07.04.2007 · Wer einen Ehevertrag abschließt, der hat schon vor der Heirat die Trennung im Sinn, so lautet ein weit verbreitetes Gerücht. Wahre Romantiker trauen sich also nur ohne Ehevertrag. Das aber ist ein Trugschluss.
Von Nadine OberhuberManche halten ihn für ein böses Omen. Wer daran denkt, der hat schon vor der Heirat die Trennung im Sinn, oder? Wahre Romantiker trauen sich also nur ohne Ehevertrag. Das aber ist ein Trugschluss. Denn ein solcher Vertrag regelt nicht in erster Linie die Trennung, sondern auch die Aufgaben- und Eigentumsverteilung während der Ehe.
Er kann zum Beispiel festhalten, dass ein mitarbeitender Ehegatte im Familienunternehmen ein angemessenes Gehalt bezieht. Oder ob ein Gläubiger notfalls das Eigenheim des Paares pfänden darf, wenn einer der Partner Schulden macht. Wenn zwei Menschen einen Ehevertrag schließen, beweist das also vor allem: dass sie zwar zu zweit leben wollen, aber noch eigenständig denken können.
Für die Frau schlecht? Das gilt so nicht mehr
„Bisher hieß es immer: Für die Frau ist ein Vertrag schlecht, für den Mann ist er gut“, sagt Susanne von Eichel, Fachanwältin für Familienrecht, weil sich der Mann damit gegen zu hohe Unterhalts- und Vermögensteilungsansprüche absichern konnte. „Aber mittlerweile besteht auch für Frauen ein guter Grund, einen Vertrag abzuschließen.“ Das tun aber die wenigsten. Rund 95 Prozent aller Paare mit Trauschein haben keine weiteren Klauseln festgehalten, und nur jeder zehnte neu geschlossene Bund fürs Leben wird auch per Vertrag besiegelt.
Bisher gilt eine Ehe automatisch als Zugewinngemeinschaft. Das heißt: Was in die Beziehung eingebracht wird, gehört jeweils dem, der es mitbringt. Alles aber, was in der gemeinsamen Zeit erarbeitet oder ererbt wird, muss im Ernstfall durch zwei geteilt werden. Selbst wenn einer der Partner nichts dazu beigetragen hat. Das gilt übrigens auch für die Wertsteigerung von bereits bestehenden Aktienpaketen, Immobilien oder Unternehmensanteilen.
Vertrag bedeutet nicht gleich Misstrauen
Wer daher ein Häuschen aus Familienbesitz, Arztpraxis oder Architekturbüro mit in die Ehe bringt, sollte vertraglich festhalten, wie das im Zweifelsfall wieder auseinanderzudividieren ist. Bringt einer der Partner ein Familienunternehmen mit, ist es fast unerlässlich: Dann sollten die Eheleute festlegen, welchen Anteil der Gatte daran etwa durch seine Mitarbeit erwirbt und ob er auch für Schulden mithaftet, die das Geschäft des Ehepartners eventuell macht.
Im Übrigen bedeutet ein Vertrag nicht, alle Güter misstrauisch und fein säuberlich voneinander zu trennen. Das wäre im Erbfall auch die nachteiligste Variante: Dann nämlich wird das Vermögen paritätisch unter Kindern und Partner aufgeteilt. Er bekommt also unter Umständen weniger als den 50-prozentigen Pflichtanteil. Zudem müsste er den Vermögensausgleich durch den Partner voll versteuern.
Familienrechtler empfehlen deshalb, im Ehevertrag entweder gezielt Werte wie Häuser oder Firmen von diesem Ausgleich auszuschließen. Oder die „modifizierte Zugewinngemeinschaft“ zu wählen: Dabei wird die Aufteilung des Vermögens für den Fall einer Trennung ausgeschlossen, für den Tod des Partners jedoch nicht.
Aber Vorsicht: „Wer vom Konto bis zum Küchentopf alles trennt, sollte sich überlegen, ob er überhaupt heiraten will“, warnt Familienrechtlerin von Eichel.
Das Geschenk der Juristen Korrektur?
Joachim Meyer (ignatz)
- 10.04.2007, 18:02 Uhr
Schlecht recherchiert
Daniel Otte (DanielOtte)
- 10.04.2007, 18:51 Uhr
Nadine Oberhuber Jahrgang 1973, freie Autorin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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