02.12.2003 · Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sicher. Jetzt könnte die Ökosteuer darin zerrieben werden. Am Dienstag stand die ungeliebte Abgabe auf der Tagesordnung des Bundesverfassungsgerichts.
Das Transportgewerbe und die Kühlhausbranche haben am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht für Ausnahmeregelungen von der "Ökosteuer" gestritten. Unternehmensinhaber und Verbandsvertreter berichteten in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe von Insolvenzfällen aufgrund der 1999 eingeführten Abgabe, die seither viermal erhöht worden ist.
Auch seien Unternehmen ins Ausland abgewandert. Karlheinz Schmidt vom Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung sprach von einer "Arbeitsplatz- und Existenzvernichtung von bisher ungekanntem Umfang". Der Anwalt der Kühlhausbetreiber, Jürgen Salzwedel, kritisierte einen "ökonomisch und ökologisch sinnlosen Feldzug gegen das Outsourcing" von Kühlkapazitäten. Die rot-grüne Regierungskoalition hatte nach ihrem Amtsantritt unter dem Namen Ökosteuer eine Abgabe auf Strom geschaffen sowie die Mineralölsteuer angehoben. Dadurch sollte zum Schutz der Umwelt der Energieverbrauch verteuert werden. Die daraus entstehenden Einnahmen wandern in die Rentenkasse und sollen so zugleich die Lohnnebenkosten senken, um den Arbeitsmarkt zu beleben.
„Doppelte Dividende“ verteidigt
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), verteidigte vor Gericht die "doppelte Dividende" für Umwelt und Arbeitsmarkt. Ohne die Ökosteuer wären die Rentenbeiträge nicht auf 19,5, sondern auf 22 Prozent gestiegen. Es leuchte zwar vielleicht nicht auf den ersten Blick ein, daß es Ermäßigungen für besonders energieintensive Betriebe nur im produzierenden Gewerbe, nicht aber für Dienstleister gebe. Diese Unterscheidung sei jedoch gerechtfertigt, sagte Hendricks, weil die deutschen Hersteller nicht im internationalen Wettbewerb geschwächt werden dürften. Auch seien die Steuervergünstigungen zum Beginn dieses Jahres abgeschmolzen worden.
Dem widersprach indes einer der Kläger, der eine kleinere Kühlhauskette betreibt. Energieintensive Betriebe müßten zwar inzwischen 60 Prozent des Regelsatzes (vorher: 20 Prozent des Höchstsatzes) zahlen. Durch den sogenannten Spitzenausgleich habe sich aber für sie die tatsächliche Belastung sogar halbiert. Die Betreiber von gewerblichen Kühlhäusern, die nicht von Erzeugern selbst betrieben werden, sehen darin einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot. Auch der Bundesfinanzhof hatte es in einer Stellungnahme als verfassungswidrig eingestuft, daß die selbständigen Betreiber dadurch fünfmal höhere Stromkosten hätten als die herstellereigenen Konkurrenten.
„Eingriff in die Unternehmenssubstanz“
Das Speditionsgewerbe sieht sich ebenfalls zu Unrecht benachteiligt. Die lange Liste von Ausnahmebranchen, die von der Großbäckerei zur Torfstecherei reiche, spare "maßgeschneidert" das Transportgewerbe aus, sagte der Rechtswissenschaftler Matthias Herdegen. Er rügte einen "unverhältnismäßigen Eingriff in die Unternehmenssubstanz" sowie eine "sachwidrige Verknüpfung" von Umwelt- und Arbeitsmarktpolitik.
Auch Wirtschaftsforscher zeigten sich überwiegend skeptisch. Die günstigen Effekte für Arbeitsmarkt und Umwelt seien "bescheiden", trugen beispielsweise das Ifo-Institut und das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung vor. Der Gesetzgeber verwickele sich in Widersprüche, wenn er die stark umweltschädliche Kohle subventioniere und von der Ökosteuer befreie, das umweltfreundliche Erdgas dagegen zusätzlich belaste. Dasselbe gelte für die "Ungereimtheit", daß die Mineralölsteuer mehrfach erhöht worden sei, Pendler aber besonders entlastet würden. Der "Tanktourismus" in billigere Nachbarländer führe sogar zu erhöhtem Schadstoffausstoß. Das Wuppertaler Institut für Klima, Umwelt, Energie warnte dagegen, für das sich ständig erwärmende Klima sei "Gefahr im Verzug". Deshalb müsse der Ausstoß sämtlicher Treibhausgase vermindert werden.
BDI: Wachstumshemmend
Der Bundesverband der deutschen Industrie kritisierte die Ökosteuer als wachstumshemmend. Die angepeilten langfristigen Beschäftigungseffekte seien nicht zu erkennen. So sei eine dauerhafte Senkung der Rentenbeiträge nicht gelungen, obwohl seit 1999 bis heute 58 Milliarden Euro Ökosteuer in die Rentenkasse abgeführt wurden. Alfons Kühn vom Deutschen Industrie- und Handelkammertag (DIHK) sagte, trotz Ökosteuer gerate der Arbeitsmarkt aus den Fugen. Von den Effekten bleibe „allein der Griff ins Portemonnaie der Verbraucher“.
Ein Sachverständiger des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) erklärte dagegen, nach Modellrechnungen werde allein wegen der Ökosteuer der CO2-Ausstoß in Deutschland bis 2010 um zwei Prozent oder 20 Millionen Tonnen sinken. Im selben Zeitraum könnten zudem 250.000 Arbeitsplätze entstehen. Das Umweltministerium berichtete, daß der Kraftstoffverbrauch in Deutschland seit 1999 vier Jahre in Folge gesunken sei - „und zwar erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik“.
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