28.06.2008 · Die Deutsche Telekom spitzelt Aufsichtsräte und Journalisten aus, VW und Siemens schmieren ihre Betriebsräte. Was hört man eigentlich dazu von der Corporate-Governance-Kommission? Herzlich wenig. Denn aus aktuellen Streitfragen hält man sich hier lieber fein heraus.
Von Joachim JahnDie Deutsche Telekom spitzelt Aufsichtsräte und Journalisten aus, VW und Siemens schmieren ihre Betriebsräte. Der Münchner Elektrokonzern hat außerdem Bestechungsgelder gezahlt, um Aufträge zu ergattern. Die deutschen Konzerne sind also offenbar - um nur die krassesten Fälle zu nennen - in keiner guten Verfassung. Was hört man eigentlich dazu vom Zentralrat für fachgerechte Unternehmensführung, neudeutsch Corporate-Governance-Kommission?
Herzlich wenig. Die gediegene Runde aus Wirtschaftsexperten, deren neuer Vorsitzender Klaus-Peter Müller jetzt in Berlin vor „Rundumschlägen“ gegen Manager warnte, hält sich aus aktuellen Streitfragen stets fein heraus. Ihr bisheriger Vormann Gerhard Cromme verstand sich vor allem als Doyen der Wirtschaftsdiplomatie, der niemandem persönlich auf die Füße treten wollte - und konnte. Seine Rolle als doppelter Aufsichtsratschef von Thyssen-Krupp und Siemens macht deutlich, warum. Seinem Nachfolger wäre da mehr Streitbarkeit zu wünschen, auch wenn er ebenfalls dem Kontrollgremium seines Geldinstituts vorsteht. Die Kodexkommission soll schließlich nicht nur die Wirtschaft vor übermäßigen Eingriffen der Politik bewahren, sondern mindestens gleichermaßen Einfluss auf die eigenen Reihen ausüben.
Glanz durch Vagheit
Kein Geringerer als Bundespräsident Horst Köhler hat jüngst die beschränkte Wirkungsmacht der Cromme-Runde beklagt. Dabei hatte er vor allem die Gehaltsexzesse in den Führungsetagen im Sinn. Zwar war seine pauschale Schelte nicht zuletzt seinem ganz persönlichen Wahlkampf im linken Lager geschuldet. Doch richtig ist: Die jährlich aktualisierte Managerfibel - rechtlich ohnehin nahezu unverbindlich - glänzt vor allem durch die Vagheit ihrer „Anregungen“ und „Empfehlungen“. Wie sollte es auch anders sein, wenn der Kreis ihrer Verfasser von Vertretern der Industrie über die Finanzbranche bis hin zu Gewerkschaftern, Anlegerschützern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern reicht? Wer sämtliche gesellschaftlichen Stände und Interessen unter einen Hut bringen muss, wird wenig bewegen. Mehr als Gummiparagraphen, die niemandem weh tun, können dabei nicht herauskommen.
Somit erweist es sich als ein Geburtsfehler, dass bei Gründung der Kommission vor sieben Jahren auf Geheiß des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder die Mitbestimmung aus jeder Diskussion ausgeklammert wurde. Wenn schon das größte Hindernis einer effizienten Unternehmensführung zur heiligen Kuh erklärt wird, kann die ganze Veranstaltung nicht viel mehr als ein Feigenblatt sein.
Ein Organ der Selbstregulierung
Gleichwohl sind nicht alle Vorwürfe, die der Kommission gemacht werden, gerechtfertigt. Gedacht ist sie als Organ der Selbstregulierung. Wenn sie also Zwang durch staatliche Gesetze so weit wie möglich von der Wirtschaft fernhalten soll, muss der freiwillige Charakter des Kodex ernst genommen werden - sonst ist er nichts als Selbstunterwerfung und vorauseilender Gehorsam. Jedes Unternehmen darf und soll selbst entscheiden, ob es einzelne der Vorschläge ganz bewusst nicht verwirklichen will. Dafür kann es gute Gründe geben, die mit der jeweiligen Branche oder den beteiligten Personen zusammenhängen mögen. Wenn es dies öffentlich erklärt, ist nichts dagegen einzuwenden. Wer sich daran stört, muss sich die Aktien dieses Emittenten ja nicht kaufen.
Deshalb ist es auch vordergründig, Cromme und Müller einen angeblichen Verstoß gegen ihre eigenen Regeln vorzuwerfen, weil sie selbst beide vom Stuhl des Vorstands- auf den des Aufsichtsratsvorsitzenden gewechselt sind. Gegen die Buchstaben des Kodex verstößt dies nicht - man muss dort nur einmal nachschlagen. Aber selbst dessen Geist muss ein solcher Schritt nicht verletzen, wenn ihn sich die betroffenen Kontrollorgane gut überlegt und dies nach außen hin erläutert haben. Deshalb sollte Cromme sich allerdings auch nicht unbedingt dafür loben, dass von Jahr zu Jahr die „Befolgungsquote“ weiter wächst. Ebenso wenig braucht er sich aber dafür zu bekreuzigen, dass der Bundestag die detaillierte Offenlegung von Vorstandsgehältern erzwungen hat, nachdem sich einige Aktiengesellschaften hartnäckig der entsprechenden Kodex-Empfehlung verweigert hatten.
Kodexverfasser sind keine Staatsanwälte
Schon gar nicht kann eine ehrenamtliche Runde von Kodexverfassern verhindern, dass in Unternehmen das Strafrecht gebrochen wird. Dies müssen Staatsanwälte verfolgen und damit ein abschreckendes Signal für etwaige künftige Täter setzen. Die besten Gesetze können nicht verhindern, dass gegen sie immer wieder einmal verstoßen wird. Und auch bei den Regeln zur Unternehmensführung kommt es vor allem darauf an, sie in den Lenkungsetagen mit Leben zu erfüllen. Die Vorgaben des Kodex dürften dazu beigetragen haben, dass dies heute tatsächlich häufiger geschieht als früher.
Noch weitere Verfeinerungen oder Ausweitungen des Regelwerks werden da kaum etwas bewirken können. Wenn sie aber doch kommen, sollten sie wenigstens zuvor offen zur Diskussion gestellt werden. Bisher wurden sie leider stets in aller Heimlichkeit ausgehandelt - und fielen dann wie Gebote Gottes vom Himmel.
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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