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Ein Jahr nach Lehman (2) Die Rettung der Banken

04.09.2009 ·  Die Finanzkrise hat das Besondere an großen Banken gelehrt. Der Zusammenbruch eines Hauses kann wie ein Dominoeffekt andere Banken in den Untergang reißen. Daher haben die Regierungen mit erheblichem Aufwand die großen Banken stabilisiert. Teil 2 der Serie über das „Jahr nach Lehman“.

Von Gerald Braunberger
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Die im Sommer 2007 ausgebrochene und durch den Untergang von Lehman Brothers erheblich verschärfte Finanzkrise ist durch eine Eskalation der Rettungsmaßnahmen gekennzeichnet. Zunächst lockerten die Notenbanken ihre Geldpolitik und begannen, als die gewöhnlichen Zinssenkungen nicht ausreichten, ihr Arsenal um sogenannte "quantitative Lockerungen" zu erweitern. Die Notenbanken hielten sich anfangs an den Grundsatz des großen englischen Bankexperten aus dem 19. Jahrhundert Walter Bagehot, wonach es ihre Aufgabe sei, im Krisenfalle das gesamte Banksystem zu stabilisieren. Keinesfalls aber dürfe eine Notenbank einzelnen Banken zu Hilfe kommen.

Im Frühjahr 2008 verstieß die Fed gegen dieses Prinzip, als sie die Übernahme der Investmentbank Bear Stearns durch die Großbank J.P. Morgan sicherte. Im September 2008, wenige Tage nach der Insolvenz von Lehman, rettete die Fed den Versicherungsriesen AIG, an dem sich im Gegenzug die Regierung mit 80 Prozent beteiligte. AIG hat seitdem Verluste über mehr als 100 Milliarden Dollar realisiert.

Auch in Europa fanden nach dem Lehman-Schock schwierige Rettungen einzelner Häuser wie der Hypo Real Estate in Deutschland und der Fortis-Gruppe in den Beneluxnationen statt. Am Ende waren sich Regierungen und Notenbanken darüber einig, dass umfangreiche staatliche Rettungspakete für die Bankenbranche notwendig seien, um das Vertrauen wiederherzustellen. "Es wurde deutlich, dass sich die Finanzmärkte in einem allergischen Schock befanden und dass wir deshalb etwas tun mussten", sagte der Vorsitzende der Fed, Ben Bernanke.

Amerika schnürte die größten Rettungsprogramme

Eine von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) veröffentlichte Untersuchung ("An assessment of financial sector rescue programmes") hat die Rettungsprogramme von elf westlichen Ländern für die Zeit von September 2008 bis Juli 2009 untersucht. Alles in allem umfassen die Programme rund 5000 Milliarden Euro, was 18,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) dieser Länder entspricht. Wie die Tabelle zeigt, hat die Krise die Länder unterschiedlich stark getroffen. In absoluten Beträgen gemessen, sind die Programme Amerikas unerreicht, während das Verhältnis von Programmen zum BIP Großbritannien und die Niederlande als schwer betroffen ausweist.

Grundsätzlich sind drei verschiedene Arten von Rettungsmaßnahmen unterscheidbar: Kapitalhilfen, Käufe von Aktiva der Banken und Garantien. Die üblicherweise verzinsten und mit anderen Auflagen wie Einkommensbeschränkungen für Mitarbeiter versehenen Kapitalhilfen der Regierungen sollten die Ausstattung der Banken mit genügend Eigenkapital garantieren, da inmitten der Krise private Kapitalgeber kaum zu finden gewesen wären. In Ländern wie Amerika und Großbritannien zwang der Staat Banken, Hilfen anzunehmen. In Deutschland entschied der staatliche Sonderfonds Soffin über Anträge von Banken. Insgesamt sagten die Industrienationen ihren Banken Kapitalhilfen von 677 Milliarden Euro zu, von denen bisher 387 Milliarden Euro ausgezahlt wurden. In Deutschland erhielt die Commerzbank 18 Milliarden Euro.

