Man stelle sich vor, wie die Richter in den kleinen durchsichtigen Plastikbehältern löffeln und versuchen, die feinen Unterschiede zwischen zwei Puddings auszumachen. Ist der eine nun eine Kopie des anderen? Die Antwort scheint auf den ersten Blick gar nicht so einfach zu finden zu sein: Beide Puddings sind gelb-braun gefleckt, beide wirken ziemlich glibberig. In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob ein Milchprodukt von Aldi dem von Dr. Oetker zu ähnlich ist. Es geht um „Flecki“ gegen „Paula“.
Es mag wichtigeres geben als Aussehen und Konsistenz zweier Puddings mit merkwürdigem Namen. Doch der Streit beschäftigt die Gerichte schon zum zweiten Mal - denn es geht um viel Geld, das sich mit Nachspeisen für Kinder verdienen lässt. Geklagt hat Dr. Oetker mit dem Argument, das Produkt von Aldi sei dem eigenen Pudding zu ähnlich. Man hoffte auf ein europaweites Verkaufsverbot für das Konkurrenzprodukt, das der größte deutsche Discounter vertreibt. Schon Anfang März hat das Landgericht Düsseldorf in erster Instanz die Klage abgewiesen. Nicht nur die Puddingmasse von Aldi sehe ausreichend anders aus, so die Richter, sondern auch die Verpackung.
Doch Dr. Oetker gab den Pudding-Kampf nicht auf und zog vor das Oberlandesgericht. „Wir haben Berufung eingelegt, weil wir weiterhin der Ansicht sind, dass es sich hier um eine Verletzung des Geschmacksmusterrechts handelt“, sagt ein Sprecher des Unternehmens. Er verweist damit darauf, dass Dr. Oetker sozusagen ein Patent auf das Aussehen der Puddingmasse seines im Jahr 2006 in die Supermarktregale gebrachten Produkts angemeldet hat. Trotzdem war Aldi Ende 2011 nachgezogen und hatte einen ähnlichen Pudding auf den Markt gebracht. Eine illegale Kopie?
Die Verpackungen der beiden Produkte zumindest sind auf den ersten Blick verblüffend ähnlich: Auf beiden ist jeweils eine Kuh vor grünem Hintergrund zu sehen - was aber weniger eine dreiste Kopie sein mag als der Beleg beschränkter Phantasie. Ein feiner Unterschied besteht immerhin: Die Kuh auf dem Pudding von Dr. Oetker trägt aus unerfindlichen Gründen eine Sonnenbrille.
Der Blick in den Becher bietet dann wenig Überraschendes: Beide Puddingmassen sind gelb-braun, Vanillepudding mit Schokoladenanteilen eben. Doch gibt es einen feinen Unterschied, der sich nur aufmerksamen Beobachtern erschließt: Im Pudding von Aldi scheinen die Vanilleflecken miteinander verbunden zu sein, bei „Paula“ wabern sie dagegen einzeln in der braunen Masse. Diese Unterschiede, befand das Landgericht, reichen, um die Produkte ausreichend unterscheidbar zu machen. Schließt sich das Düsseldorfer Oberlandesgericht dem an? Am Dienstag wurde verhandelt, nun beraten die Richter. Ihre Entscheidung wollen sie am 24. Juli verkünden.
Der Name sagts schon
Rudi Mentaire (raffzahndschani)
- 27.06.2012, 07:01 Uhr
Macht Geld auch dumm ?
Karola Schramm (Alorak)
- 27.06.2012, 00:14 Uhr
hier
Markus Roland (BILDmirkeineMeinung)
- 26.06.2012, 23:45 Uhr
Nicht so viel Werbung machen, nicht so viel klagen
Peter Hoch (luxor)
- 26.06.2012, 19:23 Uhr
Das geistige Eigentum läßt grüßen
Karsten Krug (kkrug)
- 26.06.2012, 19:21 Uhr