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Chronik Sieben turbulente Jahre

18.10.2006 ·  Von Vodafones Übernahmeangebot bis zur Aufhebung der Urteile im Mannesmann-Prozeß. Ein Blick zurück bis ins Jahr 1999, als alles begang.

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14. November 1999 Die britische Telefongesellschaft Vodafone erteilt ein feindliches Übernahmeangebot für den deutschen Konkurrenten Mannesmann, nachdem sie zuvor eine friedliche Einigung angestrebt hatten. Die Deutschen lehnen ab und suchen eine Allianz mit dem französischen Konzern Vivendi, um Vodafone abzuwehren. Mannesmann investiert mehr als 100 Millionen Euro in die Abwehrschlacht, zum großen Teil für Anzeigen in Medien.

30. Januar 2000 Vivendi wechselt überraschend die Seite und verbündet sich mit Vodafone.

2. Februar 2000 In Düsseldorf treffen sich der Mannesmann-Chef Klaus Esser, der Vorstandsvorsitzende von Vodafone, Chris Gent, und Canning Fok, der Chef des mit einem Anteil von zehn Prozent größten Mannesmann-Aktionärs Hutchison Whampoa (ein Mischkonzern mit Sitz in Hongkong). Die drei Männer einigen sich auf eine gütliche Übernahme von Mannesmann durch Vodafone zu einem deutlich höheren Angebot. Vodafone ist bereit, für Mannesmann 180 Milliarden Euro zu zahlen - ein für die europäische Wirtschaftsgeschichte astronomisch hoher Preis, der sich mit dem Boom der "New Economy" erklärt. In diesem Gespräch wird auch eine Anerkennungsprämie für Esser erwähnt.

4. Februar 2000 Der Aufsichtsratsausschuß für Vorstandsangelegenheiten bei Mannesmann befaßt sich mit der Anerkennungsprämie für Esser und weitere Manager. Von den vier Mitgliedern sind nur Aufsichtsratschef Joachim Funk und Ratsmitglied Josef Ackermann anwesend. Ratsmitglied Klaus Zwickel (IG Metall) wird später telefonisch konsultiert; der Arbeitnehmervertreter Ladberg ist erkrankt. Der Ausschuß gewährt auch Funk eine Prämie von 9 Millionen D-Mark - allerdings erweist sich der Beschluß als nichtig, weil Funk an der Abstimmung beteiligt war (Selbstbereicherung). Der zufällig anwesende Großaktionär Fok stimmt den Prämien zu. Ackermann und Funk verteilen während der Sitzung Prämien über rund 60 Millionen D-Mark.

17. Februar 2000 Der Aufsichtsratsausschuß beschließt für weitere Mannesmann-Manager Anerkennungsprämien.

18. Februar 2000 Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG äußert Zweifel an den Beschlüssen vom 4. und 17. Februar 2000.

23. Februar 2000 Nachdem Details über die Beschlüsse an die Medien gelangt sind, erstatten zwei Stuttgarter Rechtsanwälte Strafanzeige gegen Klaus Esser "wegen des Verdachts der Untreue". Sie fragen, wie es sein kann, daß dem Chef eines Unternehmens für eine verlorene Übernahmeschlacht auch noch eine hohe Prämie aus dem Vermögen des Unternehmens gezahlt werden könne.

27. März 2000 Der Aufsichtsratsausschuß beschließt Pensionsabfindungen über umgerechnet 31 Millionen Euro für 18 ehemalige Mannesmann-Vorstände oder deren Witwen und Waisen. "Ein Ex-Direktor, der vier Millionen D-Mark bekommt, ist damit nicht einmal zufrieden", berichtet Ackermann-Biograph Erik Nolmans. "Seine Gattin sei 20 Jahre jünger als er, meint der, das müsse doch bei der Kalkulation berücksichtigt werden."

17. April 2000 Nach der Übernahme durch Vodafone übernimmt Gent anstelle Funks den Aufsichtsratsvorsitz bei Mannesmann. Die Anerkennungsprämie für Funk wird auf drei Millionen Euro reduziert.

März 2001 Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf nimmt Ermittlungen auf.

7. Februar 2003 Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage.

21. Januar 2004 Vor dem Landgericht Düsseldorf beginnt der sogenannte "Mannesmann-Prozeß", in dem den sechs Angeklagten (Esser, Funk, Ackermann, Zwickel, ein nachgeordneter Mannesmann-Manager sowie Betriebsrat Ladberg) Untreue vorgeworfen wird. Die Angeklagten weisen den Vorwurf zurück. Ackermann bezieht ein Büro in der Düsseldorfer Niederlassung der Deutschen Bank.

31. März 2004 Die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer teilt den Prozeßbeteiligten mit, das Gericht sei nicht von der Schuld der Angeklagten überzeugt. Die Staatsanwaltschaft versucht in der Folge, das Gericht umzustimmen.

22. Juli 2004 Das Landgericht spricht die sechs Angeklagten vom Vorwurf der Untreue frei. Das Gericht erkennt zwar Verstöße gegen das Aktiengesetz, weil die Prämien nicht im Interesse des Unternehmens Mannesmann gewesen seien, erkennt darin aber keine strafrechtliche Verantwortlichkeit.

23. Juli 2004 Die Staatsanwaltschaft kündigt Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe an.

21. Dezember 2005 Der Dritte Strafsenat des BGH unter Leitung von Klaus Tolksdorf äußert erhebliche Bedenken gegen die Urteilsbegründung des Düsseldorfer Landgerichts und hebt dessen Urteile auf. Der Fall soll in Düsseldorf neu verhandelt werden, dieses Mal unter anderer Führung.

26. Oktober 2006 Für diesen Tag ist der Beginn des zweiten Mannesmann-Prozesses in Düsseldorf terminiert, der sich bis in das Frühjahr 2007 erstrecken könnte.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 15.10.2006, Nr. 41 / Seite 40
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