Staatliche Käufe von Aktiva dienen der Entlastung der Bankbilanzen von abschreibungsverdächtigen Wertpapieren, deren Bonität fragwürdig ist und für die es keine Märkte mit freier Preisbildung gibt ("toxische Wertpapiere"). Die amerikanische Regierung hatte im Herbst 2008 ein 700 Milliarden Dollar umfassendes Programm angekündigt, das aber nie realisiert wurde. Ein Problem besteht in der Festlegung von Preisen: Kauft die Regierung die Papiere zu teuer an, verschleudert sie Steuergelder; kauft sie zu billig an, haben die Banken wenig davon. Bislang wurden in den Industrienationen von Regierungen Bankenaktiva im Wert von 64 Milliarden Euro angekauft. In diese Kategorie fällt auch das deutsche Modell der "Bad Bank", der Abwicklungsbank (siehe untenstehenden Artikel).

Das gebräuchlichste und einfachste Instrument sind ausschließlich Staatsgarantien, für deren Nutzung die Banken Gebühren entrichten müssen. Zwei Arten von Garantien lassen sich unterscheiden: Garantien für Schulden und Garantien für Aktiva. Garantien für Schulden ermöglichen Banken die Ausgabe von Anleihen zu niedrigen Zinsen, da der Staat mit seiner sehr guten Bonität die Rückzahlung verbürgt. Andernfalls hätten in der Krise viele Banken astronomische Zinsen bieten müssen. Bei einer Garantie für Aktiva sagt der Staat den Banken zu, eventuelle Wertverluste auf fragwürdige Wertpapiere und Kredite zu erstatten.

Überragende Bedeutung der Garantien

Seit September 2008 haben die Industrienationen Garantien (meist für Schulden) über 4167 Milliarden Euro zugesagt, von denen bislang 1557 Milliarden Euro in Anspruch genommen wurden - überwiegend in Amerika und Großbritannien. In Deutschland wurden Garantien über 129 Milliarden Euro gezogen, ganz überwiegend von der Hypo Real Estate.

Mit Blick auf die überragende Bedeutung der Garantien relativiert sich auch die Bedeutung der Gesamtsumme der Programme von rund 5000 Milliarden Euro ein wenig. Denn bei der Garantie muss der Staat zunächst kein Geld zur Verfügung stellen; seine Leistung besteht in einer Art Bürgschaft. In Form von Kapitalhilfen und Aktivakäufen haben die Regierungen bisher 451 Milliarden Euro an die Banken gezahlt. Die verzinslichen Kapitalhilfen sollen in den kommenden Jahren zurückgeführt werden.

Haben sich die Maßnahmen bewährt? Die von der BIZ veröffentlichte Untersuchung kommt zu einem positiven Schluss. Die Wiederkehr des Vertrauens in die Banken zeigt sich in deutlichen Rückgängen der Preise für Kreditversicherungen ("CDS") auf Banken. Die Preise seien auf die Ankündigung von Programmen gefallen und noch einmal mit deren Implementierung, heißt es. Wie stark das Vertrauen zurückkehrte, hing auch von der Größe der Programme ab. Hingegen sind die Kurse der Bankaktien nach der Ankündigung staatlicher Eingriffe mehrere Monate gefallen, ehe sie ab März 2009 zu einer Rally ansetzten. Hier spielte die Furcht vor einer Verwässerung der Altaktionäre, in Einzelfällen auch vor einer Verstaatlichung von Banken eine Rolle.

Die Eingriffe der Staaten haben fraglos das Finanzsystem stabilisiert. Die Daten zur Kreditvergabe der Banken in den vergangenen Monaten belegen allerdings, dass die Rückkehr zu normalen Verhältnissen noch Zeit erfordern und auch von der weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängen wird. Im Zuge einer Erholung werden die Staaten dann auch Wege finden müssen, sich wieder aus den Banken zurückzuziehen.

Bad Banks: Wie die Banken ihre Bilanzen entlasten können

Im Oktober hat die Bundesregierung auf die spontan erforderliche Nothilfe für die Immobilienbank Hypo Real Estate mit einem Gesetz reagiert. 480 Milliarden Euro kann der neue Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) Banken seither auf drei Wegen zukommen lassen: als Liquiditätsgarantien und Eigenkapital sowie durch Übernahme riskanter Vermögen. Die dritte Option des Risikotransfers aus Bankbilanzen an den Staat wurde jedoch nicht genutzt. Dies lag auch daran, dass der Aufkauf von Risiken durch den Soffin auf 5 Milliarden Euro je Bank begrenzt war.

