19.06.2007 · Vor über zehn Jahren verabschiedete die schwarz-gelbe Koalition das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Seither wurde gerungen. Nico Fickinger hat die Stationen einmal zusammengestellt.
1. März 1996: Das erste, von der schwarz-gelben Koalition verabschiedete Arbeitnehmer-Entsendegesetz tritt in Kraft. Danach müssen Bauarbeiter aus dem EU-Ausland, die auf deutschen Baustellen arbeiten, auch nach den hiesigen Tarifen bezahlt werden. Der damalige Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) greift damit der EU-Entsenderichtlinie vor, die 1996 verabschiedet wird. Das deutsche Entsendegesetz wird 1999 von der rot-grünen Bundesregierung überarbeitet. Seitdem kann das Bundesarbeitsministerium die Mindestlohn-Regelungen durch Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklären. Außerdem kann die Verordnung auch ohne die Zustimmung der Arbeitgeberverbände im Tarifausschuss erlassen werden.
22. August 2004: Um die Kritik an Hartz IV zum Verstummen zu bringen, die sich in den „Montagsdemonstrationen“ entlud, und die Zumutbarkeitskriterien faktisch wieder zu entschärfen, stellt der damalige SPD-Vorsitzende Franz Müntefering einen gesetzlichen Mindestlohn in Aussicht; Präzisierungen sollen im Herbst erfolgen. „Wir müssen in diesem Bereich der unteren Lohnsegmente eine größere Klarheit und eine bessere Regel haben“, sagt der damalige Partei- und Fraktionschef im Deutschlandfunk. Dies setze freilich voraus, dass die Gewerkschaften bereit seien, „an dieser Stelle ihre Tarifautonomie ein Stück weit aus der Hand und dem Gesetzgeber zu geben“. Müntefering verspricht, man werde das Gesetz „zusammen mit den Gewerkschaften organisieren und nicht gegen sie“.
11. November 2005: „Die Koalitionsparteien sind sich darüber einig, dass der so genannte Niedriglohnsektor an sich und seine Zusammenhänge mit der Gesamthöhe von Sozialtransfers an Bedarfsgemeinschaften einer Neuregelung bedürfen. Wir wollen einerseits sicherstellen, dass Löhne nicht in den Bereich der Sittenwidrigkeit heruntergedrückt werden können, aber andererseits Menschen mehr als bisher die Möglichkeit auch zur Beschäftigung mit niedrigen Einkommen anbieten“, heißt es im Koalitionsvertrag. Eine Arbeitsgruppe von Union und SPD soll Kombilohn-Modelle prüfen, bestehenden Lohnergänzungsleistungen bündeln und in einem Förderansatz zusammenfassen. „Das berührt auch die Themen Entsendegesetz und Mindestlohn und die Auswirkungen der EU-Dienstleisungsrichtlinie.“
25. Mai 2006: „Seid ein bisschen vorsichtig mit der einfachen Lösung 7,50 Euro für alle“, mahnt Vizekanzler Müntefering auf dem DGB-Bundeskongress in Berlin - und erntet Pfiffe. „Mir wäre es am liebsten, wir würden über den tariflichen Mindestlohn viele der Probleme, die es da gibt, lösen - Stichwort Entsendegesetz.“ Er habe sich „in Sachen Mindestlohn immer zurückgehalten“. Dies könne „flankiert werden mit gezielten Kombilohnmodellen für bestimmte Gruppen“. Statt Instrumente zu ideologisieren, müssten Ziele beschrieben werden, mahnt der Minister und stellt klar: „Es geht nicht um den Mindestlohn, sondern es geht um das Mindesteinkommen (...) Deshalb sage ich. Macht es euch an der Stelle nicht zu leicht.“
14. September 2006: Der SPD-Gewerkschaftsrat einigt sich auf folgende Empfehlungen: Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird auf alle Wirtschaftszweige ausgedehnt, um branchenbezogene Mindestlöhne zu ermöglichen. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen wird erleichtert. Für Branchen, in denen es keine Tarifverträge gibt, diese nicht greifen oder die Tarifentgelte zu niedrig sind, wird ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Dessen Festlegung „sollte auf Stundenlohnbasis vergleichbar zum Niveau unserer wichtigsten europäischen Nachbarländer erfolgen und bei Vollzeitbeschäftigung eine eigenständige Existenzsicherung ermöglichen.“ Die absolute Höhe und die Dynamisierung soll im Einvernehmen mit einer unabhängigen Kommission festgelegt werden.
