Home
http://www.faz.net/-gqe-13932
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Deutschland Die neue Bremse im Grundgesetz

29.07.2009 ·  Deutschland hat sich eine strenge Schuldenbremse in die Verfassung geschrieben. Spätestens ab 2020 dürfen die Bundesländer keine neuen Schulden mehr machen.

Artikel Bilder (3) Lesermeinungen (0)

Deutschland hat sich eine strenge Schuldenbremse in die Verfassung geschrieben. Spätestens ab 2020 dürfen die Bundesländer keine neuen Schulden mehr machen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

- Die Länder dürfen von 2020 an in normalen Zeiten keine Kredite mehr aufnehmen. Der Bund darf sich von 2016 an nur noch mit 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verschulden, von konjunkturellen Sondersituationen und Notlagen abgesehen.

- Die neue Regel wirkt sofort. Der Bund ist verpflichtet, die „strukturelle Verschuldung“ bis 2016 gleichmäßig zu senken.

- Ohne konjunkturbedingte Mindereinnahmen und Mehrausgaben beträgt die Neuverschuldung des Bundes nächstes Jahr 40 Milliarden Euro oder etwa 1,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Diese Lücke muss er jedes Jahr bis 2016 um 0,2 Prozentpunkte vermindern.

- 2011 fehlen dazu 4,9 Milliarden Euro, 2012 schon 11,1 Milliarden Euro und 2013 sogar 18,5 Milliarden Euro. Die nächste Koalition muss entsprechend Ausgaben kürzen oder Steuern erhöhen.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Die Förderlücke

Von Heike Göbel

Der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld ist ein Ausweis unbelehrbaren Glaubens an die unbegrenzte Leistungsfähigkeit des Sozialstaates. Dass Eltern ihre Kinder, wie seit Menschengedenken, unbezahlt hüten, ist in Deutschland offenbar nicht mehr denkbar. Mehr 8 7

29.05.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.396,84 +1,16%
 OK
NameKursProzent
FAZ-INDEX 1.394,15 +1,26%
Dow Jones 12.580,70 +1,01%
EUR/USD 1,2472 −0,13%
Rohöl Brent Crude 106,71 $ −0,13%
Gold 1.579,50 $ +0,31%
Umfrage

Anonym bewerben? Ist das gut?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.