Die Bundesregierung schätzt, dass deutsche Banken 230 Milliarden Euro strukturierte Wertpapiere halten, die sie nach angelsächsischen Regeln in der Bilanz zu Marktpreisen bewerten müssen. Als der Abschreibungsbedarf im vierten Quartal 2008 und im ersten Quartal 2009 stieg, wuchsen Sorgen über die Risikotragfähigkeit. Um die Abwärtsspirale aus sinkenden Wertpapierpreisen, Abschreibungen zu Lasten des Eigenkapitals und Verringerung des Kreditneugeschäftes zu durchbrechen, besserte die Bundesregierung das Finanzmarktstabilisierungsgesetz nach. Banken können seit 23. Juli strukturierte Wertpapiere zur Abwicklung auf externe Zweckgesellschaften übertragen und mit diesen sogenannten „Bad Banks“ ihre Bilanzen entlasten.

Zudem ermöglicht das Bad-Bank-Gesetz, strategisch nicht notwendige Geschäftsbereiche auszulagern. Wenn nicht nur strukturierte Wertpapiere abgespalten werden, ist die Haftung der Bankeigner für Verluste der Bad Bank strenger. Dies wird sichergestellt, indem statt einer quasi eigentümerlosen Zweckgesellschaft eine Abwicklungsanstalt unter dem Dach der Soffin-Bundesanstalt oder eine Anstalt durch ein Bundesland gebildet werden muss.

Zweckgesellschaften betreiben kein Bankgeschäft, brauchen keine Banklizenz und dürfen nach deutschen Bilanzregeln (HGB) bilanzieren. Dies soll weitere Abschreibungen auf strukturierte Wertpapiere in Grenzen halten. Gerungen wurde darüber, zu welchem Wert strukturierte Wertpapiere übertragen werden. Mit der EU-Kommission hat sich die Bundesregierung schließlich verständigt: 90 Prozent des Buchwertes vom 30. Juni 2008 (dem letzten Buchwert vor der Lehman-Insolvenz), 90 Prozent des Buchwertes vom 31. März 2009 oder der tatsächliche wirtschaftliche Wert - je nachdem, welcher Wert der höchste ist. Von der EU-Kommission wird eine Nutzung von Zweckgesellschaften dann nicht als staatliche Beihilfe gewertet.

Der Abschlag von 10 Prozent auf den Wert der strukturierten Papiere soll sicherstellen, dass die übertragende Bank einen Teil der zu erwartenden Verluste selbst trägt. Die Zweckgesellschaften erhalten staatliche Garantien zur Refinanzierung in Höhe des Übertragungswertes. Die übertragende Bank zahlt dem Soffin höchstens 20 Jahre aus ihrem Jahresgewinn eine Anzahlung auf die zu erwartenden Verluste. Die Eigner des diese Form der Bad Bank nutzenden Kreditinstituts haften also für deren Verluste, jedoch nur mittelbar und begrenzt auf Dividenden.

Wenn mehr Gegenstände an den Staat übertragen werden dürfen - das nicht mehr zur Strategie der Landesbanken und der Hypo Real Estate passende Geschäftsvolumen wird auf 800 Milliarden Euro geschätzt -, wollte der Gesetzgeber die Verlustrisiken für den Steuerzahler stärker begrenzen. Banken sollen zwar von Risiken befreit, ihre Eigner aber nicht aus der direkten Haftung entlassen werden. Wenn Risiken in für jede Bank separate teilrechtsfähige Abwicklungsanstalten ausgelagert werden, müssen die Alteigner entsprechend ihren Anteilsquoten weiter für Verluste geradestehen. Ist ein Sparkassenverband wie typischerweise bei Landesbanken Miteigner, ist seine Verlustausgleichspflicht auf den Betrag begrenzt, den er am 30. Juni 2008 als Gewährträger der Bank tragen musste. Dies sind in der Regel zweistellige Milliardenbeträge.

Der Vorteil für die Eigner besteht darin, dass teilrechtsfähige Abwicklungsanstalten vom Kreditwesengesetz befreit sind. Dies bedeutet, dass sie nach HGB bilanzieren und wenig Eigenkapital vorhalten müssen. Zudem scheinen diese Bad Banks das einzige Mittel, um Auflagen der EU-Kommission nachzukommen, die von der West LB und vermutlich bald von weiteren Landesbanken eine Bilanzschrumpfung um die Hälfte in wenigen Jahren verlangen. (ham.)

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Jahrgang 1960, Redakteur in der Wirtschaft, verantwortlich für den Finanzmarkt.

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