29. September 2006: Die SPD will das im Gewerkschaftsrat beschlossene Kaskaden-Modell in die Koalitionsarbeitsgruppe einbringen. Kommissionsmitglied Laurenz Meyer (CDU) lehnt das ab. „Gerade weil wir die Tariffreiheit respektieren und als hohes Gut akzeptieren, können wir doch nicht einer Tarifpartei, die sich in Verhandlungen nicht durchsetzen konnte, anschließend als Gesetzgeber zur Durchsetzung verhelfen“, sagt der Wirtschaftsfachmann der F.A.Z.
Oktober 2006: Bundeswirtschaftsminister Glos warnt vor einem Mindestlohn. „Dieser würde gerade den Langzeitarbeitslosen und gering Qualifizierten den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt weiter erschweren und wäre damit kontraproduktiv. Auch als Defensiv-Strategie gegen Lohn- und Sozialdumping eignet sich der Mindestlohn nicht. Zudem würde er die Tarifautonomie untergraben“, schreibt Glos den Abgeordneten von CDU, CSU und SPD.
7. November 2006: Die Debatte um einen gesetzlichen Mindestlohn könne „zu den Akten“ gelegt werden, sagt die Kanzlerin auf dem Deutschen Arbeitgebertag in Berlin. „Es wird keinen flächendeckenden, einheitlichen Mindestlohn geben.“
21. November 2006: Das Bundeswirtschaftsministerium signalisiert Bereitschaft einer weiteren Ausdehnung des Entsendegesetzes zuzustimmen, falls die SPD im Gegenzug zu „massiven Zugeständnissen“ beim Kündigungsschutz bereit ist. Angesichts der Übermacht der Sozialpolitiker drohe in der Müntefering-Arbeitsgruppe „ein GAU: Mindesstlohn und Kombilohn“.
7. Januar 2007: Die Union äußert erstmals offen ihren Zorn über den schleppenden Fortgang der Koalitionsgespräche. Man habe sich inhaltlich „weniger aufeinander zu als vielmehr voneinander weg bewegt“, rügt der CDU-Arbeitsmarktpolitiker Ralf Brauksiepe in einem von der F.A.Z. veröffentlichten Schreiben an Müntefering. Während die Union der „Initiative 50 plus“ zugestimmt habe, verhindere die Hinhaltetaktik des Ministers eine Einigung bei Kombilöhnen und Zuverdiensten.
29. Januar 2007: Für den Koalitionsausschuss legt Müntefering eine Liste möglicher Kandidaten für die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vor. Er beruft sich dabei auf eine (im Zusammenhang mit der Verabschiedung der EU-Dienstleisungsrichtlinie getroffene) Absprache mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 16. Februar 2006, man wolle den deutschen Arbeitsmarkt gegen Lohndumping schützen und rechtzeitig gesetzgeberische Maßnahmen treffen. Die Liste umfasst die fleischverarbeitende Industrie, die Landwirtschaft und den Erwerbsgartenbau, die Forstwirtschaft, das Frisörhandwerk, Hotels und Gaststätten, den Einzelhandel sowie die Entsorgungswirtschaft, das Bewachungsgewerbe, die Leiharbeit und die Postdienste. In einem internen Vermerk des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es dagegen: „Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Voraussetzungen für die Einbeziehung weiterer Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz liegen gegenwärtig in keiner Branche vor.“ Nach dem Koalitionsausschuss signalisiert die Kanzlerin Bereitschaft, über tarifliche Mindestlöhne zu reden, falls es Verwerfungen wegen der EU-Dienstleistungsrichtlinie gebe.
5. Februar 2007: „Man wird sich daran gewöhnen müssen, dass es bald mehr Mindestlöhne geben wird“, sagt der Vizekanzler im F.A.Z.-Interview. Er plädiert zunächst für tarifliche Mindestlöhne und hofft, dass die einzelnen Branchen vernünftige Lösungen finden werden. Dass die Friseuse in Thüringen statt 3,18 künftig 7,50 Euro je Stunde erhält, scheint ihm unwahrscheinlich. „Über solche Sprünge reden wir sicher nicht.“ Neben den tariflichen Branchenmindestlöhnen müsse es aber auch noch eine gesetzliche Untergrenze geben, um die Ausbeutung der öffentlichen Kassen zu verhindern. „Es ist doch nicht Aufgabe des Staates, gezielte Lohnreduktionen von Betrieben durch Sozialtransfers auszugleichen.“
14. Februar 2007: In der Union schwindet der Widerstand gegen eine Ausweitung des Entsendegesetzes. „Die Front gegen Mindestlöhne ist sehr wackelig geworden“, sagt der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, Josef Schlarmann. Er warnt die Unionsvertreter in der Müntefering-Arbeitsgruppe davor, tariflichen Mindestlöhnen zuzustimmen, um ihr Kombilohn-Modell für Jüngere durchsetzen zu können. „So ein Deal wäre eine Katastrophe.“
15. Februar 2007: Müntefering kündigt erstmals an, das Vetorecht der Arbeitgeberverbände bei der Festlegung von Mindestlöhnen zu schleifen. Tarifautonomie bedeute nicht, dass „BDA-Funktionäre zum Schluss entscheiden können“, was gelte und was nicht, sagt er der Financial Times Deutschland. Die Union hält dagegen.
