30.06.2005 · Vorstände von Aktiengesellschaften werden künftig dazu gezwungen, ihr genaues Gehalt zu nennen. Das Gesetz ist eines der letzten großen Projekte von Rot-Grün vor der geplanten Neuwahl. Der Bundesrat muß noch zustimmen.
Als eines der letzten großen Projekte vor der geplanten Neuwahl im September hat der Bundestag am Donnerstag das Gesetz zur Veröffentlichung von Manager-Gehältern verabschiedet.
Damit werden die Vorstände von Aktiengesellschaften dazu gezwungen, künftig ihr genaues Jahresgehalt zu nennen. Betroffen sind insgesamt rund tausend Unternehmen. Eine freiwillige Offenlegung war am Widerstand von Konzernen wie BMW, Daimler-Chrysler und Porsche gescheitert. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muß in der kommenden Woche auch noch der Bundesrat zustimmen.
Transparenz erst ein anderthalb Jahren
Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der rot-grünen Koalition sowie der CDU/CSU verabschiedet. Die PDS-Abgeordneten enthielten sich, dagegen stimmte allein die FDP. In der Länderkammer wird ebenfalls mit einer klaren Mehrheit gerechnet, so daß das Gesetz bald in Kraft treten kann.
Allerdings wird es noch anderthalb Jahre dauern, bis es seine volle Wirkung entfaltet: Die Nennung der Vorstandsbezüge wird erst mit den Geschäftsberichten für das Jahr 2006 zur Pflicht, die im Frühjahr 2007 veröffentlicht werden.
20 von 30 Dax-Konzernen veröffentlichen Gehälter
Künftig müssen die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds im Jahresabschluß bis ins Detail publik gemacht werden - aufgeschlüsselt nach erfolgsabhängigen und -unabhängigen Bestandteilen. Zudem sollen auch die Abfindungen veröffentlicht werden, die im Fall eines Ausscheidens zugesagt wurden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn dies die Hauptversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit beschließt.
Bei Verstößen gegen die gesetzliche Transparenzpflicht sind nun Bußgelder von bis zu 50 000 Euro pro Vorstand möglich. Derzeit sind von den 30 Konzernen im Deutschen Aktienindex (Dax) nur 20 Vorstände zur Veröffentlichung der Gehälter bereit. Zu den Auskunftsverweigerern gehören auch der Chemiekonzern BASF oder der Versicherer Münchner Rück.
FDP: „Entmündigung der Aktionäre“
Der SPD-Rechtsexperte Olaf Scholz sagte, bei dem Gesetz gehe es „nicht um die Befriedigung irgendeiner Neugier“, sondern um die Rechte der Aktionäre. Der CDU-Abgeordnete Hartmut Schauerte bedauerte, daß keine Regelung auf freiwilliger Basis möglich gewesen sei. Die Grünen-Abgeordnete Thea Dückert verwies auf die international übliche Praxis. „Wir holen etwas nach, was in vielen anderen Marktwirtschaften eine Selbstverständlichkeit ist.“ Dagegen wollte die FDP die Entscheidung den Aktionären überlassen. „Transparenz ist wichtig, aber nicht durch eine Entmündigung der Aktionäre“, sagte die Abgeordnete Sibylle Laurischk.
Unter den Managern, die ihr Gehalt veröffentlichten, verdiente im vergangenen Jahr der Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, am besten. Er kam auf ein Gehalt von 10,08 Millionen Euro. Am Ende der Tabelle rangierte der Chef der Commerzbank, Klaus-Peter Müller, mit 1,02 Millionen Euro.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.564,10 | +0,88% |
| EUR/USD | 1,2483 | −0,46% |
| Rohöl Brent Crude | 106,39 $ | −0,81% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
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