Alle warten jetzt auf Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht soll den Fiskalpakt und den dauerhaften Rettungsmechanismus ESM zu Fall bringen. Die Kläger - vom einfachen Bürger bis zum Bundestagsabgeordneten, Ökonom oder Jura-Professor - wollen verhindern, dass eine Institution, der ESM, geschaffen wird, über die fast 200 Milliarden Euro deutsches Steuergeld in verschuldete Staaten und Banken fließen könnte - und deren Grenzen die Regierungen schon gesprengt hatten, bevor die Volksvertreter im Parlament überhaupt abstimmen konnten.
Zehntausende Klagen - das gibt es sonst nur zum Datenschutz. Aber wenn es um Europa geht, ist das Verfassungsgericht mit seinem jungenhaften Präsidenten Andreas Voßkuhle für viele die letzte Hoffnung - wo doch, aus ihrer Sicht, die Politik sie schmählich im Stich lässt.
Am kommenden Dienstag geht es los mit einem Eilverfahren. Da haben die Kläger die Möglichkeit, in einer mündlichen Verhandlung ihre Argumente zu Gehör zu bringen. Die Bürger fordern die Richter auf, ein Verbot zu erlassen: Sie sollen dem Bundespräsidenten untersagen, die Zustimmungsgesetze zu den neuen Verträgen zu unterzeichnen. Auch seine Signatur unter die europäischen Verträge sollen die Richter Joachim Gauck verbieten - per Eilbeschluss.
Gaucks Unterschrift
Auf der Tagesordnung für Dienstag steht so ziemlich alles, was auch später im Hauptverfahren entscheidend sein wird: Bedeutet der Rettungsschirm eine automatische Haftung für Deutschland? Oder untragbare Haushaltsrisiken? Erlaubt das Grundgesetz, dass die EU-Kommission künftig in deutsche Schuldenpolitik hineinregiert? Darf Deutschland sich verpflichten, eine ewige Schuldenbremse ins Grundgesetz zu schreiben?
Wenn es den Klägern gelingt, die Richter davon zu überzeugen, Gauck die Unterschrift unter die Gesetze zu verbieten, könnte sich Deutschland bis zum endgültigen Urteil nicht am Rettungsschirm ESM beteiligen. Auch der Fiskalpakt läge aus deutscher Sicht auf Eis. Die Eilentscheidung der deutschen Richter würde Europa ausbremsen - vorläufig.
Scheitern die Kläger aber in diesem Eilverfahren, dann scheitert auch ihr Widerstand gegen Europa - und zwar endgültig. „Wenn der Bundespräsident die Abkommen ratifiziert hat, sind sie völkerrechtlich bindend“, sagt Helmut Siekmann, Professor für internationales Währungsrecht an der Universität Frankfurt. „Selbst wenn die Verfassungsrichter später urteilen, dass Deutschland verfassungswidrige Verpflichtungen eingegangen ist, blieben die Verträge in Kraft und müssten befolgt werden.“ Deshalb ist es so wichtig, ob Gauck unterschreibt. Oder ob er nicht unterschreibt.
Kein Kündigungsrecht
Denn Vertrag ist Vertrag - und von Kündigungsrechten ist keine Spur. Die Bundesregierung könnte den Griechen, Maltesern oder Zyprern nicht nachträglich das Urteil schicken und erklären: „Sorry, wir haben uns zu viel erlaubt. Macht ohne uns weiter.“ Vom umgekehrten Fall wäre die Bundesregierung schließlich auch nicht begeistert.
Politiker aus ganz Europa sind ohnehin gehörig genervt von der Idee, dass ein deutsches Gericht ihnen dazwischenfunken könnte. „Wenn ich noch einmal Bundesverfassungsgericht höre, verlasse ich den Saal!“, soll IWF-Chefin Christine Lagarde schon gezürnt haben. In keinem anderen Staat könnten Richter den Regenten noch so effektiv in den Arm fallen, wie das Karlsruher Gericht es jetzt könnte.
Tut das Gericht es aber nicht, werden die Verträge erst verbindlich, dann sitzt Deutschland in der Klemme. Gewiss, auch internationale Abkommen lassen sich aufheben. Aber dafür müssten die lieben Vertragspartner mitspielen. Wie wahrscheinlich ist es wohl, argumentieren die Anwälte der Verfassungskläger, dass Spanien, Frankreich oder Italien uns nachträglich aus dem ESM lassen? Oder dass sie gar bereit sind, den Fiskalpakt mitsamt der Schuldenbremse und den Budget-Kontrollen noch einmal aufzudröseln?
Unter den Augen der Welt
Gaucks Signatur allein setzt zwar insbesondere den Rettungsschirm noch nicht automatisch in Kraft. Das geschieht erst, wenn so viele Staaten den ESM-Vertrag ratifiziert haben, dass die Unterzeichner für 90 Prozent seines Kapitals stehen. Aber Deutschland soll nun einmal den größten Batzen zu dieser Summe beisteuern. Niemand sonst steht mit 200 Milliarden Euro im Feuer.
