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Die Steuersünder-CD Ein unmoralisches Angebot

 ·  Der Finanzminister steckt in der Klemme: Ein Informant hat Daten von 1500 Steuerflüchtlingen angeboten und fordert dafür 2,5 Millionen Euro. Was tun?

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Es war nur ein roter und wohlschmeckender Apfel, den die Schlange im Paradies Eva anbot. Und es war auch alles für einen guten Zweck. Doch als Eva die Frucht pflückte, entfaltete sie ihre Wirkung: Eva und Adam hatten sich selbst aus dem Paradies katapultiert.

"Vergiftete Früchte" - Fruits of the poisonous tree -, so nennen amerikanische Juristen jene Daten von 1500 Kapitalanlegern, die ein Informant den deutschen Steuerfahndern schon vor einiger Zeit angeboten hat. 2,5 Millionen Euro will der Unbekannte für seine brisante Ware haben. Alles spricht dafür, dass er sich die Auskünfte über deutsches Geldvermögen in der Schweiz illegal beschafft hat.

Das Dossier enthält brisante Fakten. Die Überprüfung von nur fünf Stichproben hat ergeben, dass in jedem der Fälle eine Steuernachzahlung von allein einer Million Euro fällig würde. Entsprechend schätzen die Ermittler, dass die Unterlagen rund 100 Millionen Euro in die Kassen des Staates spülen könnten.

Jetzt müssen die Finanzpolitiker entscheiden: Über einen etwaigen Datenankauf befindet zwar nicht Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), wie sein Sprecher am Samstag verlauten ließ, sondern das jeweils zuständige Bundesland (einiges deutet auf Nordrhein-Westfalen). Doch sicher ist auch: Ohne ein Machtwort Schäubles für oder gegen das unmoralische Angebot passiert gar nichts.

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Fliegt die Sache auf, sind die Stafrichter hart: Ab 100 000 Euro hinterzogener Steuern droht Freiheitsentzug. Von einer Million Euro an ist Gefängnis garantiert. So hat es der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil Ende 2008 präzisiert.

Der Finanzminister steckt in der Klemme. Soll er kaufen, oder soll er nicht kaufen? Der Staat hat die Aufgabe, den Gleichheitsgrundsatz durchzusetzen: Was er seinen Bürgern im Inland abnimmt, das darf er ihnen im Ausland nicht lassen, auch wenn sie sich noch so geschickt anstellen. "Vollzugsschwäche" kann der Staat sich nicht leisten: Das unterminiert die Steuermoral und das Gerechtigkeitsempfinden der redlichen Bürger.

Schon drängt die Opposition: "Schäuble sollte die Daten unbedigt kaufen", sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Joachim Poß: "Es darf auf gar keinen Fall Rücksicht genommen werden auf die Wählerklientel von Union und FDP, die in der Regel zu den großen Vermögenden zählt."

Tatsächlich hat zu Zeiten von Schäubles Vorgänger Peer Steinbrück (SPD) im Jahr 2008 der Bundesnachrichtendienst für 4,5 Millionen Euro eine DVD mit gestohlenen Daten über 700 Kunden einer liechtensteinischen Bank gekauft. Das führte zu der spektaklären Verhaftung des damaligen Vorstandsvorsitzenden der Post, Klaus Zumwinkel, den die Fahnder vor laufenden Kameras zu Hause abholten. Razzien in zahlreichen Privat- und Geschäftsräumen, auch von Banken, folgten. Insgesamt, so lauten Schätzungen, hat der Kauf der DVD den deutschen Staat um 177 Millionen Euro reicher gemacht. Rein rechnerisch war das somit ein gutes Geschäft.

Doch das ist nicht erheblich. Gravierender sind die juristischen Bedenken, die seither vorgebracht werden. Die Strafverteidiger, von Berufs wegen parteiisch zugunsten der Steuerflüchtlinge, klagen an: Der Staat setze sich mit dem Datendieb an einen Tisch. Er belohnt für das Delikt, erzeugt einen ganzen Markt krimineller Datensammler und macht sich nebenbei auch noch selbst zum Datenhehler. Kurz gesagt: Um eine mittelschwere Straftat (Steuerbetrug) zu verfolgen, begehen Organe des Rechtsstaats selbst Straftaten (Hehlerei, Begünstigung, Beihilfe zur strafbaren Verwertung von Geschäftsgeheimnissen, Hehlerei). Ein rechtswidrig handelnder Staat habe jede Legitimation verloren, die Gerechtigkeit wiederherzustellen.

