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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Einkommensteuer FDP für ein Ende der Steuerklasse V

 ·  Die Steuerklasse V wird häufig von Frauen gewählt, die weniger als ihr Mann verdienen. Sie ist mit höheren prozentualen steuerlichen Abzügen verbunden, der besser verdienende Partner dagegen profitiert. Die FDP will die Steuerklasse V nun abschaffen.

Artikel Lesermeinungen (37)

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Fred Schneider

25 % Einkommenssteuer

Der vorliegende Artikel und alle Kommentierungen lassen mich immer wieder an die Idee von Prof. Kirchhoff denken. Wie einfach könnte zumindest unser Einkommenssteuerrecht sein. 163 §§; das war`s. Aber leider wurde seine Arbeit von allen etablierten Gremien nur mit (der mittlerweile typischen) Angst vor dem Ungewissen bestaunt und beiseite gelegt. Unserem Steuerrecht fehlt eindeutig die ordnende Hand und eine Radikalverjüngung. Andernfalls wird das Steuernzahlen weiter zunehmend als persönliche Bestrafung empfunden.

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Nils Kuhs

Ich versuche nochmals den Sachverhalt darzustellen

Bei der Steuerklassenwahl 3 und 5 wird i.d.R. die Steuer in der falschen Höhe festgesetzt und der schlechter Verdiener zahlt übermäßig viel Steuern. Bei Steuerklasse 4 und 4 wird i.d.R. auch die Steuer in der falschen Höhe festgesetzt. Bei hohen Gehaltsunterschieden zahlt der besser Verdiener zu viele Steuern. Beim Faktorverfahren wird die Steuer in der Höhe fast "richtig" ermittelt und jeder der beiden Eheleuten zahlt auch seine "anteilige" Steuer.
Nun geht es darum, die Hemmschwelle der puren Steuerklasse 5 zu überwinden. Und nichts würde gegen eine Abschaffung sprechen. Weil es faktisch, also mit dem Faktorverfahren, sogar "Gerechtigkeit" erzeugen würde.
Das die Steuerklassenwahl in Bezug auf die festgesetzte Jahressteuer (Steuerbescheid) irrelevant ist, ist ein ganz anderes Thema. Nur nochmals, dass Faktorverfahren "trifft" dies Jahressteuer am genauesten und jeder zahlt noch "seinen" Anteil....

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Bryan Hayes
Bryan Hayes (bhayes) - 03.01.2013 07:34 Uhr

Zwingend geboten wäre eine Steuerreduktion um Faktor 3 und eine Abschaffung der Steuerprogression

Wohlgemerkt müssen bei der Steuerberechnung auch alle indirekten Steuern (MwSt, EEG etc.), Zwangsgaben (GEZ, IHK etc.) sowie de facto zu hohe Zwangsausgaben berücksichtigt werden; die meisten würden dann überhaupt keine EkSt oder Gewerbesteuern (die ohnehin abgeschafft gehören) mehr zahlen müssen, weil die indirekten Steuern schon alles abdecken.
Denn erst dann hätten wir rechtfertigbare Steuersätze und echte Steuergerechtigkeit.
Wer jetzt vielleicht glaubt, das wären extreme Forderungen, dem sei empfohlen, sich mal Gedanken über die originären Staatsaufgaben zu machen und was diese kosten.
Und die Steuerprogression ist durch nichts zu rechtfertigen, sie führt nämlich dazu, dass manche z.B. 4 Stunden pro Tag für die Staatskasse arbeiten, andere (ansonsten aber vergleichbare Menschen, z.B. in gleicher familiärer Situation) aber z.B. nur eine Stunde; dies ist untragbar, weil grob ungerecht. Wieso sollten manche als Sklaven dienen, andere aber nicht?

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Antworten (8) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 03.01.2013 13:27 Uhr
Bryan Hayes
Bryan Hayes (bhayes) - 03.01.2013 13:27 Uhr

@Kuhs: Kompletter Unsinn.

