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Daimler-Chrysler-Prozeß Jedes Wort kann Millionen wiegen

15.02.2004 ·  War der Zusammenschluß von Daimler mit Chrysler eine Fusion unter Gleichen oder eine Übernahme? Der amerikanische Milliardär Kirk Kerkorian fordert im Prozeß über das Zusammengehen der Konzerne mehr als eine Milliarde Dollar Schadenersatz. FAZ.NET-Spezial.

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Die Entstehungsgeschichte des Autoherstellers wird seit Anfang Dezember vor Gericht verhandelt - und dabei kann jedes Wort Millionen wiegen. Einen Schadenersatz von 9 Milliarden Dollar wollte der einstige Chrysler-Großaktionär Kirk Kerkorian anfangs geltend machen, mittlerweile sind die genannten Schadenssummen aus nicht ersichtlichen Gründen aber beträchtlich geschrumpft.

Daimler-Chrysler-Anwalt Mike Schell spricht sogar nur noch von 1,2 Milliarden Euro Schaden, die Kerkorian anmeldet. Doch das ist allemal genug, so daß die Nerven der Daimler-Chrysler-Manager aufs höchste angespannt sind, seit in der Kleinstadt Wilmington im amerikanischen Bundesstaat Delaware das Verfahren begann.

Fusion unter Gleichen oder Übernahme

Die Kernfrage ist dabei: War der Zusammenschluß von Daimler-Benz und Chrysler im November 1998 eine Fusion unter Gleichen, oder ist Chrysler von dem Konzern mit dem Stern übernommen worden? Einige Lastwagenladungen Akten hat der Stuttgarter Autohersteller schon zur Verfügung gestellt, um das Verfahren abzuwenden. Damit sollte bewiesen werden, daß Kerkorian nicht recht hat, der behauptet, Daimler-Chrysler in Gestalt von Vorstandschef Jürgen Schrempp und seinem Finanzvorstand Manfred Gentz hätten die Fusion von vornherein als Übernahme geplant.

Bei Daimler-Chrysler äußert man sich immer wieder empört über diese Behauptung. Kerkorian, dem damals 13,7 Prozent Chrysler-Anteile gehörten, habe doch seine Vertrauten in den zuständigen Gremien gehabt, und diese hätten zu allem ja und amen gesagt. Kerkorian habe sogar Chrysler-Chef Eaton zur Zustimmung gedrängt und dem "Wall Street Journal" Informationen über die bevorstehende Fusion zugespielt, um sie ja nicht mehr scheitern zu lassen.

"Wir sind zum Gespräch bereit"

Joseph Farnan aber, der zuständige Richter, weist darauf hin, daß Kerkorian seinerseits "ausreichende Beweise" vorgelegt habe, die seine Vorwürfe stützten. Nun ist das Verfahren also zugelassen, und nur ein Vergleich könnte es noch stoppen. Daimler-Chrysler-Anwalt Mike Schell betont zwar: "Wir sind zum Gespräch bereit", aber so kurz vor Beginn der Gerichtsverhandlung dürfte dieses Angebot wohl kaum zu einem Ergebnis führen.

Überaus froh ist man bei Daimler-Chrysler darüber, daß den Beklagten ein Prozeß mit Geschworenen erspart geblieben ist. "Ein Richter ist sachlichen Argumenten gegenüber aufgeschlossener, während bei einer Jury emotionale Faktoren wichtiger sind", meint man bei Daimler. Die Geschworenen gegen den deutschen Autohersteller aufzuhetzen, der Chrysler für billiges Geld übernommen habe, könnte in einer Kleinstadt in der amerikanischen Provinz relativ einfach sein, befürchtet man in Stuttgart.

Sammelklage von Chrysler-Kleinaktionären mit Vergleich beendet

Selbst ohne solche Aktionen ist die Objektivität von Geschworenen nicht besonders hoch, wie man bei Daimler-Chrysler getestet hat. Ein Spezialunternehmen wurde damit beauftragt, eine Test-Jury zusammenzustellen, die sich mit dem Fall befassen sollte. Das Ergebnis: Die Geschworenen hielten es in der Mehrzahl für wenig glaubwürdig, daß Daimler-Chrysler seine Gremien hälftig mit deutschen und amerikanischen Mitgliedern besetzt habe - und dies, obwohl den Geschworenen die Fakten vorlagen und aus den Geschäftsberichten ersichtlich war, daß sehr wohl Vorstand und Aufsichtsrat paritätisch besetzt waren.

Die Furcht vor unkalkulierbaren Entscheidungen von Geschworenen ließen es Daimler-Chrysler im Sommer bereits geboten erscheinen, eine Sammelklage von Chrysler-Kleinaktionären mit einem Vergleich zu beenden. Die Vergleichssumme von 300 Millionen Dollar dürfte zu gut zwei Dritteln von Versicherungsgesellschaften beglichen werden. Ein möglicher Schadenersatz für Kerkorian dürfte teilweise ebenfalls durch Versicherungen abgedeckt sein, aber der Autokonzern macht keine Angaben dazu. Bilanzielle Vorkehrungen sind nicht getroffen worden. Im Falle eines Falles werde Daimler-Chrysler eine Anleihe auflegen und so die Last über einige Jahre verteilen, heißt es in Stuttgart.

An eine Milliardenbelastung glaubt man bei Daimler-Chrysler nicht

An eine Milliardenbelastung glaubt man bei dem Autohersteller aber offenbar keinesfalls. Flink wird vorgerechnet, daß Kerkorian, wenn überhaupt, allenfalls einen dreistelligen Millionenbetrag Schaden gehabt haben könnte: nämlich den Unterschiedsbetrag zwischen dem Preis, der üblicherweise bei einer Übernahme bezahlt wird (rund 40 Prozent Aufschlag auf den Aktienkurs), und dem, was die Chrysler-Aktionäre für ihre Zustimmung bekamen, nämlich einen Zuschlag von 28 Prozent. Einen anderen Schaden, heißt es bei Daimler-Chrysler, könne man sich nicht vorstellen.

Fragt sich, warum Kerkorian über seine Investmentgesellschaft Tracinda den Prozeß überhaupt angestrengt hat. "Kerkorian ist ein Zocker", meint man in Stuttgart. Er habe das Interesse an Daimler-Chrysler verloren, als die Aktien an Wert verloren. Um den Abwärtstrend zu stoppen, habe Kerkorian im Frühjahr 2000 einen Aktienrückkauf verlangt. Diese Forderung sei aber nicht erfüllt worden, weil alle Experten sich einig gewesen seien, daß ein Aktienrückkauf den Kurs des Papiers nicht steigen lassen würden. "Danach war Kerkorian beleidigt", heißt es bei Daimler-Chrysler.

Urteil frühestens im März oder April

Das legendäre Interview von Konzernchef Schrempp mit der "Financial Times" als Beweis für die Übernahme-Absichten anzuführen sei dagegen hanebüchen. Wann das Verfahren ein Ende haben könnte, ist indes noch völlig offen. Die mündliche Verhandlung über den Fall soll zunächst bis zum 17. Dezember dauern, wobei in den ersten Tagen Kerkorian und seine Zeugen zu Wort kommen. Voraussichtlich in der zweiten Woche werden Schrempp und Gentz aussagen sowie die Zeugen der Beklagten.

Ein Urteil könne frühestens im März oder April fallen, erwartet Daimler-Chrysler-Anwalt Schell. Der unterlegenen Partei steht es danach aber offen, in der nächsten Instanz eine andere Entscheidung anzustreben.

Quelle: sup., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.12.2003, Nr. 279 / Seite 12
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