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Das lesbische Paar mit Kind „Unser Kind hat Mami und Mama“

02.11.2009 ·  „Ich bin die Mami“, sagt Christine Jacobi, leibliche Mutter des zehn Wochen alten Jasper. „Und ich die Mama“, sagt ihre Lebenspartnerin Judith Jacobi-Harnisch. Die beiden sind ein lesbisches Paar mit Kind - ein nicht gerade herkömmliches Familienmodell.

Von Dyrk Scherff
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„Ich bin die Mami“, sagt Christine Jacobi, leibliche Mutter des zehn Wochen alten Jasper. „Und ich die Mama“, sagt ihre Lebenspartnerin Judith Jacobi-Harnisch. Die beiden sind ein lesbisches Paar mit Kind - ein nicht gerade herkömmliches Familienmodell. Unnormal finden das zwar weder die Familie und der Chef noch die Behörden, erzählen die Jacobis. Doch ungewöhnliche Situationen gibt es immer wieder. Etwa, wenn der Kinderarzt fragt, wer denn nun die Mutter sei, wenn beide Frauen zum Termin erscheinen. Oder wenn das Jugendamt anbietet, dass es bei der Suche nach dem Vater behilflich sein kann, weil er in der Geburtsurkunde nicht vermerkt war. Sondern nur die leibliche Mutter Christine. Der Vater ist ein Bekannter, fungierte aber nur als Spender des Samens, mit dem sich Christine mit Judiths Hilfe selbst befruchtete. Ein Arzt darf das bei Homosexuellen nicht.

Alle paar Wochen schaut der Vater einmal vorbei. „Das Kind soll ihn schon kennen“, sagt Christine. Und hofft, dass das Kind nicht zu stark nach ihm verlangt oder der Vater überraschend doch Ansprüche stellt. Es ist nicht leicht, einen Spender zu finden. Und die Anonymität einer Samenbank will nicht jedes Paar akzeptieren.

Keinerlei Rechte

Schwieriger ist die Situation jedoch für Judith. Sie fühlt sich zwar als Mama. Doch bisher hat sie keinerlei Rechte gegenüber dem Kind ihrer Lebensgefährtin, obwohl beide es großziehen. Wenn Christine etwas zustößt, würde geprüft, wo das Kind am besten aufgehoben ist. Judith könnte gegenüber dem Vater oder Verwandten von Christine den Kürzeren ziehen. Daher will Judith das Kind adoptieren. Das darf sie acht Wochen nach der Geburt beantragen, der Vorgang dauert dann aber bis zu einem Jahr. Bis zu einem Jahr Unsicherheit.

Das Jugendamt könnte sich querstellen, denn es erstellt einen Bericht über die Beziehung zwischen Judith und Jasper. Im Normalfall erteilt es aber die Zustimmung, wenn beide Frauen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben wie bei Christine und Judith und der Vater der Adoption zustimmt, was bei Jasper so vereinbart ist. Dann hat Judith die gleichen Rechte wie die Mutter, aber auch Pflichten, etwa Unterhalt im Falle der Trennung. Elterngeld und Elternzeit werden schon ohne Adoption beiden Frauen gewährt.

Ein fremdes Kind hätten beide nicht adoptieren dürfen, das ist Homosexuellen bisher nicht erlaubt. Das ist neben dem verwehrten Ehegattensplitting der auffälligste Unterschied zu einer Ehe. Die steuerliche Angleichung will die neue Regierung aber erreichen. Und für eine Hinterbliebenenrente für homosexuelle Paare im öffentlichen Dienst hat gerade das Bundesverfassungsgericht entschieden.

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Jahrgang 1971, Redakteur im Ressort „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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