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Einkommensteuer 10 Prozent zahlen 50 Prozent

10.10.2007 ·  Die einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung bestreiten mehr als die Hälfte der Einnahmen aus der Einkommensteuer. Das zeigt eine neue Erhebung des Statistischen Bundesamtes.

Von Manfred Schäfers
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Den größten Teil der Einkommensteuerlast trägt die besserverdienende Minderheit. Die 10 Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen zahlten nach der jüngsten Erhebung mehr als die Hälfte der festgesetzten Einkommensteuer. Das hat das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitgeteilt. Zu dieser Gruppe zählte, wer ein Jahreseinkommen von mehr als 65 950 Euro hatte. Dagegen trug die untere Hälfte der Einkommensbezieher (bis zu 27 216 Euro) nicht einmal 8 Prozent zum Einkommensteueraufkommen bei.

Die 20 Prozent der Steuerpflichtigen mit den geringsten Einkommen - also mit einem Einkommen von maximal rund 11 100 Euro - zahlten sogar nur 0,1 Prozent der Einkommensteuer. Die aktuellsten Zahlen aus dem Jahr 2003 bestätigen frühere Erhebungen. Größere Verschiebungen hat es nicht gegeben.

27,1 Millionen Steuerpflichtige

Die Zahlen deuten nicht darauf hin, dass die Spitzenverdiener sich in größerem Maße ihrer Steuerpflicht entziehen können, indem sich sich Lücken im Steuerrecht zunutze machen - im Gegenteil. Auf das eine Prozent der Bestverdiener (Einkommen von mehr als 162.200 Euro) entfiel fast 20 Prozent der gesamten Einkommensteuer. Und allein das oberste Promille der Höchstverdiener steuerte nahezu 8 Prozent zum Aufkommen der neben der Umsatzsteuer mit Abstand wichtigsten Einnahmequelle des Staates bei.

Insgesamt betrug die Zahl der Steuerpflichtigen im Jahr 2003 rund 27,1 Millionen, wobei zusammen veranlagte Ehegatten als ein Steuerpflichtiger gezählt werden. Dies ist ein Rückgang im Vergleich zum Veranlagungsjahr 2002 von etwa 1,8 Prozent. Die Angaben stammen aus der Einkommensteuerstatistik. Endgültige Zahlen liegen erstmals für das Veranlagungsjahr 2003 vor. Das Statistische Bundesamt begründet die deutlich verzögerte Veröffentlichung mit den zeitaufwendigen Veranlagungsarbeiten in den Finanzämtern, die sehr zeitaufwendig seien.

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