26.05.2008 · Haben Kontrollmechanismen der Telekom versagt oder wurden sie bewusst ausgehebelt, um Kunden zu bespitzeln? Sicher ist: Schon seit April weiß das Unternehmen über die Vorfälle Bescheid und hätte den Vorfall am liebsten unter den Tisch gekehrt.
Von Helmut BünderDie Aktie der Deutschen Telekom hat die Bespitzelungsaffäre am Montag bestens überstanden. Sie gehörte zu den größten Gewinnern im Dax. Offenbar hat sich Konzernchef René Obermann vorerst erfolgreich um Schadensbegrenzung bemüht. Die Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet; es werde alles getan, um die Vorgänge aufzuklären, versichert der Vorstandsvorsitzende. Noch lieber freilich hätte der Konzern die ganze Angelegenheit wohl unter den Teppich gekehrt.
Schließlich sind die ungeheuerlichen Vorwürfe dem Vorstand schon seit Ende April bekannt; zwei Wochen später wurde Anzeige erstattet, ohne dass ein Wort nach außen drang. Warum hat die Telekom nicht sofort mit offenen Karten gespielt? Hinter den Kulissen ist in der Zwischenzeit zweifellos einiges geschehen. Nach ersten Hinweisen auf die Bespitzelung eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat hatte Obermann im Sommer 2007 den Chef der Konzernsicherheit entlassen, die Abteilung umgebaut und neue Kontrollmechanismen eingeführt. Man versuchte, die Angelegenheit intern zu regeln. Auch jetzt hat sich die Telekom erst gestellt, als der Skandal schon öffentlich war. Obermanns Versprechen, „höchstmögliche Transparenz“ zu erreichen, hat einen faden Beigeschmack.
Nach den Auftraggebern wird gesucht
Die Faktenlage ist noch dünn. Fest steht anscheinend, dass die Telekom 2005 und 2006 Verbindungsdaten, also technische Angaben zu Uhrzeit, Länge und Teilnehmern von Telefongesprächen, an ein Berliner Unternehmen weitergegeben hat, das Informationslecks ausfindig machen sollte. Dazu sollen die Berliner Schnüffler die Verbindungsdaten von Aufsichtsratsmitgliedern und möglicherweise Telekommanagern mit denen von Journalisten verglichen haben, um herauszufinden, wer wann mit wem telefoniert hat, um so Informanten auf die Spur zu kommen. Wer dazu den Auftrag erteilt hat oder über die Aktion informiert war, muss nun ermittelt werden.
Es könnte auch für Obermann persönlich ungemütlich werden. Die Bundesregierung sah sich schon genötigt, ihm den Rücken zu stärken. Zwar war Obermann erst im November 2006 an die Konzernspitze aufgerückt. Aber als Vorstand der Mobilfunksparte und Vertrauter des damaligen Vorstandschefs Kai-Uwe Ricke gehörte er zum engsten Zirkel der Konzernführung, die sich darüber empörte, dass in den Medien immer wieder über Interna berichtet wurde, die zuvor im Aufsichtsrat besprochen worden waren. Ricke gibt zu, dass im Vorstand beschlossen worden sei, gegen die undichten Stellen vorzugehen. Aber er bestreitet vehement, die Ausspähung von Telefondaten angeordnet zu haben. Auch Klaus Zumwinkel, damals noch Postchef und Aufsichtsratsvorsitzender der Telekom, will davon nichts gewusst haben. Hat sich also die Konzernsicherheit eigenmächtig über Recht und Gesetz hinweggesetzt? Oder hat man ihr diskret zu verstehen gegeben, dass in diesem Fall auch ungewöhnliche Mittel recht sein könnten?
Gegenstück zur Vorratsdatenspeicherung
Die eine Variante ist nicht weniger erschreckend als die andere. Unabhängig von einem späteren Missbrauch durch das Berliner Unternehmen, hat die Telekom gesetzlich geschützte Verbindungsdaten an einen Dritten weitergegeben. Das begründet den Verdacht, dass der Konzern gegen das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz verstoßen hat. Es geht hier nicht um irgendeinen Anbieter, sondern um ein Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost, mit immer noch hohem Staatsanteil, gesetzlichem Versorgungsauftrag und Vertretern der Bundesregierung im Aufsichtsrat. Ausgerechnet ein solches Unternehmen soll Journalisten ausspioniert und so der Pressefreiheit und dem Informantenschutz einen Schlag versetzt haben. Nebenbei hätte die Telekom auch noch der Mitbestimmung Schaden zugefügt. Falls gezielt die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bespitzelt wurden, darf sich die Telekom nicht beklagen, wenn es zu Spannungen mit der Belegschaft kommt.
Im besten Fall haben die Kontrollen jämmerlich versagt. Im schlimmsten Fall haben Kontrolleure oder Vorstandsmitglieder den Gesetzesbruch initiiert. Die Vorgänge schreien nach rascher Aufklärung. Nicht nur Kunden der Deutschen Telekom müssen Gewissheit haben, dass mit ihren Daten kein Schindluder getrieben wird. Dieser Anspruch ist das berechtigte Gegenstück zu der seit Jahresbeginn geltenden Vorratsdatenspeicherung. Sie verpflichtet alle Telefon- und Internetanbieter dazu, die Datensätze sechs Monate lang zu speichern. Wenn schon bei einem praktisch immer noch halbstaatlichen Unternehmen Sorge bestehen muss, solche Daten gerieten in falsche Hände, möchte man sich nicht ausmalen, was in anderen zu Hilfspolizisten verpflichteten Firmen denkbar ist.
Vertrauen wiederherzustellen ist für die Telekom eine geschäftliche Notwendigkeit. Ihr Ruf als integres Unternehmen steht auf dem Spiel. Ob Lastwagenmaut oder elektronische Patientenkarte: Wenn auf den Datenschutz kein Verlass ist, wird es für die Telekom schwer, vorn mitzuspielen. Trösten kann sich Obermann damit, dass die Privatkunden fast nur noch auf den Preis blicken. Und Datenschutz steht für Verbraucher, die selbst ihr Einkaufsverhalten per Rabattkarte durchleuchten lassen, auch nicht hoch im Kurs.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.368,84 | −1,82% |
| Dow Jones | 12.419,90 | −1,28% |
| EUR/USD | 1,2391 | +0,17% |
| Rohöl Brent Crude | 103,22 $ | −0,03% |
| Gold | 1.540,00 $ | −2,50% |
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