30.07.2008 · Selten hat ein Gesetz so viele Nutznießer wie die jetzige Initiative gegen unerwünschte Werbeanrufe. Wohl jeder kennt die Plage: Das Telefon klingelt, und das Display zeigt statt der Nummer des Anrufers nur drei Kreuze.
Von Joachim JahnSelten hat ein Gesetz so viele Nutznießer wie die jetzige Initiative gegen unerwünschte Werbeanrufe. Wohl jeder Besitzer eines Festnetz- oder Mobilanschlusses – und damit nahezu jeder Bundesbürger – kennt die Plage: Das Telefon klingelt, und das Display zeigt statt der Nummer des Anrufers nur drei Kreuze. Wer nicht ausgebufft genug ist, erst einmal den Anrufbeantworter anspringen zu lassen, wird allzu oft genervt.
Verboten ist dies zwar schon lange – doch wegen der Unterdrückung der Rufnummer lässt es sich kaum ahnden. Das soll nun anders werden: Die Werber dürfen ihre Identität nicht mehr verschleiern, sonst droht eine deftige Geldbuße. Und wer sich am frühen Abend im heimischen Wohnzimmer doch überrumpeln lässt, kann sich künftig einfacher vom Vertrag lösen.
Damit wird es für Unternehmen zunehmend unattraktiv, Verbrauchern – womöglich mit Anrufen aus exotischen Ländern – Kontrakte unterzuschieben. Zu weit geht allerdings die bayerische Forderung, Bestellungen grundsätzlich von einer schriftlichen Bestätigung abhängig zu machen. Das erschwerte zwar Missbräuche noch weiter, zerstörte aber die Vorteile moderner Vertriebswege.
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
Jüngste Beiträge
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2470 | −0,15% |
| Rohöl Brent Crude | 106,48 $ | −0,35% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
Anonym bewerben? Ist das gut?