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Energie Kartellamt prüft Eons Zusagen

 ·  Eon steht in Sachen Ruhrgas womöglich neuer Ärger bevor. Das Bundeskartellamt prüft die Zugeständnisse, mit denen der Energie-Konzern die Fusion erkauft hat. Derweil ist das Unternehmen Nat Gas, das die Fusion noch stoppen wollte, gescheitert.

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Das Bundeskartellamt will nach den Worten seines Chefs Ulf Böge die Zugeständnisse prüfen, die der Energieversorger Eon im Zuge der Ruhrgas-Übernahme anderen Energieunternehmen gemacht hat.

„Wir werden das ganz sachlich zu untersuchen haben", sagte Kartellamtspräsident Böge der „Financial Times Deutschland“. Eon hatte sich mit Beschwerdeführern gegen die Fusion außergerichtlich geeinigt, bevor das Oberlandesgericht Düsseldorf über die Übernahme entschieden hatte. Dabei ging es um den Austausch von Beteiligungen, aber auch um Sonderkonditionen für Energielieferungen an Konkurrenten. Solche wären wettbewerbsrechtlich bedenklich. „Eon unterliegt als marktbeherrschendes Unternehmen dem Diskriminierungsverbot“, sagte Böge.

Eon reagiert gelassen auf die Ankündigung. „Das ist ein ganz normaler Vorgang“, sagte ein Sprecher. Zum möglichen Ausgang wollte er sich nicht äußern. In Unternehmenskreisen hieß es, falls das Kartellamt Einwände gegen bestimmte Strom- oder Gaslieferverträge oder andere Vereinbarungen erhebe, würden stattdessen wohl von Eon Kompensationszahlungen an die Beschwerdeführer geleistet.

Fusion steht

An der Fusion selbst lässt sich nach Aussage Böges nicht mehr rütteln. „Die Ministererlaubnis steht, das ist der Stand der Dinge“. In dem Ringen um die Übernahme der Ruhrgas durch Eon hatte das Kartellamt die Fusion abgelehnt.

Böge kündigte an, auch den Austausch von Beteiligungen zu prüfen, den Eon mit einigen Beschwerdeführern vereinbart habe. Darunter dürften sich nach seiner Darstellung neue Fusionsfälle ergeben, die anmeldepflichtig seien.

Nat Gas erleidet Niederlage

Der Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) hat derweil den Antrag des Energiehändlers Nat Gas zurückgewiesen, den Vollzug der Fusion mit einer einstweiligen Verfügung noch zu stoppen. Dem Antrag fehle die rechtliche Begründung, hießt es. Deshalb könnte der Kartellsenat nicht erkennen, dass die Beschwerde von Nat Gas zulässig und begründet sein könnte.

Nat Gas hatte die Beschwerde am vorigen Freitag nach der außergerichtlichen Einigung von Eon mit seinen Prozessgegnern eingereicht. Das Potsdamer Unternehmen befürchtet durch die vereinbarten Sonderkonditionen für sich selbst schwere Wettbewerbsnachteile.

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