19.06.2007 · Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf einen Kompromiss zum Mindestlohn geeinigt. Danach wird es einen generellen, für alle Branchen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn nicht geben. FAZ.NET nennt die Details.
Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf einen Kompromiss zum Mindestlohn geeinigt. Danach wird es einen generellen, für alle Branchen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn nicht geben. In diesem Punkt blieb die Union hart.
Auch waren CDU und CSU nicht bereit, im Zuge einer gesetzlichen Präzisierung der Sittenwidrigkeit eine absolute Lohnuntergrenze festzulegen, weil diese als gesetzlicher Mindestlohn hätte interpretiert werden können. Ohne eine solche Mindesthöhe aber hält die SPD die Kodifizierung des bisherigen Richterrechts für wertlos. Daher wird hierauf vorerst verzichtet. Einig waren sich beide Seiten hingegen, branchenspezifische Mindestlöhne zu ermöglichen. Diese könnten in einem ersten Schritt in zehn Wirtschaftszweigen eingeführt werden und für 4 bis 4,5 Millionen Menschen gelten. Hierbei hat sich die Koalition auf zwei Verfahrenswege verständigt, die vom jeweiligen Organisationsgrad des Wirtschaftszweigs abhängen:
ENTSENDEGESETZ
Branchen, in denen für mehr als die Hälfte der Beschäftigten tarifliche Regelungen gelten und in denen ein flächendeckender Tarifvertrag existiert, will die Regierung künftig in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufnehmen. Voraussetzung ist, dass bis zum 31. März 2008 ein gemeinsamer Antrag der Tarifvertragsparteien vorliegt. Anschließend soll zügig das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden. Die Ausweitung des Entsendegesetzes bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der Stichtag schließt eine spätere Aufnahme weiterer Branchen in das Entsendegesetz nicht aus. Als Kandidaten nannte Bundesarbeitsminister Müntefering das Bewachungsgewerbe, die Entsorgungswirtschaft, die Leiharbeitsbranche und die Postdienstleistungen. Schließen diese oder andere Branchen einen Tarifvertrag über Mindestlöhne und beantragen hierfür die Allgemeinverbindlichkeit, so muss sich damit zunächst der Tarifausschuss befassen, in dem Arbeitgeber und -nehmer jeweils drei Sitze haben. Stimmt der Ausschuss innerhalb von drei Monaten zu, gelten die Mindestlöhne für die gesamte Branche, auch für die nicht tarifgebundenen Betriebe und Beschäftigten. Gibt der Tarifausschuss dagegen kein Votum ab oder findet der Antrag im Ausschuss keine Mehrheit (Pattsituation oder vier Gegenstimmen), kann das Bundeskabinett den Mindestlohn dennoch auf Vorschlag des Arbeitsministeriums durch Rechtsverordnung durchsetzen. Diese Verordnung bedarf nicht der Zustimmung der Länderkammer. Nach dem 1996 eingeführten Entsendegesetz gilt der Mindestlohn dann auch für die bei ausländischen Arbeitgebern beschäftigten und nur vorübergehend nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer.
FLEISCH, FORST, GARTEN
Um auch in jenen Wirtschaftszweigen, in denen weniger als die Hälfte der Betriebe und Beschäftigten tarifgebunden ist, Mindestlöhne einzuführen, will die Regierung das Mindestarbeitsbedingungsgesetz aus dem Jahr 1952 modernisieren. Dazu braucht sie den Bundesrat nur, wenn die Einhaltung durch die zum Finanzministerium gehörende Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgt. Ein mit sechs Wissenschaftlern und Fachleuten aus der Praxis besetzter Hauptausschuss soll künftig entscheiden, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht und Mindestlöhne festgesetzt werden müssen oder nicht. Die Höhe des jeweiligen Branchenmindestlohns soll dann ein sechs Mitglieder zählender Fachausschuss vorschlagen, in dem die Tarifparteien der betroffenen Branchen vertreten sind. Sowohl der Hauptausschuss als auch die Fachausschüsse haben als siebtes Mitglied einen unparteiischen Vorsitzenden mit Stimmrecht, der von dem Gremium - im Falle der Nichteinigung vom Bundesarbeitsminister - bestimmt wird. Der von den Gremien empfohlene Mindestlohn wird dann auf Vorschlag des Arbeitsministers vom Kabinett festgesetzt. Als Kandidaten hat Müntefering die Fleischverarbeitende Industrie, die Forstwirtschaft sowie die Landwirtschaft und den Erwerbsgartenbau genannt. Im Friseurgewerbe, Hotel- und Gaststättengewerbe und im Einzelhandel sei die Tarifbindung weniger gut abzuschätzen - und daher unklar, ob sie unter das Entsende- oder das Mindestarbeitsbedingungsgesetz fielen.
LOHNZUSCHÜSSE
Vorerst zurückgestellt wurden die geplanten Lohnzuschüsse, die verhindern sollen, dass Vollzeitbeschäftigte ergänzendes Arbeitslosengeld II erhalten, weil ihr Einkommen unter dem Existenzminium liegt. Über diese Variante des sogenannten Bofinger-Modells soll erst gesprochen werden, wenn Klarheit über die Höhe der tariflichen Mindestlöhne herrscht.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2470 | −0,15% |
| Rohöl Brent Crude | 106,48 $ | −0,35% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
Anonym bewerben? Ist das gut?