Sie verstehen die Thematiken einfach nicht.
Für alle anderen: Sie Stundenzahl ist deswegen so relevant, weil die Gesellschaft z.B. den Anspruch auf Leistung hat, auch wenn jemand nichts leisten will; niemand hat das Recht, sich vor einer Leistung an die Gesellschaft zu drücken, wenn er/sie leistungsfähig ist. Deswegen ist auch nicht der Verdienst allein relevant, sondern das, was verdient werden könnte, wenn man sich bemühen würde.
Die Sache wird dann sonnenklar, wenn man mal eine vereinfachte Situation betrachtet: Nehmen wir an, es gäbe nur ein einziges Dorf auf der ganzen Welt, im Jahre sagen wir 3000 v.C., mit 150 Einwohnern. Es wird beschlossen, einen Damm zu bauen aus Hochwasserschutzgründen (=Staatsaufgabe). Wer soll jetzt welchen Beitrag leisten? Meine Antwort habe ich gegeben. Sie aber sagen folgendes: Wenn jemand keine Lust hat zu arbeiten (0 Verdienst), dann darf er sich davor drücken (Steuerlast/Arbeitsleistung 0).
Also nochmal: Wer soll hier welchen Beitrag leisten?

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Nils Kuhs

Herr hayes, zu ihrer Präzisierung: Dies ist so nicht möglich!

Ihr Ansatz ist doch schon lustig. Was schreiben Sie nur? Fakt ist, schon heute wird keine Steuer auf das Existenzminimum, dem Existenzminimum der Kinder, Altenpflege etc. erhoben. Warum Sie immer die Stunden bemühen ist mir ein Rätsel. Warum so kompliziert? Einfach den Verdienst heranziehen. Nun geht es ja nur darum, welchen Steuersatz man auf den "steuerpflichtigen" Teil festsetzt. Ich verstehe ja Ihren Vorschlag. Ganz nett. Nur wie oft muss ich es Ihnen noch erklären, Ihr Vorschlag ist rechtswidrig! Der Gesetzgeber kann dies so nicht beschließen. Selbst wenn, dann würde es vor keinem Gericht bestand haben. Es widerspricht "Fundamentalprinzip der Besteuerung", es widerspricht dem Grundgesetz...

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Nils Kuhs

Herr Hayes,

Sie müssen Sachverhalte trennen. Der erste Sachverhalt ist Ihre Forderung die Staatsausgaben zu senken. Da bringen Sie aber nichts als hohle Phrasen. Gerade da habe ich ja nach dem Niveau gefragt. Ihre Beispiele sind so "billig" das es sich erübrigt darauf einzugehen. Zweitens die Sache mit dem Leistungsfähigkeitsprinzipg. Muss man Ihnen alles mehrfach erklären? Dies ist ja gerade kein politische Entscheidung! Was haben Sie denn mit dem Hinweis auf das BVerfG nicht verstanden? Was verstehen Sie am Wort "Fundamentalprinzip" nicht? Weiterhin bedeutet dieses Prinzip ja genau das Gegenteil von Ausbeutung. Weil ja gerade diejenigen die Hauptlast tragen, die auch am meisten verdienen! Nochmals, bei Ihnen muss m an sicherheitshalber alles wiederholen: Niemand ist gegen sparen. Aber Leute wie Sie müssen mal einsehen, sinnfreie Forderungen bzw. hohle Phrasen bringen eben nichts.

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Bryan Hayes
Bryan Hayes (bhayes) - 03.01.2013 12:29 Uhr

@Hayes: Ich präzisiere meinen Punkt:

Meine Angabe, dass als Steuerlast nur die Arbeitsfrüchte der gleiche Stundenzahl gelten soll, ist inkorrekt und auch im Widerspruch zur Forderung, dass die Progression aufgehoben werden soll.
Daher hier meine korrekte(re) Darstellung: Von den Arbeitsfrüchten (Gehalt/Gewinn) der Arbeitsstunden, bei angenommenen 8 Arbeitsstunden pro Tag (diese Zahl 8 müsste per Volksentscheid festgelegt werden als implizite Sollstundenzahl für Vollzeitarbeitende), die nicht dem eigenen Lebensunterhalt oder dem der Kinder dienen und die nicht für Kinderbetreuung, Altenpflege etc. verwendet werden, soll jede/r den gleichen Teil in die Gemeinschaftskasse (Staatskasse) einzahlen. Wobei hier auch alle indirekten Steuern etc. mitberücksichtigt werden müssen.
Beispiel: 2 voll arbeitsfähige Singles, Steuersatz 15%: Einer braucht nur 2 Stunden, um den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen, der andere 6 Stunden. Der erste zahlt dann 15% von 6 Stunden Arbeitslohn Steuern, der andere 15% von 2 Stunden.

