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Corporate Governance In die Wüste gehen und Buße tun

23.08.2004 ·  Immer mehr Unternehmen werden von ihren früheren Vorstandsvorsitzenden kontrolliert. Während viele Empfehlungen der Corporate-Governance-Kommission bereits Positives bewirkt haben, herrscht beim Thema Aufsichtsratsvorsitz Rückschritt.

Von Johannes Ritter
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"Es ist Zeit, daß Sie in die Wüste gehen und Buße tun." Klarer als dieser Kleinaktionär kann man die Kritik an der Leistung eines Managers kaum formulieren. Ausgesprochen auf der Hauptversammlung der Hypo-Vereinsbank (HVB) Ende Mai, richtete sie sich gegen Albrecht Schmidt, den früheren Vorstandssprecher und heutigen Aufsichtsratschef des Instituts. Schmidt wechselte vor 19 Monaten wie selbstverständlich in die Rolle des Chefkontrolleurs, obwohl die Bank unter seiner Ägide in einen desolaten Zustand geriet.

Dieses traurige Beispiel ist kein Einzelfall: In 16 der 30 Unternehmen, die im Deutschen Aktienindex Dax notiert sind, sitzt der frühere Vorstandschef heute an der Spitze des Aufsichtsrats. Rechnet man Heinrich von Pierer noch hinzu, der im Januar kommenden Jahres Chefkontrolleur der Siemens AG werden soll, sind es sogar 17 Unternehmen. Nun ist dieses Wechselspiel natürlich nicht in allen Fällen so umstritten wie bei der HVB.

Mitsprache auch ohne Vorsitz möglich

Es gibt Unternehmenslenker, die sich in ihrer aktiven Amtszeit große Verdienste erworben haben und deren Erfahrung über die Pensionsgrenze hinaus wertvoll ist. Aber warum müssen die dann gleich an die Spitze des Aufsichtsrats rücken? Als einfaches Mitglied im Kontrollgremium könnten sie dem Vorstand ebensogut mit Rat zur Seite stehen. Beim Vorsitz indes kann zuviel Nähe zum Geschäft gefährlich sein. Gerade der Aufsichtsratschef muß mit kritischer Distanz das Wirken des Vorstands begleiten - und nicht nur darauf achten, daß dieser auch ja der eingefahrenen Linie folgt.

So betrachtet, müßte diese Praxis eigentlich im Kodex zur Unternehmensführung (Corporate Governance) der Cromme-Kommission kritisch beleuchtet sein. Doch das ist nicht der Fall. Während die Kommission mit ihren Empfehlungen und Vorgaben in vielen anderen Bereichen durchaus Positives bewirkt hat, herrscht beim Thema Aufsichtsratsvorsitz Rückschritt: 2001 - also ein Jahr, bevor die Cromme-Kommission ihre Arbeit aufnahm - saßen nur in 9 der 30 Dax-Unternehmen ehemalige Vorstandschefs an der Spitze des Aufsichtsrats. Bei der Kontrolle der wichtigsten deutschen Unternehmen, so scheint es, lebt die "Deutschland AG" fort.

Heftige Kritik der Kleinaktionäre

Dies stößt bei den Interessenvertretern der Kleinaktionäre auf scharfe Kritik. "Wir wehren uns gegen diesen Quasi-Automatismus. Ein nahtloser Wechsel vom Vorstandsvorsitz an die Spitze des Aufsichtsrats ist schädlich für ein Unternehmen", sagt Klaus Schneider, Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. Vorstand und Aufsichtsrat seien zwei Organe mit ganz unterschiedlichen Funktionen. "Wie soll der neue Vorstandschef einen neuen Kurs abstecken, wenn sein Mentor der Aufsichtsratsvorsitzende ist?" fragt Schneider.

Auch in der Außenwirkung sei dies von Nachteil, weil die Botschaft vermittelt werde, daß sich nichts bewege und alles beim alten bleibe. Daher appelliert Schneider an die Cromme-Kommission, diese Praxis zu verbieten. "Auch eine Empfehlung wäre schon hilfreich." Auf die Frage, warum die Kodex-Kommission dieses Thema bisher nicht angepackt hat, antwortete der Aktionärsschützer: "Das spiegelt die dortigen Mehrheitsverhältnisse wider."

Auch Carsten Heise, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), hielte es für richtig, wenn der Kodex zumindest die Empfehlung beinhaltete, daß Vorstandschefs nicht nach ihrer aktiven Zeit zum Chefkontrolleur desselben Unternehmens werden dürften. Unter einem solchen Vorgehen leide die Qualität der Überwachung, weil ein Aufseher einen anderen Blickwinkel einnehmen müsse als der Vorstand. Außerdem bestehe die Gefahr, daß sich der frühere Vorstandschef in seinem neuen Amt zu stark in das operative Geschäft einmische, sagt Heise.

Aktionärsschützer wollen Ausnahmefälle akzeptieren

Schneider und Heise räumen freilich ein, daß man das Ganze nicht zu dogmatisch sehen und Ausnahmefälle akzeptieren sollte. Dazu gehört sicherlich BMW: Joachim Milberg ist im Mai zum Aufsichtsratschef des Automobilkonzerns gewählt worden. Zwischen dieser Kür und seiner früheren Arbeit als BMW-Vorstandschef liegen aber zwei Jahre, in denen er sich "abkühlen" konnte.

Auch bei Gerhard Cromme kann man von einem Sonderfall sprechen: Gut zwei Jahre nach der Fusion von Thyssen und Krupp übernahm er den Aufsichtsratsvorsitz und überließ Ekkehard Schulz den Vorstandsvorsitz des Gemeinschaftsunternehmens. Damit wurde die viel kritisierte Doppelspitze im Vorstand beendet.

Wenig nachvollziehbar ist indes, daß Henning Schulte-Noelle, Hans-Jürgen Schinzler und Martin Kohlhaussen heute die Aufsichtsräte von Allianz, Münchner Rück und Commerzbank anführen. Denn deren Zeiten als Vorstandsvorsitzende waren nicht gerade von Erfolg gekrönt.

Wachsweiche Regeln

Der Deutsche Corporate Governance Kodex sagt über den Wechsel eines Vorstandsvorsitzenden an die Spitze des Aufsichtsrats nichts Ausdrückliches aus. "Eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat wird auch dadurch ermöglicht, daß dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören sollen", heißt es in dem freiwilligen Regelwerk lediglich. Auch die Regierungskommission "Corporate Governance" hatte davon abgeraten, diese Frage in ein "Prokrustesbett gesetzlicher Vorschriften" zu zwängen; sie erinnerte lediglich an eine Empfehlung des früheren "Frankfurter Kodex". Diese lautete zurückhaltend: "Die Wahl ausscheidender Vorstandsmitglieder in den Aufsichtsrat sollte nicht den Regelfall bilden." Strengere Vorgaben für die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern strebte zunächst EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein an. Doch dieser ist mittlerweile zurückgerudert. Das letzte Wort darüber soll nun der jeweilige Gesamt-aufsichtsrat selbst haben. (jja.)

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.08.2004, Nr. 195 / Seite 14
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Jahrgang 1964, Wirtschaftskorrespondent in Hamburg.

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