewende Stromkunden haften bald für Offshore-Netz

 ·  Bis 2030 sollen 15 Prozent des Strombedarfs durch Windräder in Nord- und Ostsee gedeckt werden. Doch die Netzanbindung erster Windparks kommt nicht voran. Die Regierung will nun mit neuen Haftungsregelungen das Tempo erhöhen.

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© ddp Kabelverlegung im Watt vor Norderney

Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium haben sich auf Grundzüge für eine Haftungsregelung für milliardenschwere Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee geeinigt. Die Lösung beruht auf zwei Kernpunkten: eine verbindliche Planung für Windparks und Netzanschlüsse sowie darauf aufbauend Haftungsregeln für zu spät installierte Leitungen oder Technikausfälle. Im Gegensatz zu früheren Bekundungen spielt die staatseigene KfW-Bank als möglicher Mitfinanzierer in diesen Eckpunkten keine Rolle. Darüber wird dem Vernehmen nach aber weiter diskutiert.

Laut einer Mitteilung beider Ministerien soll ein mehrjähriger Offshore-Netzentwicklungsplan erarbeitet werden. Darin sollen Zeitpunkt, Ort und Größe zukünftiger Netzanschlüsse verbindlich festgelegt werden. Sollte das Netz nicht funktionsfähig sein, haben die Windparkbetreiber Anspruch auf Entschädigung für den Verlust an Gewinn und Vermögen. Sie beträgt ab dem 11. Tag unterbrochener Einspeisung 90 Prozent der vom Gesetzgeber versprochenen Einspeisegebühr von bis zu 190 Euro je Megawattstunde laut Erneuerbare-Energien-Gesetz. Für betriebsbedingte Netzwartungszeiten gibt es einen pauschalen Schadensersatz. Diese Kosten werden auf die Stromkunden abgewälzt.

Fachleute rechnen mit jährlichen Kosten in dreistelliger Millionenhöhe

Fachleute rechnen hier mit potentiellen jährlichen Kosten in dreistelliger Millionenhöhe. Der Betrag soll nach dem Willen von Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) eigens auf der Stromrechnung ausgewiesen werden. Die Haftung des Netzbetreibers für Sachschäden wird je Schadensereignis auf 100 Millionen Euro begrenzt. Diesen Betrag kann der Netzbetreiber versichern. Rösler hob hervor, dass die Haftungsregelung mehr Planungssicherheit schaffe. Umweltminister Peter Altmaier (CDU) sagte, jetzt gebe es die notwendige Sicherheit, der für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie benötigt werde. Der Referentenentwurf soll im Sommer vorliegen.

Lex Hartmann, Geschäftsführer des Netzbetreibers Tennet, der alle Parks in der Nordsee anschließen muss, hieß die Pläne gut. Sie seien ein „sehr großer Schritt“ zur Unterstützung der Energiewende“, sagte er. Vor allem die bessere Abstimmung der Bauarbeiten sei sehr vernünftig. Hartmann äußerte sich zuversichtlich, dass es Tennet, deren Eigenkapital für die hohen Milliardeninvestitionen kaum reicht, leichter gelingen werde, neue Kapitalgeber für den Netzbau zu gewinnen.

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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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