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Bryan Hayes
Bryan Hayes (bhayes) - 03.01.2013 12:17 Uhr

Sie scheinen

nicht zu verstehen, dass es bei dieser Diskussion um sehr Fundamentales geht, um ein grundsätzliches Infragestellen einiger ungerechter, diebstahlsorientierter Regularien, die sich bestimmte Bevölkerungsteile zulasten anderer verschafft haben. Da kann man nicht einfach auf "unser Rechtsstaat, unsere Gesellschaft, unser höchstes Gericht" etc. verweisen und diese verabsolutieren, denn meine Forderungen zielen ja gerade darauf ab, hier einige letztlich rein politisch zustandegekommenen Zustände im Sinne der Gerechtigkeit zu ändern. Meine Vorschläge zur Reduktion der Ausgaben sind auch keineswegs Phrasen, sondern würde sehr wohl ihre Wirkung entfalten und ausreichend sein. Nur jemand, der Teil des funktionärsfeudalistischen Ausbeutungskomplexes ist oder vollkommen ahnungslos ist, kann dies in Abrede stellen. Schauen Sie sich z.B. auch einfach mal historische Staatsausgaben an, da werden Sie geholfen.

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Weitere Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen
Nils Kuhs

Herr Hayes, und? Sie beweisen es ja eindeutig... keine Ahnung

Im jetzigen System sind diese "indirekten" Steuern doch schon erfasst. Selbstredend können Sie sich ein eigenes Phantasiesteuersystem ausdenken.
Interessant empfinde ich es auch, wenn ich Ihnen vorhalten bitte keine hohlen Phrasen in Bezug auf die Finanzierung darzustellen und Sie dies dann exakt so machen. Ernsthaft, welch ein Qualität der Beispiele....
Drittens, das Leistungsfähgikeitsprinzip. Da erkennt man ja Ihre Phantasie bzw. wie Sie die Realität verkennen. Wo soll man denn bei dieser Aussage noch ansetzten "Gerade meine Forderung nach Abschaffung der Progression erfüllt als Einzige die Forderung des Leistungsfähigkeitsprinzip"... entschuldigen Sie, aber Sie haben keine Ahnung.
Und nicht ich begründe etwas, sondern unser Rechtsstaat, unsere Gesellschaft, unser höchstes Gericht....
Ernsthaft, haben Sie nicht mal verstanden, dass es dabei um den Verdienst und nicht um die Stundenzahl geht?

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Bryan Hayes
Bryan Hayes (bhayes) - 03.01.2013 11:21 Uhr

@Kuhs: Wer hat hier keine Ahnung?

Ich habe nirgendwo gesagt, man solle die indirekten Steuern bei der EkSt berücksichtigen, ich habe gesagt, dass bei der Steuersenkung um Faktor 3 sich dieser Faktor auf die Gesamtsteuersumme, die man zahlt, nämlich inkl. der indirekten Steuern etc., beziehen soll.
Es besteht keine Notwendigkeit einer "Finanzierung" der Steuersenkung. Die Ausgaben müssen ganz einfach entsprechend gesenkt werden, u.a. durch Entlassung von Beamten/ÖD, Reduktion der überhöhten Pensionen, keine Zinszahlungen für Kredite, keine Subventionen etc. etc.; ich sage nicht, dass dies von heute auf morgen möglich ist, aber innerhalb von 10 Jahren geht das schon.
Gerade meine Forderung nach Abschaffung der Progression erfüllt als Einzige die Forderung des Leistungsfähigkeitsprinzips und des Art. 3 GG. Oder wie wollen Sie begründen, dass manche 3-4x mehr Stunden pro Tag als andere für die Staatskasse arbeiten sollen?! Das ist nicht begründbar, das ist Sklaverei. Begründbar ist nur die gleiche Stundenzahl.

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Nils Kuhs

Das stimmt einfach so nicht...