Faktisch müssen die Richter also in aller Eile und unter den Augen der Welt einen Beschluss fällen, der endgültige Wirkung für die Kläger und für Europa haben könnte. Wenn so viel auf dem Spiel steht, möchten die Richter weder Missverständnisse, noch wollen sie selbst vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Deshalb hat das Gericht den Bundespräsidenten schon vor Tagen gebeten, mit der Ratifizierung wenigstens bis zu ihrer Eilentscheidung zu warten. Der Präsident hat es versprochen, ganz offiziell per Pressemitteilung. Derlei Bitten seien keine Seltenheit, sagen Eingeweihte, es soll sie etwa gegeben haben, als Horst Köhler einst über die Auflösung des Bundestages entscheiden musste. Selten ist, dass die Bitte der Richter öffentlich wird - wie kann ein Bundespräsident da nein sagen?
Die Chancen der Kläger
Es spricht einiges dafür, dass Karlsruhe hier Druck mit Gegendruck beantworten wollte: Schlagt uns in Berlin bloß kein Schnippchen! Im Fall des vorläufigen Rettungsschirms EFSF ist den Richtern genau das passiert: Im Blitzverfahren lief das Zustimmungsgesetz durch den Bundestag, Abgeordnete wie Peter Gauweiler meldeten sich sogleich in Karlsruhe, doch bevor die Richter handeln konnten, unterschrieb Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz. „Dem Bundesverfassungsgericht blieb gar nichts anderes übrig, als festzustellen, dass sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erledigt hat“, klagt Peter Gauweiler - und fordert dieses Mal eine faire Chance.
Wie stehen die Chancen für die Kläger? Der Beschluss der Richter wird davon abhängen, welche Entscheidung folgenschwerer ist: Wäre es schlimmer, wenn Gauck unterschriebe und Deutschland dauerhaft an verfassungswidrige Verträge gebunden wäre? Oder wäre es schlimmer, wenn die Richter verfassungsgemäße Regeln bremsten - mit gravierenden wirtschaftlichen und politischen Folgen?
Die Antwort kann unterschiedlich ausfallen, je nachdem, um welches Thema es geht. Beim Thema Fiskalpakt argumentieren Gauweiler & Co, der solle doch planmäßig ohnehin erst 2013 in Kraft treten. Da bliebe noch ordentlich Zeit. Schwieriger wird es im Fall des Rettungsschirms ESM. Hier fordern die Kläger von den Richtern weniger Rücksicht auf die nervösen Märkte. Es genüge, den ESM ein paar Monate später einzurichten - denn für Notfälle könnte man doch immer noch aus dem vorläufigen Milliardentopf EFSF schöpfen.
Ein Signal an die Bürger
Dass die Vorschriften, die geprüft werden, in Brüssel längst durch neue Beschlüsse überholt wurden, interessiert die Richter nicht. Auch von Volksabstimmungen wird wohl nicht die Rede sein am Dienstag.
Dass alle Streitfragen in diesem Eilverfahren überhaupt mündlich ausgetragen werden, ist ungewöhnlich. Normalerweise begnügen sich die Richter mit den dicken Schriftsätzen, die alle Beteiligten einsenden. „Der Erkenntniswert mündlicher Verhandlungen dürfte für die Richter meistens gering sein“, sagt Franz Mayer, Verfassungsrechtsprofessor in Bielefeld. Er muss es wissen: Mayer vertrat den Bundestag bei mehreren europarechtlichen Verfahren in Karlsruhe. „Vermutlich wollen die Richter mit dieser ausführlichen Verhandlung auch ein Signal an die Bürger senden, dass sie sich intensiv mit dem Verfahren auseinandersetzen.“
Ein Punkt ist ihm besonders aufgefallen: „Das Gericht prüft, ob der Bundespräsident die Verträge nicht unter dem Vorbehalt des endgültigen Urteils ratifizieren könnte.“ Ein Vorhaben, das Mayer bedenklich findet: Man stelle sich vor, der Rettungsschirm nimmt seine Arbeit auf - und ein halbes Jahr später fällt der größte Zahlmeister aus.
karlsruhe und die hilfszahlungen
otto kaldrack (otto-dongtan)
- 10.07.2012, 15:17 Uhr
Wenn das BVG den ESM blockiert...
Karl Bass (ichinen)
- 10.07.2012, 02:42 Uhr
Leider keine Chance
Klaus Schmid (Pinin)
- 09.07.2012, 20:57 Uhr
Katze aus dem Sack gelassen
Klaus Schmid (Pinin)
- 09.07.2012, 15:26 Uhr
Bis zur Kenntlichkeit entstellt,
Yotim Dr. Akombo (Dr.Akombo)
- 09.07.2012, 14:42 Uhr