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Einzelhandel Längere Ladenöffnung vom Sommer an

13.03.2003 ·  Die Bundesregierung hat beschlossen, daß demnächst Einkaufen an Samstagen bis 20 Uhr möglich sein wird. Union und FDP stimmten gegen den Entwurf - er ging ihnen nicht weit genug.

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Die Verbraucher werden vom Sommer an auch an Samstagen bis 20 Uhr einkaufen können.

Der Bundestag hat am Donnerstag mit rot-grüner Mehrheit eine entsprechende Änderung des Ladenschlußgesetzes verabschiedet. Danach können Einzelhandelsgeschäfte künftig auch an Samstagen nicht nur bis 16 Uhr, sondern bis 20 Uhr ihr Sortiment anbieten. Union und FDP stimmten gegen den Entwurf, der ihnen nicht weit genug geht; sie verlangen die völlige Freigabe der Öffnungszeiten an Werktagen. Der Handelsverband HDE erwartet von der Neuregelung Umsatzsteigerungen vor allem in den Innenstädten. Der Samstag sei inzwischen zum Haupteinkaufstag geworden.

Die Gewerkschaften hatten bis zuletzt ihren Einfluß vor allem auf die SPD-Fraktion geltend gemacht. Nur mit Mühe konnten einige Abgeordnete auf die Liberalisierungslinie der Bundesregierung eingeschworen werden. Noch in der Fraktionssondersitzung am Donnerstag morgen hatten dem Vernehmen nach knapp zwei Dutzend Parlamentarier in einer Probeabstimmung gegen den Entwurf votiert.

Der Fraktionsvorsitzende Franz Müntefering hatte daraufhin eindringlich an die Abgeordneten appelliert, dem Gesetz zuzustimmen. Zur Besänftigung der Gewerkschaften war zuletzt noch ein Passus in das Gesetz eingefügt worden, nach dem die Arbeitnehmer zumindest einen freien Samstag im Monat beanspruchen können. Damit soll der Bedeutung des Tages für die Freizeitgestaltung mit Familie und Freunden Rechnung getragen werden.

Der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, bezeichnete den so geänderten Entwurf als gelungenen Kompromiß zwischen den Interessen von Beschäftigten, Konsumenten und Einzelhandel. Dagegen sprach der Handelsverband BAG von einem "bedenklichen Eingriff in die Tarifautonomie". Der Bundesrat wird sich am 11. April mit dem Gesetz befassen. Weil es nicht seiner Zustimmung bedarf, kann er es durch ein Vermittlungsverfahren nur verzögern. Der Einspruch des Bundesrates könnte im Mai mit der Kanzlermehrheit überstimmt werden.

Quelle: enn. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.03.2003, Nr. 62 / Seite 13
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Von Heike Göbel

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