Offensichtlich haben Sie vom Steuerrecht recht wenig Ahnung. Die Forderung die "indirekten" Steuern in der Einkommensteuer zu berücksichtigen ist doch ein Witz. Es wird ja gerade ein "Grundfreibetrag" berücksichtigt, der u.a. diese Ausgaben enthält.
Weiterhin sind Sie ja ein Experte darin, die Steuern zu senken. In Ihrem ganzen Kommentar fehlt aber jeglicher Hinweis, wie Sie dies finanzieren möchten. Und kommen Sie nicht mit hohlen Phrasen (originären Staatsausgaben).
Endgültig disqualifiziert zum Thema "Steuern" haben Sie sich mit dem letzten Absatz! "Grob ungerecht"? Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist ein Fundamentalprinzip der Besteuerung und als solches Ausfluss des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Grundgesetz) im Steuerrecht! Schon mal was davon gehört? Sogar das Bundesverfassungsgericht ist dieser uralten Ansicht... Soviel zu der Qualität Ihrer Aussage.

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Otto Kaldrack

steuerklassen

in kinderlos bleibenden ehen gehören beide in die steuerklasse V.

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Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 04.01.2013 01:30 Uhr
Otto Kaldrack

steuern und das basteln an symptomen

ok. ich habe begriffen, das wunderbare steuersystem muss so und
nicht anders bestehen bleiben, genauso wie die wahnsinnssubven-
tionierung des solarstroms, die leistungslosen bezüge von stütze-
empfängern, der geldtransfer in länder, die nur mit lug und betrug
arbeiten. all das bringt unser land wirklich voran, genau wie die
kinderlosen ehen, die dafür auch noch steuerliche vorteile erfahren.
vielen dank für die aufklärung.

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Nils Kuhs

Ist dies Ihre Antwort?

Ernsthaft, erst machen Sie einen Vorschlag der mehrere Sachen offenbart: Erstens ist es offensichtlich rechtswidrig. Zweitens, würde er für den Staat nur einen Zinsgewinn bedeuten, würde am System also gar nichts ändern. Drittens, zeigt dies, Sie haben vom Steuersystem keine Ahnung. Und dann kommt so eine Antwort von Ihnen?
Warum sind Sie nicht fähig dies einzugestehen. Weil ich persönlich es immer lustig finde, dass Leute wie Sie nach so einem Vorschlag sich anmaßen zu schreiben "das steuer-
konzept dieser rep. bedarf ohnehin einer gewaltigen überarbeitung". Mal ernsthaft, ob dies stimmt oder nicht. Sie verstehen es doch ganz offensichtlich gar nicht.
Weiterhin fragt man sich ja, was Sie mit dieser Generalkritik überhaupt erreichen wollen? Hier geht es ja um ein ganz speziellen Sachverhalt. Sollte man nicht lieber dabei bleiben, anstatt unqualifiziert allgemein zu werden? Oder wollen wir gleich auch noch über die Ausgaben des Staates diskutieren?

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Otto Kaldrack

herr kuhs

kommen dann doch 2 für eine wohnung, auto, versicherungen, strom
wasser, u.u.u. auf. das sollte doch wesentlich leichter fallen. das steuer-
konzept dieser rep. bedarf ohnehin einer gewaltigen überarbeitung. ob
das dann steuerklasse V heißt oder wie auch immer, spielt dann keine
rolle mehr. kinder habende waren zu meiner zeit als vater noch mehr
benachteiligt, sind es heute aber immer noch.

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Nils Kuhs

Haben Sie mal nachgedacht?

Mal unabhängig davon, dass Sie ja ganz offensichtlich "kinderlose Ehen" schlechter stellen wollen als "kinderlose Singles" und dies rechtlich somit gar nicht möglich ist, fragt man sich ja generell nach dem Sinn Ihres Vorschlages.
Kinderlose Ehen in der Steuerklasse V? Damit Sie unterjähgig einen hohen Steuerabzug haben und dann mit dem Einkommensteuerbescheid eine riesige Erstattung bekommen? Der Vorteil vom Staat wäre für diese Zeit der Zinsvorteil? Das ist Ihr, rechtswidriges, durchdachtes Konzept...?

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Art Bleiglass

V for Vendetta?

