25.01.2008 · Mit seiner Entscheidung zur Pendlerpauschale hat sich der Bundesfinanzhof auf einen ausgesprochen radikalen Standpunkt gestellt. Es gibt Finanzgerichte, Steuerrechtler und Ökonomen, die anderer Meinung sind. Die Berufspendler sollten sich daher nicht zu früh freuen.
Von Joachim JahnDie Berufspendler sollten sich nicht zu früh freuen. Der Bundesfinanzhof hat zwar allen, die die Kürzung der Entfernungspauschale schmerzt, aus dem Herzen gesprochen. Doch streng genommen besagt das Verdikt der obersten Steuerrichter nichts: Das letzte Wort hat das Bundesverfassungsgericht.
Dort liegt der Ball ohnehin schon, weil auch zwei untere Finanzgerichte durch die Sparmaßnahme das Grundgesetz verletzt sehen. Über den Verfassungsrichtern wölbt sich jedoch nur der blaue Himmel, lautet eine Juristenweisheit. Und sie sind selbstbewusst genug, sich ihre eigene Meinung zu bilden.
Zudem hat sich der Bundesfinanzhof auf einen ausgesprochen radikalen Standpunkt gestellt, als er die Wegekosten der Arbeitnehmer nicht einmal teilweise als Ausdruck privater Lebensentscheidung einstufen mochte. Es gibt Finanzgerichte, Steuerrechtler und Ökonomen, die das anders sehen.
So wird das Verfassungsgericht der Politik womöglich einen ausgesprochen weiten Gestaltungsspielraum für Reformen, etwa hinsichtlich der Höhe der Pauschale, zubilligen. Ob die rein fiskalisch hergeleitete Willkürgrenze von 20 Kilometern auch in diesen Ermessensspielraum gehört, ist allerdings fraglich.
Mobilität und Leistungsbereitschaft bestrafen
Andreas Schnabel (andikarl)
- 30.01.2008, 12:37 Uhr
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
Jüngste Beiträge
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.579,00 | +1,00% |
| EUR/USD | 1,2483 | −0,47% |
| Rohöl Brent Crude | 106,74 $ | −0,48% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
Anonym bewerben? Ist das gut?