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Bundesweite Rufnummer Ärztliche Bereitschaft künftig unter 116 117

 ·  Wer außerhalb der Sprechstunden ärztlichen Rat sucht, kann ab Montag die einheitliche Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen. Bisher gibt es deutschlandweit mehr als 1000 verschiedene Nummern. In lebensbedrohlichen Fällen hilft weiterhin der Notruf 112.

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Gisela Günther

kostenlose Notdienstnummer 116117

Hallo, Herr Niemann,
im ersten Absatz des Artikels steht doch das die Rufnummer 116 117 kostenlost ist, ...

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Inanc Bardakcioglu

Sehr geehrte Damen und Herren, ich informiere Sie über die

Finanzierung der aussersprechstündlichen Notfallbehandlungen. Die Ärzte, die an den besagten Tagen Dienst haben, dürfen abrechnen. Pro Patient ca. 20 Euro. Nicht schlecht möge man denken. Doch diese Dienste finden in "zentralen Notfallpraxen" statt, zumindest in NRW. Eine Ärztegemeinschafft muss eine Notfallpraxis anmieten und ein Sanitärunternehmen (Malteser, Johanniter etc.) für Transporte und Hilfspersonal beauftragen. Verdient ein Arzt im Jahr bei seinen zwei Diensten insgesamt 180 Euro, so hat er alleine pro Jahr ca. 4000 Euro Fixkosten zu tragen. Dieses "Notfallsystem" wird einfach auf die Ärzte abgewälzt. Die müssen alle Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Wer das nicht tut, verliert die Zulassung. Hier wird eine Berufsgruppe seit Jahrzehnten erpresst, die Presse schweigt, und verkündet irgendwann eine tolle einheitliche Nummer. Die können Sie sich an den Hut schmieren! Einen medizinischen Nutzen hat diese Komfortsprechstunde nicht, wer einen echten NOTFALL hat, wählt die 112!

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Günter Niemann
Günter Niemann (Nemo_G) - 10.04.2012 16:00 Uhr

Kosten?

Es wäre gut, wenn in der Pressemitteilung etwas über die Kosten für Anrufe gestanden hätte!
Zu begrüßen wäre es, wenn diese kostenlos wäre bzw. über die heute vielfach üblichen Flat-Tarife abgedeckt wäre.
Die bekannte Behördenrufnummer 115 ist das leider gerade nicht.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 10.04.2012 16:10 Uhr
Christian Wolff

kostenlos ?

wer soll das denn bezahlen ? Sollen die Bereitschaftsdienstler gegenleistungslos von Ihnen in Anspruch genommen werden ? Die stellen ihre Freizeit und ihr Wissen zur Verfügung ! Dieses "Kostenlose" bitte vorher bei Rechtsanwälten, Hochschulprofessoren, Wirtschaftsprüfern, Klempnermeistern und anderen Arbeitenden in der Bevölkerung vorbildlicherweise durchsetzen !

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Christian Wolff

Zöller

Was schwingt sich da denn schon wieder für ein politischer Anzugträger auf den fahrenden Zug ?

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