Oder V fuer 5? Das Steuersystem sollte auf einen Bierdeckel passen, dies 5 (oder mehr) Klassengesellschaft ist auf Dauer nicht zu finanzieren. Jedem Tierchen sein Pläsierchen und Steuerklasse? Räumt Mal endlich ordentlich auf und hört auf nur Wählerstimmen zu jagen.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 03.01.2013 13:24 Uhr
Art Bleiglass

Wenn niemand gewinnt...

... und niemand verliert, warum dann 5 Steuerklassen? Die Freude ohne Not etwas schwierig zu gestalten, damit nur wenige es verstehen und viele beim Gestalten Geld verdienen, kann ich nicht teilen.

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Nils Kuhs

Entschuldigen Sie mal bitte....

aber kann es ein, dass Sie vom Thema Steuerrecht überhaupt keine Ahnung haben? Ich meine, der Großteil hat das Thema ja nicht erfasst. Aber zumindest haben Sie einen anderen Sachverhalt (Steuerklassen vs. Jahressteuer) richtig dargestellt.
Bei Ihnen kann man ja nur den Kopf schütteln. Weder machen die Steuerklassen das System kompliziert, noch gewinnt bzw. verliert dadurch jemand Geld (wenn man mal den Zinsvorteil außer acht lässt).
Ich kann über Ihren Kommentar nur den Kopf schütteln.

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Henning Wagner

FDP sollte GEZ-Beitrag aufgreifen!

Viel naheliegender als diese Steuer-Kosmetik:
Der "reformierte" GEZ-Zwangsbeitrag, weltweit nach Höhe und Umfang wohl ohne Vergleich - DAS wäre mal ein Wahlkampthema für die FDP!

Nur Mut! Die Argumente liegen auf der Straße!

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Nils Kuhs

Wie gesagt, eindrucksvoll die Beschimpfungen hier.... nur wenig Sachverstand...

Man kann eindrucksvoll nachlesen, dass viele das Thema nicht verstanden haben. Weil es um einen "psychologisch negative Effekt" geht. Lustig, wenn man hier liest, wie der Großteil das Thema nicht erfasst hat und von "Jahressteuer bzw. Vorauszahlungen" schreibt.
Und es geht ja noch weiter. Es gibt ja bisher im geltenden Recht, die "reinen" Steuerklassen und das Faktorverfahren. Jeder der auch nur die geringste Ahnung vom Steuerrecht hat, hätte mit dem Vorschlag ja gar kein Problem. Weil dies ja das Faktorverfahren nicht ausschließen würde, nur die "reinen" Steuerklassen 3 bzw. 5.
Und da würde man ganz schnell erkennen, dass ja gerade der "psychologisch negative Effekt" für den "schlechter Verdiener" wegfallen würde bzw. dass den Eheleuten tatsächlich i.d.R. die in der Höhe "richtige" Steuer abgezogen wird.
Und nun einfach mal nachlesen und überlegen, wer hier das Thema überhaupt verstanden hat...

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Michael Arndt

Häh???

Du meine Güte, solche Vollpfosten sind in der FDP, der angeblichen Partei des wirtschaftlichen Sachverstandes?
Was will der gute Mann den machen? Beide Steuerklasse IV? Und das Finanzamt überweist dann vierteljährlich die am Jahresende enstehende Steuerrückzahlung im Voraus?
Oder die Familie verzichtet auf den hoehen vierstelligen Betrag übers Jahr, um sich auf die Rückzahlung zu freuen? Die Steuerklasse V zeigt nur eines: den unersättlichen Staat, der immer mehr kassieren will.
Obwohl mein Frau und ich natürlich eine gemeinsame Kasse haben, muss ich sie auch jeden Monat trösten. Daran ändert die Steuerklasse aber mal gar nichts...

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 02.01.2013 20:52 Uhr
Nils Kuhs

Sprechen Sie nicht von writschaftlichen Sachverstand....

Man fragt sich bei Ihnen ja, warum Sie angeblich Ihre Frau trösten müssen. Wer sich doch hier aufspielt und von "wirtschaftlichen Sachverstand" schreibt und andere als Vollpfosten bezeichnet, der sollte doch das Faktorverfahren kennen.
Wie gesagt, wer das Faktorverfahren kennt, dann den Artikel bzw. Ihren Kommentar liest, der kann nur lachen.

