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Dresden Durch die Kindergärten weht ein frischer Wind

20.02.2006 ·  Die Stadt Dresden hat es mit ihren rund 270 Kindertagesstätten schon ziemlich weit gebracht. Die Hälfte davon befindet sich nämlich nicht mehr in kommunaler, sondern in privater Obhut.

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Die Stadt Dresden hat es mit ihren rund 270 Kindertagesstätten schon ziemlich weit gebracht. Die Hälfte davon befindet sich nämlich nicht mehr in kommunaler, sondern in privater Obhut. Ziel der Stadtverwaltung ist es, insgesamt 60 Prozent der Einrichtungen an private Träger zu übergeben. Das bringt Vielfalt.

"Die Eltern haben inzwischen ein breites Angebot an pädagogischen Konzepten", sagt Sabine Bibas, Leiterin des kommunalen Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen, der immer mehr Kindertagesstätten aus dem kommunalen Dienst entläßt. Waldorf-Kindergärten, christliche Tagesstätten und viele andere Einrichtungen mischen die Kindergartenlandschaft in Dresden auf.

Die Eltern haben die Wahl

Dabei ist die Entlassung der Betreuungseinrichtungen dort nicht einem übermäßig liberal eingestellten Bürgermeister zuzuschreiben, sondern geht auf das Sozialgesetzbuch zurück. Dort ist festgelegt, daß in Sachen Kinderbetreuung freien Trägern der Vorrang zu geben ist. Dresden setzt es um.

Um jede einzelne Kindertagesstätte müssen sich freie Träger bewerben, Konzepte vorstellen, Personal- und Kostenpläne präsentieren. Denn die Stadt schaut auch aufs Geld. Schließlich finanzieren sich die freien Träger auch über die Kommunen und die Gebühren, die die Eltern zahlen. "Die einzelne Bewerbung um jede Einrichtung ist ein aufwendiges Verfahren", sagt Bibas, aber es lohne die Mühe. Die Eltern haben nun die Wahl. Die Gebühren, die für die Einrichtungen in freier Trägerschaft genauso hoch sind wie für die kommunalen Kitas, legt die Stadt fest. Sie sind gestiegen, allerdings nicht durch die Privatisierung, sondern weil die Gehälter des Personals sukzessive auf West-Niveau gebracht werden sollen.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 19.02.2006, Nr. 7 / Seite 40
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Von Heike Göbel

Der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld ist ein Ausweis unbelehrbaren Glaubens an die unbegrenzte Leistungsfähigkeit des Sozialstaates. Dass Eltern ihre Kinder, wie seit Menschengedenken, unbezahlt hüten, ist in Deutschland offenbar nicht mehr denkbar. Mehr 8 7

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