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Energie Kartellamt: Energie wird nicht billiger

12.08.2004 ·  Kartellamtspräsident Böge warnt vor einer akribischen Überregulierung. Er fürchtet, daß es zu Preiserhöhungen kommt. Gegen Vattenfall laufen bereits Vorermittlungen.

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Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Energierechtes wird nach Auffassung von Kartellamtspräsident Ulf Böge ihr Ziel einer Liberalisierung und Deregulierung des Marktes verfehlen. "Es wird in absehbarer Zeit zu keiner Verbesserung der Wettbewerbssituation und damit auch nicht zu Preissenkungen kommen", sagte Böge dieser Zeitung am Donnerstag.

Er befürchte vielmehr, daß die von der Europäischen Union verlangte echte Liberalisierung "letztlich in ihr Gegenteil verkehrt wird, in eine akribische Regulierung". Statt der erwarteten Preissenkungen könne es als Folge der Regulierung sogar zu Preiserhöhungen im Netzbereich kommen. Nachbesserungen an dem Gesetz seien nötig.

Vorermittlungen gegen Vattenfall

In seine Kritik bezog Böge die Energiekonzerne ausdrücklich mit ein. Ihre unzulänglichen Selbstverpflichtungen für eine Marktöffnung seit Beginn der Liberalisierung 1998 - vor allem auf der Seite der Gaswirtschaft - hätten dazu beigetragen, daß die Regierung nun eine sehr weitreichende detaillierte Marktregulierung plane.

Böge fürchtet auch, daß die Konzerne die entstehende Regelungslücke ausnutzen könnten, um höhere Entgelte für die Durchleitung von Strom zu fordern. Nach entsprechenden Ankündigungen des Stromkonzerns Vattenfall habe man bereits Vorermittlungen wegen des Verdachts des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung aufgenommen.

Sollten sich die jüngsten Ankündigungen von RWE-Vorstandschef Harry Roels, man erwäge eine Erhöhung der Durchleitungsentgelte, konkretisieren, werde das Kartellamt RWE in das Vorverfahren einbeziehen (F.A.Z. vom 11. August). Böge wollte nicht abschätzen, wie lange die Ermittlungen dauern würden. Er sorgt sich aber, daß andere Konzerne dem folgen: "Das könnte sich aufschaukeln."

Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen

Nach der Pressefusionskontrolle liegt der Kartellamtspräsident damit in einem weiteren wichtigen Feld der Wirtschaftspolitik mit dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium über Kreuz. Das Bundeskabinett hatte die Novelle des Energiewirtschaftsrechts und die Einführung eines staatlichen Regulierers für den Strom- und Gasmarkt Ende Juli beschlossen. Diese Aufgabe soll die Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation übernehmen. Das Kartellamt hätte diese Aufgabe auch gerne übernommen.

Nach Vorgaben der EU hätte der Regulierer bereits zum 1. Juli seine Arbeit aufnehmen sollen. Noch müssen Bundestag und Bundesrat, in dem sich bereits erheblicher Widerstand rührt, dem Gesetz zustimmen. Auch fehlen weiterhin die wichtigen Ausführungsverordnungen vor allem zum Netzzugang und zur Berechnung der Durchleitungsentgelte. Da die Strom- und Gasnetze natürliche Monopole darstellen, soll der Regulierer durch Zugangs- und Preiskontrollen dafür sorgen, daß Wettbewerber anders als bisher einen diskriminierungsfreien Zugang erhalten und Kunden preisgünstiger beliefern können.

Prüfkriterien unscharf formuliert

Die vorliegenden Entwürfe reichen nach Auffassung Böges dafür nicht aus. Er weist auch darauf hin, daß wegen der Verzögerungen erst 2007 eine nachträgliche Kontrolle der Netzzugänge und Entgeltverfahren beginnen könne. Indem der Gesetzgeber die Regulierungsbehörde "so gut wie ausschließlich" auf die nachträgliche Aufsicht der Geschäfte verweise, werde eine wirksame Kontrolle erschwert. Prüfkriterien seien unscharf formuliert. Sollte andererseits - wie erwogen - eine Mindestverzinsung von 6,5 Prozent für alle Strom-Netzbetreiber vorgeschrieben werden, entfielen vielfach Anreize für eine rationelle Durchleitung.

Quelle: ami., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.08.2004, Nr. 187 / Seite 13
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