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Nils Kuhs

Die Idee ist absolut genial....

Man sollte mal aufmerksam lesen. Es geht um den "psychologisch negative Effekt". Jeder der also hier feststellt, dies würde aufgrund des Jahresausgleichs nicht bringen, scheint nicht lesen zu können. Die Idee soll sich ja eben nicht tatsächlich finanziell auswirken.
Generell kann dies sicher bei einfachen Menschen zu einem Effekt führen. Wenn man dann ev. noch hofft, dass diese einfachen Menschen dann keinen Jahresausgleich machen, wäre dies eine grandiose Idee.
Aber es stellt sich ja eine ganz andere Frage. Wer nämlich vom Steuerrecht Ahnung hat, fragt sich, wie man auf diese Idee gekommen ist. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, den Leuten den Tipp mit dem "Faktorverfahren" zu geben? Auch in Bezug auf den ""psychologisch negative Effekt"? Das wäre doch die entscheidende Frage hier...

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 02.01.2013 21:24 Uhr
Nils Kuhs

Herr Theobald ich habe Ihren ersten Kommentar durchgelesen...

Und Sie haben doch eindrucksvoll bewiesen, dass Sie doch exakt zu den Leuten gehören, die ja gerade nichts verstanden haben. Nur gehört es gerade bei Ihnen ja zur Diskussion, dass Sie nachher sich immer rausreden.
Sie schreiben es richtig: "Natürlich wäre das Faktorverfahren sinnvoller gewesen". Nur es ist wie immer, es ist Ihnen gar nicht aufgefallen. Weil wenn Sie dies gewusst hätten, dann wäre Ihre Antwort ja auch eine andere gewesen.
Fakt ist, wer das Faktorverfahren kennt, kann diesen Vorschlag ja nur zustimmen. Weil die "reinen" Steuerklassen 3 bwz. 5 abschaffen, den "negativen psy. Effekt" abschaffen und schon unterjährig mit dem Faktorverfahren die persönliche gerechte und in der Höhe zutreffende Steuer festsetzten.
Wie gesagt, man kann doch eindrucksvoll nachlesen, Sie hatten das Thema bzw. die Aussage gar nicht verstanden und nun versuche Sie sich hier billig rauszureden...

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Hans Böhringer

Zu durchsichtig ...

bei den Wählerinnen punkten wollen nachdem der Steinbrück dort nichts holen wird und die Klientel Ärzte nicht für die 5 % Hürde ausreichen wird. Nein danke, das macht Euch für mich auch nicht wählbar!

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Erich Arnold
Erich Arnold (olderich) - 02.01.2013 18:20 Uhr

FDP sollte lieber das Abenteuer Rösler beenden

Hallo, zumindest alle über 40 Jährigen werden Herrn Rösler nicht viel Lösungskompetenz zu gestehen. Will die FDP aus ihrer selbstverschuldeten Misere heraus kommen, muß als Erstes ein Zugpferd an die Spitze der Partei (im Zweifel Herr Brüderle, kommt kompetent und ehrlich über die Medien). Freundliche Grüße.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 03.01.2013 02:41 Uhr
Otto Kaldrack

FDP rösler

wenn ich mir die anderen spitzen in rot, grün, selbst schwarz ansehe,
ist rösler ja geradezu ein geistiger hochflieger! hat er doch erkannt,
daß der euro auch ohne griechenland funktionieren würde. leider
war sein durchsetzungsvermögen in der eigenen partei nicht groß
genug. ihm fehlen halt die ellenbogen der pfarrerstochter, sonst
wäre er aus dieser koalition ausgestiegen und hätte den bruch des
EURO-vertrages nicht mitgemacht.

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Klaus Fraedrich

Lieber Herr Vogel, ..

.. ehe Sie weiteren Unsinn reden beherzigen Sie bitte das Sprichwort: "Vor Gebrauch des Mundwerks Gehirn einschalten".

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Ronald Schlimm
Ronald Schlimm (ronslim) - 02.01.2013 17:50 Uhr

Völliger Unsinn...

Über den gemeinsamen Lohnsteuer-Jahresausgleich kommt man so oder so wieder zum gleichen Ergebnis. Mehr brächte die Abschaffung der F.D.P.

