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„Drohende Haushaltsnotlage“ Vier Bundesländer unter Aufsicht

23.05.2011 ·  Der Stabilitätsrat von Bund und Ländern zieht die Zügel an - zumindest auf dem Papier. Berlin, Bremen, das Saarland und Schleswig-Holstein sollen bei der Sanierung ihrer Haushalte schärfer überwacht werden.

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Wegen drohender Haushaltsnotlage werden Berlin, Bremen, das Saarland sowie Schleswig-Holstein schärfer an die Kandare genommen. Diese vier finanzschwachen und besonders hoch verschuldeten Länder müssen ein fünfjähriges Programm zur Sanierung ihrer Haushalte vorlegen und sich regelmäßigen Kontrollen unterwerfen. Das hat der Stabilitätsrat von Bund und Ländern nun beschlossen, wie Finanzstaatssekretär
Werner Gatzer und der bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) am Montag in Berlin bekanntgaben. Der Stabilitätsrat wird mit den betroffenen Ländern nun Sanierungsmaßnahmen vereinbaren. Es ist das erste Mal, dass dieses Verfahren seinen Lauf nimmt.

Eine drohende Haushaltsnotlage liegt vor, wenn die Finanzlage eines Bundeslandes oder des Bundes bestimmte Schwellenwerte überschreitet, zum Beispiel beim Verhältnis von neuen Schulden zu den Ausgaben. Der Rat stützte seine Feststellung der drohenden Haushaltsnotlagen in den vier Ländern auf die Ergebnisse eines Evaluationsausschusses, dem Vertreter des Bundesfinanzministeriums sowie der entsprechenden Ressorts in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg
angehörten.

Der Stabilitätsrat überwacht die Haushalte von Bund und Ländern seit Frühjahr 2010. Dem Gremium gehören der Bundesfinanzminister, die Landesfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister an.

Unmittelbare und drastische Konsequenzen hat der aktuelle Beschluss zunächst nicht. Die Feststellung einer drohenden Haushaltslage bedeutet auch nicht, dass sich die seit langem bekannte prekäre Lage in diesen Problemländern jetzt unerwartet zugespitzt hat. Es drohen auch keine Sanktionen, sollten Vorgaben nicht eingehalten werden. In den Ländern wurden bereits Sparmaßnahmen ergriffen. Im Gegenzug erhalten diese vier Länder und Sachsen-Anhalt Finanzspritzen, um die Schuldenbremse einzuhalten und ihre Defizite abzubauen. Dies wird vom Stabilitätsrat geprüft.

Lob für Schleswig-Holstein

Der jüngste Beschluss des Gremiums ist dennoch eine Premiere bei der Sanierung der maroden Staatskassen und Folge der letzten Föderalismusreform und der neuen Schuldenbremse. Die Haushaltspolitik dieser vier Länder steht bereits seit Mitte Oktober 2010 unter verschärfter Beobachtung.

Die Länder insgesamt dürfen nach der Schuldenbremse vom Jahr 2020 an keine neuen Schulden in normalen Zeiten machen. Um dies einzuhalten, erhalten Berlin, Bremen, das Saarland, Schleswig-Holstein sowie Sachsen-Anhalt von 2011 an bis einschließlich 2019 Konsolidierungshilfen von jährlich insgesamt 800 Millionen Euro. Das Geld wird je zur Hälfte vom Bund sowie allen Ländern aufgebracht. Der Stabilitätsrat kontrolliert, ob die Länder die Hilfen auch tatsächlich zum Abbau ihres Defizits einsetzen.

FAZ.NET mit dpa

Quelle: FAZ.NET mit dpa
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