06.06.2009 · Immer wieder geraten große Konzerne mit so genannten „Spitzel-Affären“ in die Schlagzeilen. Was moralisierende Spießer in ihrer Entrüstung vergessen: Auch ein Unternehmen sollte das Recht haben, sich vor Diebstahl, Spionage und Verrat zu schützen.
Von Joachim JahnLidl, Deutsche Bahn, Deutsche Telekom - und nun auch noch die Deutsche Bank? Ein großer deutscher Konzern nach dem anderen gerät wegen (mutmaßlicher oder tatsächlicher) Spähangriffe auf eigene Beschäftigte, deren Familienangehörige oder Aufsichtsräte, auf Journalisten, Gewerkschafter oder kritische Aktionäre in die Schlagzeilen. Nehmen Großunternehmen das Gesetz in die eigene Hand und schnüffeln in Stasi-Manier in der Privatsphäre herum?
Soviel die einzelnen Skandale gemeinsam zu haben scheinen, so unterschiedlich sind sie doch bei genauem Hinsehen. So ist bei der Deutschen Bank noch nicht einmal absehbar, ob es sich überhaupt um eine „Affäre“ handelt. Konkret durchgesickert ist bislang nur, dass externe Detektive angeheuert wurden, um die Schutzvorkehrungen der Bank zu überprüfen. Solche „Penetrationstests“ sind üblich und nützlich.
Dass es etwa einem der Privatermittler mit einem plumpen Trick gelungen sein soll, ein großes Paket in das Büro des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper zu tragen, zeigt deren Notwendigkeit: Der Mann hatte nach eigenem Bekunden beim Pförtner nur behaupten müssen, es handele sich um ein Buchgeschenk der jüdischen Gemeinde.
„Schwarze Schafe“ gibt es in jedem Konzern
Auch bei der Deutschen Telekom sind noch manche Fragen offen. Dass es dort zu Gesetzesverstößen gegenüber Aufsichtsräten und Journalisten gekommen ist, hält zumindest die Staatsanwaltschaft für erwiesen.
Doch aus den rund siebeneinhalbtausend Seiten Ermittlungsakten, die die Anklagebehörde den Verteidigern einiger Beschuldigter auf einer CD-Rom geschickt hat, ergibt sich auch: die illegalen Aktionen, die es dort mutmaßlich gegeben hat, gingen offenkundig auf das Konto eines übereifrigen Sicherheitschefs. Dessen Vorwürfe gegen seine obersten Chefs, den damaligen Vorstandsvorsitzenden Kai-Uwe Ricke und den einstigen Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel, stammen nur von ihm selbst.
Nun ist es aber eine altbekannte Methode von Gaunern, dass sie, wenn sie sich haben erwischen lassen, wenigstens möglichst viel ihrer Schuld auf andere abwälzen wollen. Ob also Ricke und Zumwinkel wirklich irgendetwas von den Spähangriffen gewusst haben oder sie gar anordneten, harrt noch der Aufklärung.
Keineswegs auszuschließen ist, dass sich die Übergriffe als Handlungen eines einzelnen Sicherheitsbeauftragten mit begrenzten Kompetenzen erweisen. Doch „schwarze Schafe“ gibt es nun einmal in jedem Konzern, dessen Beschäftigte die Einwohnerzahl einer ganzen Stadt ausmachen. Kein Grund also, das Unternehmen als solches an den Pranger zu stellen und dessen ehemalige Manager vorzuverurteilen.
Datenschutzrecht vielleicht gar nicht verletzt
Noch komplizierter stellt sich die Lage bei der Deutschen Bahn dar. Der Nachfolger von Hartmut Mehdorn, Rüdiger Grube, hat zwar bei seinem Amtsantritt mit eisernem Besen gekehrt. Getroffen haben diese Aufräumarbeiten, die der Besänftigung der öffentlichen Empörung dienten, auch einen renommierten Oberstaatsanwalt, den Mehdorn für seinen Kampf gegen Korruption von der Justiz abgeworben hatte.
Bei Spähmaßnahmen sollen sogar einzelne Kontobewegungen ausgeforscht worden sein, was auf rechtmäßige Weise kaum möglich scheint. Dennoch: Der Auftakt der „Enthüllungen“ war ein bloßer Abgleich der Kontonummern und Adressen von Arbeitnehmern mit denen von Zulieferern.
Eine simple Kontrolle, die nicht dadurch kriminell wird, dass sie in einem großen Unternehmen auch eine dementsprechend große Zahl von Personen betrifft. Manche Juristen vertreten die Ansicht, nicht einmal Formvorschriften des Arbeits- oder Datenschutzrechts seien verletzt worden.
Aufschrei „moralisierender Spießer und Gutmenschen“
Der Vorgang zeigt das grundsätzliche Dilemma, vor dem Großunternehmen stehen. Natürlich dürfen sie keine Gesetze brechen. Doch wird oft vergessen, dass die mittlerweile angeprangerten Kontrollmaßnahmen einem legitimen Zweck dienten. Bei Telekom und Bahn sollte der beharrliche Verrat von Interna aus Aufsichtsratssitzungen abgestellt werden, der übrigens selbst einen Straftatbestand erfüllt.
Bei dem notorisch korruptionsanfälligen Logistikunternehmen ging es zudem um Vorkehrungen gegen Bestechung in den eigenen Reihen. Und beim Lebensmitteldiscounter Lidl darf zumindest dezent daran erinnert werden, dass es im Einzelhandel erhebliche Verluste durch Diebstähle auch von Beschäftigten gibt.
Ein Arbeitgeber hat durchaus das Recht, dagegen Vorkehrungen zu treffen. Ebenso wie, in allen Branchen, etwa gegen erschwindelte Krankschreibungen oder den Missbrauch von Firmencomputern für E-Mails und Internet-Surftrips aller Art - vom Erotikspaß bis hin zu Industriespionage und dem Verrat von Betriebsgeheimnissen.
Was passiert, wenn die Kontrollen zu lasch ausfallen, lässt sich am Elektrokonzern Siemens verfolgen: Milliardenbußen, Ermittlungsverfahren wegen mangelnder Schutzvorkehrungen und eine gigantische Welle öffentlicher Entrüstung.
Wer sich bei der Bahn dagegen über Vorsorgemaßnahmen empört, die rechtlich sogar geboten sind, macht es sich zu leicht. Dahinter steckt die bequem-bornierte Haltung moralisierender Spießer und Gutmenschen: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“
Spät aber immer noch zeitnah
Lothar Wölfel (LWoelfel)
- 05.06.2009, 23:58 Uhr
Es zeigt aber doch ganz seltsame Unsicherheiten auf
fritz Teich (fazfazfaz123)
- 06.06.2009, 02:17 Uhr
Zuviel Verständnis
Magda Geisler (Magdag)
- 06.06.2009, 12:41 Uhr
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
Jüngste Beiträge
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2478 | −0,08% |
| Rohöl Brent Crude | 106,73 $ | −0,11% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
Anonym bewerben? Ist das gut?