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Egbert Schulte
Egbert Schulte (ejs54) - 02.01.2013 17:04 Uhr

Dann bitte aber auch

nur noch Steuerklassen I und VI. Die Kinderkomponente kann mit einem weiteren Eintrag in den elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen (ELStAM) Berücksichtigung finden.

... ansonsten eine typische FDP-Schnapsidee

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Ralf Kowollik

Endlich Sachthemen

Wie schön, dass bei der FDP auch mal über Sachthemen diskutiert wird, statt immer nur über die politische Zukunft von Parteichef Philipp Rösler.

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Klaus Hessenauer

typisch FDP, heiße Luft und sonst nix!

was soll das?

Die Abzüge lt. Steuerklasse auf der lohnsteuerkarte haben nur Vorauszahlungscharakter.

An der Veranlagung und damit der Jahressteuer ändert sich damit überhaupt nichts!

Liebe FDP, bis zum 1. April sind es noch fast 3 Monate, das war etwas früh!

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 02.01.2013 20:12 Uhr
Nils Kuhs

Auch Sie sollten aufmerksamer lesen...

Ich spare es mir, bei allen folgenden Leuten, die wieder einmal nicht aufmerksam gelesen haben es nochmals zu erklären. Deshalb hier zum letzten mal:
Ihre Darstellung ist richtig und niemand, auch nicht die FDP hat dies bestritten. Peinlich, sollte einem klar werden, wenn man den Artikel liest. Weil da ja klar gesagt wird es geht um den "psychologisch negative Effekt".
Sie haben ganz offensichtlich das Thema nicht verstanden. Es geht eben nicht um die Jahressteuer nach der Veranlagung, es geht nicht um den "Vorauszahlungscharakter"....
Es geht darum, dass viele die hohen Abzüge der Steuerklasse 5 abschreckend empfinden!
Wie gesagt, die Antwort auf diesen Vorschlag der FDP müsste eine ganz andere sein... denken Sie mal nach....

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Thomas Berger
Thomas Berger (tberger) - 02.01.2013 16:31 Uhr

Grober Unfug

Die gemeinsame Veranlagung findet unabhängig von der Steuerklasse statt. Die Steuerklasse regelt nur, wie viel Steuern unterjährig gezahlt werden. Wenn man Steuerklasse V abschafft, gibt es also zwei Möglichkeiten.
Entweder, man schafft auch Steuerklasse III ab, so dass die Ehegatten im Ergebnis Steuerklasse IV/IV (=I/I für Ledige) unterfallen. Dann gibt's einmal jährlich eine sehr, sehr schöne Rückzahlung; der Staat erhält, anders gesagt, von verheirateten Steuerpflichtigen ein fettes zinsloses Darlehen.
Oder man schafft nur Steuerklasse V ab. Dann muss am Ende des Jahres aber vom nach Klasse III steuerpflichtigen tüchtig nachgezahlt werden, weil unterjährig nur die Vorteile der gemeinsamen Veranlagung genutzt werden, nicht aber die Nachteile. Das heißt dann wiederum, dass der Fiskus zigtausenden Leuten hinterherlaufen kann, die das schlicht nicht verstehen und am Ende des Jahres ggf. nicht genug Geld für die üble Nachzahlung verfügbar haben.
I.E. ein typischer FDP-Vorschlag...

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 02.01.2013 20:06 Uhr
Nils Kuhs

Lesen Sie aufmerksamer!

Ihre Antwort ist richtig, nur haben Sie das Thema verfehlt! Es geht der FDP um einen "psychologisch negative Effekt" den es tatsächlich gibt. Ihre Aussage ist zwar richtig, hat aber mit dem Thema nichts zu tun.
Ihre Darstellung ist zwar vollkommen richtig, ändert aber nichts daran, dass viele "nur" die hohen Abzüge bei der Steuerklasse 5 sehen und die Zusammenhänge (Jahresausgleich) in den Hintergrund treten.

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Thomas Müller
Thomas Müller (tholer) - 02.01.2013 18:03 Uhr

Wenn schon...

Steuerkundige in der FDP nichts mehr sehen, wer soll dann diese Partei eigentlich noch wählen?

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