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Ein Lehrbuchbeispiel Karstadt und der Markt

26.05.2010 ·  Über Karstadt darf der Markt entscheiden. Und der Erhalt als Ganzes ist kein Selbstzweck. Insolvenzverwalter Görg steht nun vor der Aufgabe, die Marktkräfte in zwei Richtungen zu testen: Wie viel Spielraum gibt es bei den Arbeitnehmern, wie viel bei den Mieten?

Von Carsten Knop
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Vor fast genau einem Jahr haben der Warenhauskonzern Karstadt und seine Muttergesellschaft Arcandor Insolvenzantrag gestellt. Die Politik hatte sich gegen eine Bürgschaft entschieden. Der Markt sollte entscheiden, ob es weiterhin einen Bedarf für den Erhalt von Karstadt mit seinen rund 25.000 Arbeitsplätzen gibt oder nicht. Diese Entscheidung des Marktes steht am Freitag bevor. Und der Markt wird dafür sorgen, dass die Mitarbeiter nicht auf noch mehr verzichten müssen, als sie es ohnehin angeboten haben. Denn irgendwann wird auch die Gewerkschaft sagen, dass es nicht lohnt, mit Karstadt einen Präzedenzfall für Dumpinglöhne zu schaffen, wenn aus den Trümmern des Unternehmens lukrativere Stellen für Angestellte entstehen könnten.

Dem Markt wird es auch gelingen, sich auf Mieten für die Immobilien zu einigen, die für beide Seiten vertretbar sind. Ein großer Teil dieser Immobilien ist an ein Konsortium mit dem Namen Highstreet verkauft worden. Einige Zugeständnisse hat Highstreet gemacht: Bei jährlichen Mieteinnahmen von 250 bis 280 Millionen Euro sollen 160 Millionen Euro als Sanierungsbeitrag geleistet werden. Vermutlich ist hier Luft für mehr, aber nur bis zu einem gewissen Punkt. Der ist erreicht, wenn es für Highstreet attraktiver ist, selbst ein Angebot für Karstadt vorzulegen und das Unternehmen in Teilen zu verwerten.

Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg steht nun vor der spannenden Aufgabe, die Marktkräfte in diese beiden Richtungen zu testen: Wie viel Spielraum gibt es bei den Arbeitnehmern, wie viel bei den Mieten? Der erste Pol wird von dem Angebot für Karstadt ausgelotet, dass das deutsch-schwedische Private-Equity-Unternehmen Triton vorgelegt hat. Denn Triton will die Beschäftigungsgarantien für die Mitarbeiter gelockert wissen. Der zweite Pol wird vom Investor Nicolas Berggruen einer Belastungsprobe unterzogen, der die Mieten für die Karstadt-Häuser für zu hoch hält – im Gegenzug aber einen Mieter verspricht, der wieder solvent ist.

Wenn der Spielraum, der sich im Rahmen der Verhandlungen erzielen lässt, nicht mehr groß genug ist, um einen privaten Investor anzulocken, dann wird das Urteil über Karstadt negativ ausfallen. Dann würde Highstreet vermutlich einen größeren Teil der Karstadt-Häuser irgendwann in ein Gemeinschaftsunternehmen mit dem Wettbewerber Kaufhof einbringen – und für die übrigen Filialen eine andere Verwendung suchen. Karstadt ist somit ein Lehrbuchbeispiel dafür, was passiert, wenn die Politik den Markt das Urteil über die Zukunft eines Unternehmens sprechen lässt, wenn auch mit einem größeren Schönheitsfehler: Wenn die Kommunen mit Karstadt-Filialen nicht auf Gewerbesteuereinnahmen verzichten würden, hätte Görg wohl gar keine Chance, mit Interessenten zu verhandeln, die vorgeben, Karstadt als Ganzes erhalten zu können. Die kommunale Steuerhilfe erreicht immerhin 140 Millionen Euro.

Konsequent wäre es gewesen, auf diesen Forderungen zu bestehen, denn den Karstadt-Wettbewerbern werden diese Steuern nicht erlassen. Möglicherweise ist es aber sinnvoll, die Karstadt-Mitarbeiter nicht erst in die ebenfalls teure Verwaltung der Bundesagentur für Arbeit zu entlassen. Gläubigern, Insolvenzverwalter und Investoren muss klar sein: Es braucht jetzt eine Entscheidung, die das Thema Krise und Karstadt abhakt. Ein Erhalt als Ganzes darf kein Selbstzweck sein. Er ist nur dann sinnvoll, wenn sich am Markt eine Perspektive eröffnet. Sonst ist es Zeit für eine Neuordnung auf dem deutschen Kaufhausmarkt.

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Jahrgang 1969, Redakteur in der Wirtschaft, verantwortlich für die Unternehmensberichterstattung, zuständig für „Die Lounge“.

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