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Einlagensicherung Der Schutz der Sparer

21.06.2010 ·  Die Pläne der EU-Kommission für eine Reform der Einlagensicherung sehen vor, dass Banken mehr Geld in die Sicherungsfonds einzahlen. Doch nicht nur mehr Geld, sondern auch mit den richtigen Anreizen werden Einlagen sicherer. Diesem Gedanken gibt die EU-Kommission bisher zu wenig Raum.

Von Hanno Mußler
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Sparer, die vor Banken Schlange stehen, um schnell an ihr Geld zu kommen, hat es in Deutschland anders als etwa in Großbritannien in dieser Finanzmarktkrise nicht gegeben. Nach der Insolvenz von Lehman Brothers vor zwei Jahren waren aber auch hierzulande 500-Euro-Scheine knapp, weil einige Sparer mehr Geld als üblich von ihren Bankkonten abhoben. Um nach der Schieflage der Hypo Real Estate keine weitere Unruhe in der Bevölkerung aufkommen zu lassen, traten Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Finanzminister Peer Steinbrück am ersten Sonntag im Oktober 2008 überraschend vor die Fernsehkameras. Ihre beschwörenden Worte markieren einen Höhepunkt der Finanzkrise: "Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein."

Zum Glück musste die Bundesregierung bislang nicht beweisen, dass sie diese politische Vollkaskoversicherung für alle Spareinlagen auch erfüllen kann. 600 Milliarden Euro liegen auf Sparkonten in deutschen Banken. Bund und Länder rechnen in diesem Jahr mit halb so viel Steuereinnahmen. Die politische Erklärung vom Herbst 2008 hat beruhigend gewirkt und war richtig. Für die Zeit nach der Krise aber braucht es bessere Regeln zum Schutz der Sparer. Sie müssen für die Banken einhaltbar und damit aus Sicht der Sparer glaubwürdig sein.

Nach europäischen Richtlinien hatten Sparer bei Zahlungsunfähigkeit ihrer Bank einen gesetzlichen Anspruch auf die Rückzahlung von Einlagen bis 20 000 Euro. Inzwischen wurde dieser Betrag auf 50 000 Euro erhöht; demnächst soll er auf 100 000 Euro steigen. Darüber hinaus machen Fonds der drei deutschen Bankengruppen den Sparern freiwillige Zusagen für die Sicherheit ihrer Einlagen.

Für eine Systemkrise nicht ausgelegt

Dass die Leistungsfähigkeit dieser Stützungsfonds der Bankengruppen nicht für eine Systemkrise ausgelegt ist, überrascht nicht. Die Schwelle, von der an der Staat zur Rettung einer Bank eingreifen muss, wurde aber in der jüngsten Finanzkrise erschreckend schnell überschritten. In Deutschland fiel besonders der Rettungsfonds des privaten Bankenverbandes negativ auf. Um jeden Gläubiger des deutschen Ablegers von Lehman wie versprochen mit bis zu 30 Prozent der Bilanzsumme entschädigen zu können, musste er eine vom Staat garantierte Anleihe aufnehmen. Für seine Mitglieder IKB und Hypo Real Estate konnte der Fonds der privaten Banken nicht einstehen. In diesen Fällen mussten auch andere Banken und der Staat Hilfe leisten, um Insolvenzen zu vermeiden.

Auch die Rettungstöpfe der Sparkassen-Finanzgruppe wurden für Landesbanken in Not nicht angetastet. Ihnen halfen die Eigner - Bundesländer durch Kapitalspritzen, Sparkassen durch Verwässerung ihrer Anteile. So kam es nicht zur Insolvenz und damit auch nicht zum Entschädigungsfall für Gläubiger. Der einzige Fonds, der in Anspruch genommen wurde und seine Versprechen dann auch hielt, ist jener der genossenschaftlichen Bankengruppe. Mit DZ Bank und Apotheker- und Ärztebank wurden zwei große Mitglieder aus eigener Kraft und ohne Hilfen des Staates gestützt.

Die Fonds der Genossenschaftsbanken

Die Pläne der EU-Kommission für eine Reform der Einlagensicherung erscheinen vor dieser Bilanz zu einfach. Sie sehen vor, dass Banken mehr Geld in überall gleich gestaltete Sicherungsfonds einzahlen, zudem neue Fonds gegen die Insolvenz von systemrelevanten Banken füllen und dass "Überläufe" zwischen Fonds in verschiedenen Ländern bestehen. Es wäre gut, wenn so die Schwelle, von der an Bankenrettung durch Staaten künftig nötig wird, erhöht würde. Doch dem steht entgegen, dass nach der Krise die Konzentration im Bankenmarkt zugenommen hat. Es gibt weniger Banken, aber in der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten haben Institute eine größere Bilanzsumme als das Bruttoinlandsprodukt. Um deren Sparer zu entschädigen, wären selbst besser dotierte Fonds schnell überfordert.

Unverständlich ist, warum die EU-Kommission die gut funktionierenden Fonds der kleinen Banken in Deutschland nicht stärker fördert, sondern womöglich sogar abschafft. Offenbar hält sie es nicht für glaubwürdig, dass Volks- und Raiffeisenbanken den Sparern totalen Schutz versprechen. Wie die Sparkassen auch, garantieren sie, dass es gar nicht zum Insolvenzfall kommt, sondern dass jede Bank notfalls mit Hilfen des gruppeneigenen Stützungsfonds erhalten wird oder in einem Gruppenmitglied aufgeht. Es ist den Volks- und Raiffeisenbanken gelungen, dieses Versprechen der totalen Sicherheit der Spareinlagen seit den dreißiger Jahren zu erfüllen.

Damit ist nicht gesagt, dass das Versprechen ewig gehalten werden kann. Aber die Prinzipien, mit denen der Fonds der Genossenschaftsbanken es bisher geschafft hat, sind einen Blick wert: Die Jahresbeiträge, die jedes Mitglied einzahlt, sind abhängig von Größe und Risiko seiner Geschäfte. Außerdem haben alle Banken dieser Haftungsgemeinschaft ein natürliches Interesse daran, darauf zu achten, dass kein Mitglied zu große Risiken eingeht. Nicht nur mit mehr Geld in den Bankenfonds, sondern auch mit den richtigen Anreizen an die Banken werden die Einlagen der Sparer sicherer. Diesem Gedanken gibt die EU-Kommission bisher zu wenig Raum.

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Jahrgang 1971, Redakteur in der Wirtschaft.

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