9. März 2007: Der Bundestag beschließt mit breiter Mehrheit dies Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf das Gebäudereinigerhandwerk. Dort gilt künftig ein Mindestlohn von 7,87 Euro in den alten und von 6,36 Euro in den neuen Ländern. Der Bundesrat billigt das Gesetz am 30. März.
4. April 2007: Der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Bert Rürup, nennt einen niedrigen, aus dem Arbeitslosengeld-II-Anspruch abgeleiteten gesetzlichen Mindestlohn von rund 4,50 Euro je Stunde „das kleinste ökonomische Übel“. Alle branchenspezifischen Mindestlöhne hätten „entweder die Funktion, einer gewissen protektionistischen Abschottung Vorschub zu leisten oder die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften zu stärken“, sagt Rürup dieser Zeitung. Generell leiste ein Mindestlohn „keinen Beitrag zur Lösung des Beschäftigungsproblems“.
9. April 2007: CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla mahnt bei Arbeitsminister Franz Müntefering einen Nachweis an, weshalb branchenbezogene Mindestlöhne notwendig seien. Nur wenn die im Koalitionsvertrag genannten Voraussetzungen vorlägen, werde die CDU „prüfen, ob es sinnvoll ist, weitere Branchen in das Entsendegesetz aufzunehmen“. Bisher habe Müntefering diesen Nachweis nicht erbracht; er sei hier „in der Bringschuld“.
10. April 2007: Die Christlich-Demokratisch Arbeitnehmerschaft (CDA) beginnt eine Unterschriftenaktion für Mindestlöhne. Die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen soll erleichtert und eine Blockade durch die Arbeitgeberverbände ausgeschlossen werden.
19. April 2007: Vor den Schlussberatungen der von ihm geleiteten Arbeitsgruppe schraubt Müntefering seine Anforderungen nach oben und verwirft zugleich die Ausweichlösungen (Entgeltsicherungsschranke, Lohnanteilsschranke, Verbot der Sittenwidrigkeit) als untauglich oder nicht weitgehend genug. Müntefering fordert branchenbezogene tarifliche Mindestlöhne über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie - als „große“ Lösung - einen gesetzlichen, von einer neutralen Kommission empfohlenen Mindestlohn. Als „kleine“ Lösung wäre ein „Auffang-Mindestlohn“ für nicht oder unzureichend geregelte Branchen denkbar.
11. Juni 2007: SPD-Chef Kurt Beck fordert in der F.A.Z. einen gesetzlichen Mindestlohn, dessen Höhe sich am Niveau der wichtigsten Nachbarländer orientiert. Damit geht er deutlich über die bisherigen Empfehlungen Münteferings hinaus, der für etwa 6 bis 6,50 Euro je Stunde plädiert hatte, und bewegt sich auf den DGB zu, der 7,50 Euro je Stunde verlangt.
14. Juni 2007: Die Fraktionen der Linken und der Grünen sowie vier SPD-Abgeordnete und ein Fraktionsloser stimmen im Bundestag für die Einführung von Mindestlöhnen. In ihrem Antrag hatte die Linksfraktion den Text der SPD-Unterschriftenaktion für Mindestlöhne wiedergegeben.
17. Juni 2007: Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) sagt der F.A.S., er werde mit allen ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns kämpfen. „Wir haben keinen staatlich festgelegten Brotpreis, keinen für Salat und brauchen keinen für Arbeit.“
19. Juni 2007: Die Koalition einigt sich auf einen Kompromiss. In Branchen mit einer Tarifbindung von mehr als 50 Prozent sollen tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz durchgesetzt werden, in schlecht oder gar nicht organisierten Branchen sollen auf Empfehlung von Wissenschaftlern und Tarifpraktikern gesetzliche Mindestlöhne eingeführt werden. Basis hierfür ist das Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen von 1952. Auf eine gesetzliche Definition der Sittenwidrigkeit wird verzichtet.
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