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Energie Kartellamt überprüft erhöhte Gaspreise

21.12.2004 ·  Das Bundeskartellamt ermittelt gegen fünf überregionale Gasversorger wegen des Verdachts überhöhter Preise. Die betroffenen Unternehmen gehören zu den teuersten Anbietern in Deutschland.

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Die massiven Verbraucher-Beschwerden beim Bundeskartellamt wegen kräftiger Preiserhöhungen verschiedener Gasversorger zeigen Wirkung: Gegen fünf Unternehmen sei jetzt ein förmliches Missbrauchsverfahren eingeleitet worden, kündigte der Präsident der Behörde, Ulf Böge, am Dienstag in Bonn an. Für die Verbraucher seien die Preisanhebungen nicht transparent. Die betroffenen Gasversorger gehörten nach derzeitigen Erkenntnissen zu den teuersten in Deutschland.

Das Kartellamt werde prüfen, ob die Preiserhöhungen bis zu 14 Prozent angemessen und die Senkungen von Bezugskosten in der Vergangenheit weitergegeben wurden. Sollte ein Preismissbrauch festgestellt werden, dürfen die Verbraucher auf Rückerstattung der Beträge hoffen. Böge: „Dann besteht im Prinzip ein solcher Anspruch“.

Versorger wehren sich

Betroffen von den neuen Ermittlungen sind die Versorger MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH (RWE), Stadtwerke Mannheim (MVV Energie AG) und Stadtwerke Ulm (SWU Energie GmbH) sowie die Thüga AG Erdgas Allgäu-Oberschwaben (E.ON) und EnBW Ostwürttemberg.

Der Bundesverband der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) erklärte unterdessen, die Gaspreise in Deutschland seien marktgerecht. „Erdgas und Heizöl stehen auf dem Wärmemarkt in einem intensiven Wettbewerb“, betonte BGW-Präsident Uwe Steckert in Berlin. Es sei unverantwortlich, daß die Verbraucherschützer die Kunden zu Rechnungskürzungen aufriefen. Im übrigen stehe das Vorgehen des Bundeskartellamts nicht im Widerspruch zu den Anpassungen der Gaspreise an die gestiegenen Ölpreise.

Energieverbraucher: Kartellrecht schützt nicht

Der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, Aribert Peters, sagte im ZDF zum Vorgehen des Kartellamts, „der Eindruck das hier das Kartellrecht die Verbraucher wirksam schützt, ist falsch, weil von den 700 Unternehmen, die alle unzulässig erhöht haben, nur 5 untersucht werden.“ Zudem dauerten die Verfahren lange und würden nie rückwirkend gelten.

Die EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG (ODR) sieht dem Fragenkatalog des Bundeskartellamtes gelassen entgegen. Wie ein EnBW-Sprecher mitteilte, lege die Behörde offenbar falsche Preisdaten zu Grunde. So gehe die Behörde davon aus, daß die ODR den Erdgaspreis zum 1. Oktober 2004 erhöhte und zum 1. Januar 2005 die nächste Erhöhung angekündigt habe. Tatsächlich habe der Gasversorger aber zum 1. November den Preis erhöht. Eine weitere Preisänderung sei nicht angekündigt worden.

Einige Ausnahmen

Ausdrücklich ausgenommen wurden von dem Vorgehen der Bonner Kartellwächter einige Versorger wie E.ON Hanse und E.ON Westfalen Weser. Diese Versorger hätten im Vorfeld der Untersuchungen angekündigt, die beabsichtigten Preiserhöhungen zu reduzieren beziehungsweise in der laufenden Heizperiode keine weiteren Aufschläge zu erheben, sagte Böge zur Begründung. Ferner wurde versichert, daß Gaskunden Rückerstattungen erhielten, falls die Erlöse aus den Preisanhebungen die höheren Bezugskosten überstiegen. EWE und die Stadtwerke Bremen betonten ausdrücklich, daß die jüngsten Gaspreiserhöhungen unverändert in Kraft bleiben würden. Die EWE AG in Oldenburg erklärte zudem, daß das Bundeskartellamt kein Verfahren gegen den Versorger einleiten werde.

Grundsätzlich stellte Böge die Bindung der Gaspreise an die Entwicklung der Ölpreise auf der Endstufe in Frage. Hiermit werde sich die Behörde nach Abschluß der Verfahren auseinander setzen. „Wir werden darüber nachdenken müssen, ob dieses System kartellrechtlich in Ordnung ist“, betonte der Kartellamtschef. Auf der Endstufe sei die Ölpreisbindung nicht nachvollziehbar.

Auch in Großbritannien gebe es keine Koppelung und einen eigenständigen Gasmarkt. In diesem Zusammenhang fordert Böge einen funktionierenden Durchleitungswettbewerb mit entsprechenden Nutzungsentgelten. Hierdurch würde dann für den Verbraucher die Wahl zwischen verschiedenen Gasanbietern möglich.

Abschließen wird das Kartellamt nach weiteren Angaben von Böge im kommenden Jahr auch die Ermittlungen gegen 16 weitere Gasunternehmen wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung. Dabei geht es um langfristige Gasbezugsverträge, die zu 80 Prozent und mehr den Bedarf eines Verteilerunternehmens abdecken. Hierhin sehen die Wettbewerbshüter einen Marktverschließungseffekt. Ermittelt wird unter anderem gegen die E.ON Ruhrgas, RWE, Wingas und VNG.

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