24.07.2003 · Die EU-Kommission hat bekräftigt, die Beihilfeprüfung der geplanten deutschen Lkw-Maut habe aufschiebende Wirkung auf das System. Verkehrsminister Stolpe will am Starttermin 31. August festhalten.
Die EU-Kommission hat am Donnerstag bekräftigt, die Beihilfeprüfung der geplanten deutschen Lkw-Maut habe aufschiebende Wirkung auf das gesamte System. Nach der Aussage des Sprechers von Verkehrskommissarin Loyola de Palacio ist die legale Grundlage dafür der Artikel 88 des EG-Vertrags. Dieser besagt, daß geplante nationale Vorhaben aufgeschoben werden können, wenn eine damit verbundene Beihilfe zunächst geprüft werden muß.
“Die deutsche Regierung scheint davon auszugehen, auch ohne eine Entscheidung über die Zulässigkeit der beabsichtigten Kompensation ihr Maut-System starten zu können. Wir müssen aber sicherstellen, daß keine Verstöße gegen EU-Recht vorliegen“, sagte der Sprecher. Dazu gehöre auch sicherzustellen, daß das technische Abrechnungssystem keine diskriminierende Wirkung auf ausländische Spediteure habe.
Brief an EU-Verkehrskommissarin
Deutschland habe bei der Kommission ein Gesamtschema notifiziert, fügte er hinzu. Wenn die Kommission einen Teil davon näher untersuchen will, tritt nach seinen weiteren Angaben automatisch Artikel 88 in Kraft.
Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) schrieb am Donnerstag in einem Brief an EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio, die Einführung der Maut am 31. August sei nicht in Frage gestellt.
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