Die Deutsche Post muss Beihilfen von rund 570 Millionen Euro an die Bundesrepublik Deutschland zurückzahlen. Das entschied die EU-Kommission am Mittwoch bei ihrer Sitzung in Luxemburg.
Die Brüsseler Behörde hatte seit 1999 untersucht, ob die Post die Paketsparte früher mit Einnahmen aus dem Briefgeschäft subventioniert hat, das durch ein Monopol geschützt ist. Damals hatten der internationale Expressdienst und größte Post-Konkurrent United Parcel Service UPS Beschwerde eingereicht. Die Post und die Bundesregierung als Mehrheitseigentümer hatten den Vorwurf zurückgewiesen.
Post will gegen Entscheidung klagen
„Die Entscheidung der Kommission ist absolut nicht nachvollziehbar und komplett angreifbar“, sagte Post-Sprecher. Die Post werde gegen dieses Urteil mit „allen juristischen Mitteln“ vorgehen und eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anstrengen. „Wir sind zuversichtlich, zu obsiegen".
Für die geforderte Beihilfen-Rückzahlung will die Post im laufenden Geschäftsjahr 850 Millionen Euro zurückstellen. Die einmalige Belastung in dieser Höhe ergebe sich durch den aufgezinsten Gesamtbetrag der Rückforderung für die Jahre 1994 bis 1998.
Verhandlungen über Portosenkung
Die Bundesregierung hat nach zwei Monate Zeit, der Kommission mitzuteilen, wie die Deutsche Post die Beihilfe zurückzahlt. Dabei könnte auch eine mögliche Portosenkung eine Rolle spielen. Dem Vernehmen nach hat die Post angeboten, die Rückzahlung mit einer Senkung des Briefportos zu verrechnen.Ob sich die EU- Kommission sich dabei auf eine verringertes Porto einlassen würde, wie das nach Medienberichten von der Post vorgeschlagen worden war, ist allerdings offen.
Der Betrag ist einer der höchsten, dessen Rückzahlung die Kommission jemals verlangte. 1999 war die Westdeutsche Landesbank zur Beihilfen-Rückzahlung von 808 Millionen Euro verpflichtet worden.