Aber handeln die Beamten rechtswidrig? Lang und breit können Straf- und Steuerjuristen fachsimpeln, ob und welche Gesetze nun der einzelne BND-Schlapphut, Finanzbeamte, Staatsanwalt oder Minister konkret bricht, wenn er eine Daten-CD kauft. Ist es eine "Bereicherung", wenn der Staatsdiener doch nur das Staatssäckel füllen will? Spielt es eine Rolle, ob man eine Datenkopie kauft oder ob die Daten frisch vom Bankenrechner kommen?

Jeder Richter wird die Beweise irgendwie schmuddelig finden

Die Feinheiten beiseite: Selbst wenn man die einzelnen Staatsdiener strafjuristisch freisprechen will - es bleibt bei der rechtswidrigen Herkunft der Daten. Und die spielt eine Rolle, wenn der Staat die Steuersünder ihrer Strafe zuführen will. Jeder Richter, der die gekauften Beweise begutachtet, wird sie irgendwie schmuddelig finden, besudelt.

Kein Wunder, dass Politiker der schwarz-gelben Koalition den Finanzminister jetzt eindringlich davor warnen, sich auf das unmoralische Angebot einzulassen. "Da würde man Diebe belohnen", sagt der CDU-Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs. Auch Otto Fricke, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, ist der Meinung: "Keine Geschäfte mit Kriminellen." Schäuble könne nicht wissen, ob der Datenhändler schon die Betroffenen zu erpressen versucht habe.

Tatsächlich hat der Fall Zumwinkel Kriminelle dazu angeregt, ein eigenes Geschäftsmodell zu entwickeln: den schwunghaften Datenklau und Datenverkauf. Seither seien auch dem Bundesfinanzministerium immer wieder Daten zur Verfügung gestellt worden, heißt es. Dabei seien auch Leute darunter, die einfach "die schnelle Mark" hätten machen wollen.

Hätte sich Klaus Zumwinkel damals zum Bundesverfassungsgericht aufgemacht, sagt der Schweizer Ökonom Charles Blankart, dann hätte es für die Bundesregierung peinlich werden können: "Der Bundesfinanzminister begibt sich auf dünnes Eis, wenn er sich auf den Kauf der Daten einlässt."

Zeit des Bangens

Bis nach Karlsruhe wird die Streitfrage aber wohl kaum gelangen, denn verkaufte und überführte Steuersünder sind in der Regel froh, wenn ihre Akte so schnell und still wie möglich wieder geschlossen wird. Doch allein schon der "Einschüchterungsaspekt", den die jetzt publik gewordene Affäre und das Wägen des Finanzministers haben dürfte, ist nicht gering anzusehen. Daran ist auch juristisch nichts auszusetzen. Für Betroffene hat nämlich jetzt eine Zeit des Bangens begonnen. Die fünf enttarnten Kontoinhaber müssen ohnehin mit einer Anzeige rechnen.

Auch der Einschüchterungseffekt auf die Schweiz - und die Deutschen, die künftig ihr Geld am Fiskus vorbei in der Alpenrepublik parken wollen - ist nicht zu unterschätzen. Denn die Schweizer Banken glaubten, nach dem Abschied von Peer Steinbrück, der dem Land im Steuer-Streit sogar mit der Kavallerie gedroht hatte, würden die Konten und Tresore in Zürich oder Genf nun sicherer sein. Dort sollen etwa 175 Milliarden Euro deutscher Kunden liegen, von denen der Großteil sicher kein steuerehrliches Geld ist. Ob Schäuble nun die Daten kauft oder nicht - das Schweizer Bankgeheimnis wird noch mehr durchlöchert.

Künftig muss die Schweiz bei der Nennung eines Verdächtigen durch den deutschen Fiskus die Bankdaten rausrücken. So geht es am Ende für den deutschen Finanzminister gut aus, auch wenn er das unmoralische Angebot nicht annimmt: Steuerhinterziehung, das hat sich herumgesprochen, ist nicht mehr attraktiv.

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Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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