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Datenkauf Die Steuerfahnder können kommen

04.02.2010 ·  Die deutschen Behörden können nach Angaben des nordrhein-westfälischen Finanzministers Helmut Linssen die Steuersünder-CD kaufen. Amtsträger machten sich dabei nicht strafbar. Die Daten abzulehnen, sei „Strafvereitelung im Amt“.

Von Manfred Schäfers und Jürgen Dunsch
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Dem geplanten Kauf der Steuersünder-CD steht nichts mehr im Weg. Das hat der nordrhein-westfälische Finanzminister Helmut Linssen (CDU) am Donnerstag im Düsseldorfer Landtag gesagt. Die rechtlichen Prüfungen hätten ergeben, dass sich Amtsträger mit dem Ankauf der Daten nicht strafbar machten, sagte Linssen. Im Gegenteil: Die Daten abzulehnen, sei „Strafvereitelung im Amt“.

Ein der Öffentlichkeit nicht bekannter Informant hat der deutschen Steuerverwaltung entwendete Daten für 2,5 Millionen Euro angeboten. Die durch den Kauf erlangten Beweismittel seien im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren verwertbar, meinte Linssen. „Damit liegen die Voraussetzungen vor, um in den Besitz der Daten zu kommen.“ Der Staat sei grundsätzlich verpflichtet, jeden Verdacht der Steuerhinterziehung nachzugehen. Die Bundesregierung hatte sich schon grundsätzlich für den Kauf der Daten entschieden.

Nach einer ersten Schätzung werden die Unterlagen rund 100 Millionen Euro in die Staatskasse spülen. Wie die F.A.Z. bereits berichtete, als sie den Fall aufdeckte, ist zuweilen von einer deutlich höheren Größenordnung die Rede (Händler bietet Daten über Steuersünder an). Im nordrhein-westfälischen Finanzministerium lehnt man jede Aussage über die erhofften Mehreinnahmen ab. „Das ist eine reine Spekulation, weil wir die Daten nicht kennen“, sagte Linssens Sprecherin.

Credit Suisse kann nicht verifizieren, ob Unterlagen von ihr stammen

Wie berichtet, führt die Spur der Offerte zur Credit Suisse (Spur in der Steuerdatenaffäre führt zur Credit Suisse). Bis zur Klärung durch die deutschen Behörden kann die Großbank nach eigenen Angaben „nicht verifizieren, ob die zum Kauf angebotenen Unterlagen von ihr stammen“, sagte ein Sprecher des Geldhaus. Weiter erläuterte er: „Wenn ein Neukunde oder ein bestehender Kunde dem Bankberater sagt, er habe Schwarzgeld, dann rät dieser dem Kunden, eine unabhängige Steuerberatung einzuholen“. Indes hat die Bank offenbar noch keinem Schwarzgeld-Kunden von sich aus gekündigt. Angeblich ziehen sie nach entsprechenden Unterredungen in der Regel ihr Vermögen selbst ab.

Seit gut fünf Jahren verfolgt die Bank erklärtermaßen eine konsequente Weißgeld-Strategie. Der Strategieschwenk äußert sich nach Darstellung der Bank darin, dass die Vermögensanlage in den Heimatländern, das sogenannte Onshore-Banking, verstärkt worden ist. So stammten im vergangenen Jahr im grenzüberschreitenden Geschäft noch 5 Prozent der 100 Milliarden Franken Neugeld, also umgerechnet 3,4 Milliarden Euro, aus den Industrieländern. Darüber hinaus würden im grenzüberschreitenden Geschäft die Kundenberater regelmäßigen Prüfungen unterzogen.

Vermögender UBS-Kunde will angeblich klagen

Unterdessen berichtet die „Handelszeitung“ in Zürich, ein vermögender Kunde der UBS wolle gegen die Bank mit einer Klage vorgehen. Die UBS habe für ihn ein komplexes Tarnkonstrukt aufgezogen mit dem Zweck, in Deutschland Steuern zu hinterziehen, behauptet er. Unter anderem habe sie dem am Tegernsee ansässigen Mann einen Scheinwohnsitz in Zürich verschafft. Auch der ehemalige Kundenberater sei zu Aussagen bereit. Die UBS schreibt hierzu auf Anfrage, die Hauptbeziehung gehe auf das Jahr 2005 zurück, als die Bank das Lateinamerika-Team der Dresdner Bank übernommen habe. Der Fall sei in der UBS Deutschland seit 2008 in Bearbeitung. Die damals vom Kunden erhobene Forderung zum Ausgleich seiner Anlageverluste weist die UBS Deutschland zurück.

Am Donnerstag sprach sich der Vorstandsvorsitzende der Deutschen-Bank, Josef Ackermann, gegen einen Kauf der Anlegerdaten durch die deutsche Finanzverwaltung aus. „Ich persönlich als Bürger finde, dass man gestohlene Daten von einem anderen Staat nicht erwerben solle“, sagte der in Frankfurt arbeitende Schweizer. Andererseits sollte die Schweiz alles tun, um in der Frage des Bankgeheimnisses Fortschritte zu erzielen, damit in Zukunft solche Steuerthemen nicht mehr entstünden.

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