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Die Schweiz debattiert über Fall Hildebrand Eine kurze Leine für Notenbanker

06.01.2012 ·  Was in Deutschland die Affäre Wulff, ist in der Schweiz die Causa Hildebrand. Der Schweizer Nationalbankpräsident ist in diesen Tagen wegen lukrativer Devisengeschäfte seiner Ehefrau in Bedrängnis. Jetzt werden die Regeln verschärft.

Von Jürgen Dunsch, Zürich
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© REUTERS Der bisherige Schweizer Notenbankchef Philipp Hildebrand mit seiner Frau Kashya: Sie hatte im August für Dollar gekauft. Wenig später sorgte ein Eingriff der Notenbank für eine sprunghafte Aufwertung der amerikanischen Währung zum Schweizer Franken. Anfang Oktober veräußerte sie die Position wieder und macht damit rund 70.000 Franken Plus. Den Gewinn hat Hildebrand inzwischen an die Schweizer Berghilfe gespendet.

Nach den Erläuterungen des Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand zu seinen Devisentransaktionen am Donnerstag ist in der Schweiz eine Debatte über den Eigenhandel der Währungshüter entbrannt.

Rechtlich ist Hildebrand nichts vorzuwerfen, aber seine Darlegungen offenbarten doch einen recht freihändigen Umgang der Familie mit Fremdwährungsgeschäften. Anscheinend herrscht auch in der Nationalbank (SNB) Unbehagen.

Bankratspräsident Hansueli Raggenbass kündigte in der Pressekonferenz vorsorglich eine Verschärfung der internen Regeln für die sechs Mitglieder des erweiterten SNB-Direktoriums an. Hildebrand seinerseits schlug eine Meldepflicht für alle Finanztransaktionen von mehr als 20.000 Franken (16.400 Euro) vor.

Ganz radikal äußert sich der SVP-Politiker Christoph Blocher. Er will den Devisenhandel im Führungskreis der SNB völlig unterbinden und nennt dies auch als Grund für sein umstrittenes Vorgehen im Fall Hildebrand. Bankratspräsident Raggenbass und der von ihm beaufsichtigte SNB-Chef Hildebrand begnügen sich vorderhand mit „mehr Transparenz“.

Grundsätzlich finden sie, dass die nach dem Amtsantritt Hildebrands im Jahr 2010 revidierten Regeln europäischen Standards entsprechen. Aber im Gegensatz zu den Anforderungen zum Beispiel in der Europäischen Zentralbank (EZB), der amerikanischen Notenbank Fed und im Internationalen Währungsfonds (IMF) sind sie erst im Zuge der Affäre offengelegt worden.

Im Vergleich zur EZB stellt sich das Regelwerk der SNB ähnlich scharf, aber detaillierter dar. So enthält es zum Beispiel ein eigenes Kapitel über Devisengeschäfte. Größtes Manko ist dagegen, dass die Vorschriften nur für die Direktoriumsmitglieder, nicht aber für Familienangehörige gelten, was im Fall Hildebrand eine wichtige Rolle spielte.

Der SNB-Führung sind Finanzgeschäfte erlaubt, sofern kein - detailliert beschriebenes - Insiderwissen einfließt. Ausgenommen sind der Erwerb von Aktien, Anleihen und Derivate von Banken. Bei den anderen Anlagen muss eine „passive Verwaltung“ gewährleistet sein, entweder über das Einhalten einer sechsmonatigen Spekulationsfrist oder über die Vermögensverwaltung durch einen unabhängigen Dritten. Ein Treuhänder ist die Lösung, die viele als die einzig mögliche für die Spitzenleute einer Notenbank mit ihrer Macht über Zinsen und Wechselkurse erachten. Klare Trennung statt zu vieler Regeln, über deren Einhaltung trefflich gestritten werden kann, lautet die Devise.

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Jahrgang 1948, Korrespondent für Politik und Wirtschaft in der Schweiz.

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