11.01.2010 · Die Bundesregierung will die Bürokratiekosten senken. Dazu gehört, alte Verordnungen abzuschaffen und neue Gesetze auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Leider hält sich das Wirtschaftsministerium mit seiner Kartellrechtsnovelle nicht daran.
Von Andreas MihmDie Bundesregierung will die Bürokratiekosten senken. Dazu gehört, alte Verordnungen abzuschaffen und neue Gesetze auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Leider hält sich das Wirtschaftsministerium mit seiner Kartellrechtsnovelle nicht daran. Sie soll dem Kartellamt das Recht gegeben, den Zwangsverkauf bei Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung anordnen zu können.
Was als tatkräftige Stärkung des Wettbewerbs daherkommt, entpuppt sich beim Hinsehen als Fata Morgana. In der Praxis, so hält das Ministerium selbst in der Begründung fest, werde die Entflechtung nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Eine untergeordnete Rolle spielen bei Gesetzesplänen der Regierenden oft wettbewerbliche Argumente. Das liegt nicht an den Argumenten, sondern an der fehlenden Durchsetzungsfähigkeit jener, die sich ihrer bedienen. Das wird auch eine routinemäßige „wettbewerbliche Folgenabschätzung“ des Kartellamtes nicht ändern.
Der Plan wirft zudem die Frage auf, was Wirtschaftsminister Rainer Brüderle von der wettbewerblichen Expertise seines eigenen Hauses hält. Die Vorschläge klingen gut, sind es aber nicht. Sie nähren einen Papiertiger, den keiner braucht.
Ihr Kommentar "Papiertiger Kartellrechtsnovelle"
Oliver Zeh (OliverZeh)
- 11.01.2010, 08:36 Uhr
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